Werbung

Flächenheizungen in älteren Gebäuden [Seite 2 von 2]

Warum eine Erneuerung der Hydraulik und Regelung im Rahmen der Heizungssanierung Sinn macht

Die individuelle Einstellung einzelner Heizkreisdurchflüsse ist bei Heizkreisverteilern mit einstellbaren Durchflussmengenmessern (statische Heizkreisverteiler) zumindest theoretisch einfach möglich. Allerdings zeigt sich in Bestandsanlagen häufig, dass die Durchflussanzeiger verschmutzungsbedingt nicht mehr ablesbar sind. (M. Kasten)

Thermografieaufnahme des Fußbodens zur Ermittlung des Verlegeabstands. (Thomas Dietrich)

Tabelle 1: Ermittlung der Rohrmeter in m/m2 in Abhängigkeit vom Verlegeabstand. (BVF)

Der Abgleich über Rücklaufabsperrungen ist generell zulässig, wenn entsprechende Dokumentationen vorliegen und die Rücklaufventile tatsächlich einstell- und nicht nur absperrbar sind. (L. Wiesemann)

Sowohl das GEG §§ 63 als auch die TMA für Einzelmaßnahmen im BEG (Kapitel 4.1.1 Übergabe) fordern den Einbau bzw. die Nachrüstung von Einzelraum-Temperaturregelungen im Rahmen einer Heizungsoptimierung oder -Sanierung. Die Hersteller bieten dazu vielfältige Lösungen an: funkbasiert oder kabelgebunden. (L. Wiesemann)

Formular zum Nachweis des hydraulischen Abgleichs einer Heizungsanlage. (VdZ)

 

Was tun bei nicht-diffusionsdichtem Rohr?

Vor 1988 gab es noch keine diffusionsdichten Kunststoffrohre, so dass bei Altanlagen ein permanenter Sauerstoffeintrag ins Heizungssystem droht, etwa bei zu klein dimensionierten oder defekten Membran-Druckausdehnungsgefäßen, defekten Schnellentlüftern, undichten Fittings, undichten Umwälzpumpen usw. Deshalb ist eine Systemtrennung zwischen Wärmerzeuger und nachgeschaltetem Fußbodenheizsystem dringend anzuraten, ansonsten entfällt bei den meisten Herstellern im Schadensfall die Gewährleistung für den neuen Gaskessel oder die Wärmepumpe.

Bei einer Sanierung der Heizungsanlage sollten generell die vorhandenen Heizkreise einzeln mit Wasser oder einem Wasser-Luft -Gemisch (Spülkompressor) gespült werden. Beim Befüllen sind die Vorgaben der VDI 2035 „Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizungsanlagen“ zu beachten.

Nachträglicher Einbau einer Raumtemperaturregelung

In der Praxis finden s ich sehr oft n och Fußbodenheizungen, die über feste Stellglieder und nicht raumtemperaturgeregelt betrieben werden. Hier stellt sich die Frage, ob eine Nachrüstverpflichtung besteht und wie ggf. eine individuelle Raumtemperaturregelung ohne unnötig großem Aufwand realisiert werden kann.

Sowohl das GEG §§ 63 als auch die TMA für Einzelmaßnahmen im BEG (Kapitel 4.1.1 Übergabe) fordern den Einbau bzw. die Nachrüstung von Einzelraum-Temperaturregelungen im Rahmen einer Heizungsoptimierung oder -Sanierung. Die Hersteller bieten dazu vielfältige Lösungen an: funkbasiert oder kabelgebunden.

Bei einer Wärmepumpe ist allerdings darauf zu achten, dass die Volumenströme möglichst hoch und konstant sind, damit die Wärmepumpe effizient arbeitet. Insbesondere, wenn die Wärmepumpe ohne Pufferspeicher gefahren wird, muss eine Mindestanzahl an Heizkreisen immer geöffnet sein, um über einen ausreichenden Volumenstrom einen effizienten und störungsfreien Betrieb der Wärmepumpe zu gewährleisten. Einige Hersteller bieten sogenannte „smarte“ Einzelraumregelungen an. Diese bestehen aus einer Zentrale, Sensoren zur Erfassung der Raumtemperatur, Funk-Stellantrieben sowie einem Controller. Die Kommunikation zwischen den Einzelkomponenten erfolgt über Funk. Die Wunschtemperaturen in den verschiedenen Räumen werden über eine App eingestellt, bei Bedarf auch mit entsprechenden Zeitprogrammen verknüpft . Die Zentrale des Systems kommuniziert über den hauseigenen Router direkt mit der Wärmepumpe und meldet dieser den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes und optimiert die Heizkurve. So wird letztendlich weniger Energie verbraucht und gleichzeitig der optimale Betrieb der Wärmepumpe gewährleistet.

Wird die Heizungsoptimierung gefördert?

Seit Januar 2023 ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchzuführen, wenn eine Förderung für einen neuen Wärmeerzeuger oder die Optimierung des Heizungssystems über die BEG EM beansprucht werden soll. Gefördert werden aber auch „Systeme auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs“ (siehe hierzu Technische Mindestanforderungen (TMA) zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen Kapitel 4.1.2). Die Parameter werden in der neuen E DIN 94679-4 „Hydraulische Systeme in heiz-, kühl- und raumlufttechnischen Anlagen – Teil 4: Temperaturbasierte Alternativen zum hydraulischen Abgleich“ festgelegt. Der Entwurf ist im März dieses Jahres veröffentlicht worden.

Die VdZ stellt Formulare zur Verfügung, die als Nachweis für einen hydraulischen Abgleich dienen. Auf dem Formular vermerkt der Fachhandwerker die jeweiligen Berechnungs- und Einstellwerte sowie die Pumpenförderhöhe. Mit Übergabe des VdZ-Formulars und den dazu erstellten Berechnungsunterlagen an den Hauseigentümer ist die Nachweispflicht für den Heizungsinstallateur erfüllt und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs sowohl gegenüber dem Energieberater als auch für die KfW und das BAFA ausreichend bestätigt.

www.flaechenheizung.de

 

Seite

Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: