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Regulatorisch ausgebremst

 

Der heimische Energieträger Holz gilt als eine wichtige Säule der Energiewende und wird entsprechend großzügig gefördert. Für moderne Pelletkessel gibt es etwa im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Zuschuss in Höhe von 45 % beim Austausch gegen einen Ölkessel. Besonders emissionsarme Geräte bekommen zusätzlich 5 % Förderung. Getrübt werden die guten finanziellen Rahmenbedingungen durch die verschärften Ableitbedingungen für Holzfeuerungen, die ab Januar 2022 gelten1): Künftig muss die Mündung des Schornsteins firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40 cm überragen.

Glücklicherweise ist der Austausch einer bestehenden Öloder Gasheizung gegen eine moderne Holzfeuerung von den neuen Vorschriften im Rahmen der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ nicht betroffen. Hier gelten die bestehenden Ableitbedingungen aus dem Jahre 2020 (1. BImSchV) weiterhin. Generell aber führen die neuen Vorschriften dazu, dass die Mündung einer neu errichteten Abgasanlage je nach Dachneigung und Gebäudeart nicht weiter als 0,5 bis 1,5 m vom First entfernt angeordnet werden darf. Insbesondere bei bestehenden Gebäuden, in denen eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe wie Scheitholz oder Pellet nachträglich errichtet wird, etwa beim Austausch von Nachspeicheröfen oder Einzelfeuerungen, dürften sich die Neuregelungen regelmäßig in einen zusätzlichen baulichen Aufwand und damit erhöhten Kosten niederschlagen. Auch der nachträgliche Einbau von Kaminoder Pelletöfen dürfte hier und dort „regulatorisch ausgebremst“ werden.

Begründet wird die Verschärfung der Ableitbedingungen übrigens mit vermehrten Nachbarschaftsbeschwerden durch die Nutzung von Festbrennstofffeuerungen. Doch wie häufig es tatsächlich zu solchen Beschwerden kommt und ob die Ursache nicht vielmehr in einer unzureichenden Brennstoffqualität oder im nichtbestimmungsgemäßen Betrieb einer manuell beschickten Feuerung liegt, dazu gibt die Begründung zur Verordnung keine Auskunft.

Und so konterkarieren die neuen technischen Anforderungen an die Ableitung von Rauchgasen von Holzfeuerungsanlagen die Klimaschutzziele der Bundesregierung. Schade!

Markus Sironi
Chefredakteur und Handwerksmeister
m.sironi@strobelmediagroup.de

1) Ein Interview zu den ab Januar 2022 
geltenden Neuerungen findet sich 
ab Seite 38 in dieser Ausgabe.

 


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