AfA-Tabellen – Werte ohne bindende Rechtsnorm
Sogenannte AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) sind ein Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen und damit die steuerliche Abschreibung zu berechnen. Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern gemäß § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die in den Tabellen festgehaltenen Werte beruhen auf Erfahrungswissen. Indes stellen die AfA-Tabellen keine bindende Rechtsnorm dar. Dennoch werden die dort festgelegten Abschreibungssätze sowohl von der Rechtsprechung, der Verwaltung als auch der Wirtschaft allgemein anerkannt, da sie umfangreiches in der Praxis gewonnenes Fachwissen widerspiegeln (Quelle: Bundesfinanzministerium).