Umsatzsteuer – Neue bundeseinheitliche Bescheinigung anfordern
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat über ein neues Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) informiert.
Hintergrund: Unternehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft oder für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland eine Bestätigung ihrer umsatzsteuerlichen Erfassung benötigen, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung aus. Für diese Bescheinigung durch die Finanzämter ist das Vordruckmuster – USt 1 TN Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) anzuwenden (Quelle: BMF, Gz.: III C 3 – S 7359/20/10007 :001).