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Verbindliche Auskunft – Gebühren trotz Antragsrücknahme

Ein Antrag auf eine sog. verbindliche Auskunft beim Finanzamt ist gebührenpflichtig. Grundlage hierfür ist einerseits die Kostendeckung für die Bearbeitung des Antrags und andererseits die Abschöpfung des vom Antragsteller erlangten Vorteils. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Wertgebühren fallen aber z.B. auch dann an, wenn das Finanzamt eine Negativauskunft erteilt oder der Antrag zurückgenommen wird. Denn trotz Antragsrücknahme ist der Gebührenzweck der Vorteilsabschöpfung nicht vollständig entfallen. Im Streitfall war die Gebühr im Übrigen ohnehin schon durch den Höchstbetrag des Gegenstandswerts begrenzt (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: I R 46/18).

 


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