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„Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst“

Seit dem 1. Juli dieses Jahres gilt in Hamburg ein Gesetz, das den Einsatz von Erneuerbare Energien bei einem Heizungstausch verpflichtend macht

Jens Wagner, Landesinnungsmeister des Fachverbands Sanitär Heizung Klempner Hamburg, äußert sich gegenüber der IKZ-HAUSTECHNIK zu dem vor kurzem in Hamburg eingeführten Klimaschutzgesetz. (Innung SHK Hamburg)

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Februar 2020 mit dem Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) eine Pflicht für den Einsatz Erneuerbaren Energien beim Heizungstausch beschlossen. Diese Pflicht besteht seit dem 1. Juli 2021 und besagt, dass beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage die Eigentümer(innen) der - vor dem 1. Januar 2009 errichteten - Immobilie 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken haben. Damit stellt Hamburg sich ähnlich auf wie Baden-Württemberg, wo bereits vor elf Jahren ähnliche Vorgaben gemacht wurden. Wir sprachen mit dem Landesinnungsmeister Jens Wagner von der Innung Sanitär Heizung Klempner Hamburg über die Herausforderungen des Hamburger Klimaschutzgesetz.

IKZ-HAUSTECHNIK: Mit welchen Maßnahmen kann die seit dem 1. Juli dieses Jahres geltende EE-Pflicht erfüllt werden?

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