Werbung
Heizungsprüfung oder Heizungs-Check?
Um Heizungsanlagen im Bestand zu optimieren gibt es zwei Verfahren
Seit Oktober vergangenen Jahres ist die Heizungsprüfung nach EnSimiMaV an Erdgasheizungsanlagen im Bestand verpflichtend, und das mit zum Teil recht ambitionierten Umsetzungsfristen. Immerhin müssen die erforderlichen Maßnahmen bis September 2023 umgesetzt werden. Lediglich für den hydraulischen Abgleich in Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten bleibt ein Jahr länger Zeit. Den aussagekräftigeren Heizungs-Check 2.0 nach DIN EN 15378 gibt es schon wesentlich länger – nämlich seid 2008. Was sich seitdem vor allem geändert hat, ist die Bereitschaft der Betreiber zur Optimierung ihrer Heizungsanlage.
Artikel weiterlesen auf IKZ-select
Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: