Betriebsausgaben vom Privatkonto
Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmer Betriebsausgaben von ihrem privaten Bankkonto bezahlen.
„Allein ein oder zwei derartige Transaktionen führen bereits dazu, dass das Privatkonto automatisch zum Betriebskonto wird und im Rahmen der ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung auch vollumfänglich gebucht werden muss“, weiß Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert. Erfolge dies nicht, liege keine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung vor. Das könne dazu führen, dass die Ordnungsmäßigkeit der Finanzbuchhaltung verworfen wird und die Finanzverwaltung eine Schätzung vornimmt. „Es ist daher ratsam“, mahnt der Steuerexperte, „für eine klare Trennung zwischen Betrieb und Privat zu sorgen und keinerlei Betriebsausgaben über ein Privatkonto zu zahlen.“ Sobald das Privatkonto zum Betriebskonto wird, müsse es im Rahmen einer Betriebsprüfung der Finanzverwaltung vorgelegt werden.