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Eine akute Gesundheitsgefährdung braucht es nicht
Urteil: Legionellenbefall der Trinkwasser-Installation berechtigt zur 10-prozentigen Mietminderung
Eine Kontamination der Trinkwasser-Installation berechtigt zur Mietminderung, auch wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht eindeutig festgestellt werden kann. Eine Minderung von 10 % erscheint angemessen. Zu diesem Urteil kommt das Landgericht Berlin (Entscheidung vom 17. 06. 2021 - 67 S 17/21). Die Revision wird zugelassen.
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