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Unfallversicherung – Haftungspflicht im Rahmen eines JoBRad-Modells prüfen

„JobRad-Modelle“ stehen im Trend: Der Arbeitgeber least Fahrräder und überlässt sie im Rahmen einer Barlohnumwandlung seinen Beschäftigten zur privaten Nutzung einschließlich des Arbeitswegs. 

 

Dabei überträgt er seine eigenen Verpflichtungen gegenüber dem Leasinggeber, z.B. die Pflicht zur regelmäßigen Wartung, auf die Beschäftigten. Ein Unfall auf dem Weg zur Inspek­tion kann dann ggf. durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sein (Quelle: Landessozialgericht Baden-Württem­berg, Az.: L 1 U 779/21).

 


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