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Neue Förderbedingungen ab 2023

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zum Jahresbeginn erneut angepasst. Teil I: Kesseltausch

Die neuen BEG-Richtlinien wurden am 30. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröff entlicht und traten zum Jahresbeginn in Kraft. (Bundesanzeiger)

Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. ((BEG EM))

Der hydraulische Abgleich im Rahmen einer geförderten Maßnahme muss nun nach Verfahren B erfolgen. Das erfordert einen deutlichen Mehraufwand. Bislang war im kleinen Anlagenbereich das (deutlich einfachere) Verfahren A zulässig. (co2online)

Biomasseheizungen müssen für eine Förderung im BEG mit einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumhei zungs unterstützung kombiniert werden. (Ökofen Heiztechnik)

Biomassekessel, Wärmepumpen oder Solarkollektoranlagen werden im BEG nur gefördert, wenn sie die in der Richtlinie aufgeführten jeweiligen technischen Mindestanforderungen einhalten. Das BAFA führt entsprechende Anlagenlisten und aktualisiert sie regelmäßig. Darin sind die förderfähigen Geräte aufgeführt. Es empfiehlt sich vor der Antragstellung ein Blick auf die jeweilige Liste (Kurzlink: bit.ly/3Cf2Uty). (BAFA/IKZ)

 

Anfang Januar 2023 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – angepasst. Gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen sind nun förderfähig, Biomasse dagegen nur, wenn sie mit Solarthermie oder einer Trinkwasser-Wärmepumpe kombiniert wird...

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