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Steuerlast senken, Liquidität erhöhen

Durch einen Investitionsabzugsbetrag lässt sich die Steuerbelastung auch schon vor dem Investitionsjahr senken

Bild: AdobeStock/auremar

Oft wird ein Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung eines Pkw genutzt. (Nissan)

Martin Beyel ist Steuerberater und Partner der Steuerberatungsgesellschaft Beyel Janas Wiemann + Partner in Geldern und Kempen. (Martin Beyel)

Privatpersonen können auch den Investitionsabzugsbetrag nutzen, beispielsweise beim Erwerb einer Photovoltaikanlage als Kapitalanlage. (IKZ)

 

Durch den Investitionsabzugsbetrag können der Gewinn gemindert und somit die Steuerbelastung im Abzugsjahr gesenkt werden, auch wenn das Wirtschaftsgut noch nicht angeschafft worden ist. Eine Möglichkeit für Unternehmen, die Liquidität schnell zu erhöhen. Zudem können Privatpersonen dieses z. B. für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nutzen.

Es ist ein kleines Wortungeheuer: Der Investitionsabzugsbetrag – kurz IAB – wurde im Jahr 2007 als Ersatz für die bis dahin übliche Ansparabschreibung eingeführt. Der Effekt hingegen ist alles andere als ungeheuerlich. Denn mit dem Investitionsabzugsbetrag lassen sich vor der Anschaffung eines Wirtschaftsguts Steuern sparen. Das ist eine interessante Möglichkeit für Unternehmen. Denn durch den IAB unterstützt der Staat betriebsnotwendige Investitionen, damit Unternehmen wettbewerbsfähig und innovativ bleiben können. Schließlich gehören Investitionen zwingend zur unternehmerischen Entwicklung dazu.

Der IAB ermöglicht einem Unternehmen die Vorverlagerung von Abschreibungen in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen (auch gebrauchten) Wirtschaftsgutes. Durch den IAB können Unternehmen für die künftige Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern maximal 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten direkt steuerlich ansetzen und vorab Liquiditätsvorteile erhalten.

Erweiterte Investitionsförderung seit 2020

Der konkrete Vorteil: Durch den IAB können der Gewinn gemindert und somit die Steuerbelastung im Abzugsjahr gesenkt werden, auch wenn das Wirtschaftsgut noch nicht angeschafft worden ist. Der Gesetzgeber hat den IAB erst kürzlich angehoben. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden die nach § 7g EStG begünstigten Investitionskosten von 40 auf 50 % erhöht. Durch die erweiterte Investitionsförderung wird der Liquiditätsgewinn der anspruchsberechtigten Unternehmen somit weiter gesteigert.

Somit können Unternehmen die Steuerlast in dem in Frage stehenden Jahr je nach Investitionshöhe erheblich senken. Der kurzfristige Effekt wirkt sich langfristig auf die steuerliche Struktur aus: Durch die Nutzung des IAB verringert sich später die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen, sodass im Ergebnis keine dauerhafte Steuerersparnis bewirkt wird. Vielmehr kommt es zu einer Steuerstundung, die Liquiditäts- und Zinsvorteile für Unternehmen mit sich bringt. Neben dem IAB (auch unabhängig davon) kann eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 % vorgenommen werden, die auf das Anschaffungsjahr und die vier folgenden Jahre verteilt werden. Diese Sonderabschreibung kann neben der normalen Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) erfolgen. Damit erhöht sich der steuerliche Effekt. Der IAB wird im Jahr der Anschaffung allerdings von den Anschaffungskosten abgezogen, was die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung und normale Abschreibung allerdings reduziert.

Betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts zu min. 50%

Die Nutzung des IAB unterliegt bestimmten Bedingungen. Nicht jedes Unternehmen kann den IAB wie es will nutzen. Generell sollen damit besonders kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Das Betriebsvermögen darf bei bilanzierenden Gewerbebetrieben maximal 235 000 Euro betragen, bei EinnahmeÜberschussrechnung gilt eine Gewinngrenze von maximal 100 000 Euro. Die Höchstgrenze für die Summe aller Investitionsabzugsbeträge liegt bei 200 000 Euro, und die Nutzung des Wirtschaftsguts muss zu mindestens 50 % betrieblich bedingt sein (bis zum Ende des Folgejahres nach dem Investitionsjahr). Die Grenze wurde durch das Jahressteuergesetz 2020 von 90 % auf eben 50 % gesenkt. Zudem kann der Gewinn gleichzeitig durch Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemindert werden, sodass dadurch die Abschreibung beziehungsweise Sonderabschreibung geringer ausfällt. Hierdurch können insbesondere betriebliche Pkw mit privater Nutzung begünstigt sein.

