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Heizungsgesetz und Wärmeplanung: Flüssiggaswirtschaft fordert gleiche Bedingungen

„Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes legt fest, dass bestehende Wärmenetze ab dem 1. Januar 2030 zu einem Anteil von 30% aus Erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Hingegen verlangt das gerade im Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz künftig von Hauseigentümern, die sich dezentral mit Wärme versorgen, 65% Erneuerbare Energien zu nutzen – und das je nach Gemeindegröße bereits ab 2026 bzw. 2028. Auf diese „drohende Ungleichbehandlung“ von netzgebundenen und netzfernen Räumen verweist Jobst-Dietrich Diercks, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas (DVFG).“

Jobst-Dietrich Diercks, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas. Bild: DVFG

 

Mit höheren Anforderungen an den Einsatz Erneuerbarer Energien und kürzeren Fristen für die Umrüstung würden die Menschen in netzfernen, überwiegend ländlichen Räumen schwerer belastet als die Betreiber der Wärmenetze und deren Kunden in den Städten. Deshalb müsse bei der Verzahnung von Heizungsgesetz und kommunaler Wärmeplanung dringend nachgebessert werden. „Nötig sind gleiche Startbedingungen für Stadt und Land zunächst bei der Frage, welcher Anteil Erneuerbarer Energien zu leisten ist. Ferner ist nicht einzusehen, warum die Netzbetreiber erst ab 2030 ‚liefern‘ sollen, die privaten Hauseigentümer in den ländlichen Räumen aber schon Jahre zuvor. Die Synchronisierung der Fristen und des Anteils Erneuerbarer Energie ist zwingend geboten“, fordert Jobst-Dietrich Diercks. Unter den Hauseigentümern in den ländlichen Räumen – vielfach Nutzer von Flüssiggas (LPG) – werde eine Wärmewende zu ungleichen Bedingungen in Stadt und Land nicht auf die erforderliche Akzeptanz stoßen.

 


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