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Mehr Spielraum, mehr finanzielle Sicherheit

Abschlagszahlungen können die Liquidität steigern und das Ausfallrisiko mindern. Handwerker sollten davon Gebrauch machen

Abschlagszahlungen müssen nicht extra vertraglich geregelt werden. Sie können ohne vertragliche Vereinbarung verlangt werden. (AdobeStock - MarCO2811)

 

Handwerker sind bei Werkverträgen grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet. Bei großen Aufträgen birgt diese Verpflichtung jedoch enorme Risiken. Um diese abzufedern, wird dem Handwerker im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Recht zugestanden, Abschlagszahlungen zu verlangen, auch ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung darüber.

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