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Flutfolgen: BEG-Förderung angepasst

Bundeswirtschaftsministerium ändert für Flutgeschädigte die BEG-Förderbedingungen. Mit dem Vorhaben kann bereits vor Antragstellung begonnen werden.

Nach dem Hochwasser (Einsatz im Kreis Soest) ist vor dem Wiederaufbau. Dafür wurden die BEG-Förderungbedingungen angepasst. (Feuerwehren des Kreises Soest)

 

Zu den Soforthilfen für Betroffene von Flut und Hochwasser in diesem Jahr gehören auch angepasste Förderbedingungen gemäß BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Über die Rahmenbedingungen informieren online das Bundeswirtschaftsministerium, das BAFA sowie die KfW.

Im Rahmen der Soforthilfen für die Hochwassergebiete können Privatleute und Unternehmen zu besonderen Bedingungen Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen, um energieeffiziente Wiederaufbaumaßnahmen zu finanzieren. Das Bundeswirtschaftsministerium informiert online über die genannten Anpassungen in seinen FAQs zum BEG.

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