Übrigens: Bei einer Betriebsaufspaltung können sowohl das Betriebsunternehmen als auch das Besitzunternehmen einen IAB beanspruchen. Betriebs- und Besitzunternehmen sind jeweils als eigenständige Unternehmen zu behandeln. Das gilt entsprechend auch bei Organschaften für Organträger und Organschaft.

Nachträgliche Beantragung des IAB ist nicht möglich

Auch bei der zeitlichen Strukturierung der IAB-geförderten muss Vorsicht walten. Der IAB muss spätestens drei Jahre nach der Rücklagenbildung aufgelöst werden. Bei Nichtinvestition wird der IAB ins Ursprungsjahr zurückverlagert, sodass die Steuerbegünstigung rückwirkend entfällt und Steuern nachgezahlt werden müssen. Gegebenenfalls können zusätzlich auch Zinsen anfallen. Das bedeutet konkret: Die Steuerbehörden prüfen proaktiv nach, ob die Investition wirklich getätigt worden ist. Das sollten Unternehmer dringend beherzigen, um sich keinen Schwierigkeiten auszusetzen. Eine nachträgliche Beantragung des IAB ist seit dem Jahressteuergesetz 2020 nicht mehr möglich. Die Neuregelung verhindert nun die Verwendung von IAB für Investitionen, die zum Zeitpunkt der Geltendmachung bereits angeschafft oder hergestellt wurden.

Auch die Gleichheit des Produkts muss der Anschaffung berücksichtigt werden. Das bedeutet: Wenn z.B. für die Anschaffung eines Pkw ein IAB gebildet worden ist, darf hierfür später kein Lkw oder eine Maschine angeschafft werden. Zumindest müssen die Wirtschaftsgüter „funktionsidentisch“ sein. Daher spielt es aber keine Rolle, ob beim geplanten Kauf eines Dienstwagens der Marke A schließlich doch Marke B erworben wird. Hauptsache, die Investition bezieht sich nachweislich auf die gleiche Produkt- bzw. Funktionsgruppe

Autor: Martin Beyel, Steuerberater und Partner der Steuerberatungsgesellschaft Beyel Janas Wiemann + Partner, Geldern und Kempen

www.bjwp.de

 

Nachgefragt

IKZ-HAUSTECHNIK: Herr Beyel, wer kann den Investitionsabzugsbetrag nutzen?

Martin Beyel: Den Investitionsabzugsbetrag können mittelständische Steuerpflichtige aller Rechtsformen – Unternehmer, Selbständige, Freiberufler, Landwirte, Personen- und Kapitalgesellschaften – im Vorgriff auf eine geplante Investition beanspruchen. Sie dürfen nur die Größenmerkmale von maximal 235 000 Euro Betriebsvermögen bei bilanzierenden Gewerbebetrieben beziehungsweise die Gewinngrenze von maximal 100 000 Euro bei der Anwendung der Einnahme-Überschussrechnung nicht überschreiten.

IKZ-HAUSTECHNIK: Können auch Privatpersonen den Investitionsabzugsbetrag ausnutzen?

Martin Beyel: Die Möglichkeit besteht beispielsweise beim Erwerb einer Photovoltaikanlage als Kapitalanlage. Die Sonnenerträge als gewerbliche Einkünfte qualifiziert werden, kann der IAB angewendet werden. Somit können Investoren bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen und damit ihre einkommensteuerliche Belastung deutlich senken. Der Steuerrückfluss beziehungsweise der vermiedene Steuerabfluss gibt einen Liquiditätsschub und kann beispielsweise als Eigenkapital für das Investment eingesetzt werden.

IKZ-HAUSTECHNIK: Existieren weitere Optimierungsmöglichkeiten für Investoren?

Martin Beyel: Nach § 7g Einkommensteuergesetz kann ein Investor jedes Jahr einen neuen Investitionsabzugsbetrag bilden und ihn im Folgejahr auflösen. Pro Steuernehmer sind das maximal 200 000 Euro pro Jahr, bei Verheirateten 400 000 Euro. Und gründen die Ehegatten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – kurz GbR – für ihre Direktinvestments, können sie zusätzlich maximal 200 000, in der Summe also 600 000 Euro als Investitionsabzugsbetrag bilden. Diese Möglichkeiten sollten vorab mit dem Steuerberater besprochen werden, um alle steuerlichen Auswirkungen des Photovoltaik-Direktinvestments zu berechnen.

 


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