Zweite Stufe in Kraft getreten
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Zuschussvariante für Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäude seit Juli möglich
Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Nichtwohngebäuden werden vom Bund nunmehr mit bis zu 50 % Förderung finanziell unterstützt. Möglich wurde dies durch die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Damit erhöhen sich die Fördersätze für Gesamtsanierungen. Zudem ist eine Förderung künftig auch als reiner Investitionszuschuss abrufbar. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Die BEG unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen mit Fördergeldern für Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Lüftungsanlagen sowie neue Heizungen in Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäuden. Die erste Stufe war bereits im Januar in Kraft getreten und umfasst die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen. Mit der zweiten Stufe der BEG hat der Bund die Förderung für Nichtwohngebäude erhöht und sie an die für Wohngebäude anglichen.
Die BEG gilt für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden, sowohl was den Neubau betrifft als auch die energetische Sanierung. Förderfähig sind Gesamtsanierungen, aber auch Einzelmaßnahmen bei Bestandsgebäuden, die schrittweise umgesetzt werden. Zu den verbesserten Fördersätzen kommen erhöhte Fördermittel für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen hinzu. Die Bundesförderung integriert mehrere Programme der bisher zuständigen KfW und BAFA und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher.
„Eigentümer von Nichtwohngebäuden sollten sich das verbesserte Förderangebot nicht entgehen lassen und die einfachere Antragstellung nutzen“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Die Förderung ist so attraktiv wie nie.“ Interessant ist auch die Einführung der Zuschussvariante. Unternehmen und Kommunen, die verfügbares Geld investieren wollen, müssen nun nicht zwingend einen Kredit aufnehmen, um an Fördergelder in Form von Tilgungszuschüssen zu gelangen. Sie können stattdessen auch einen Investitionszuschuss beantragen und den Rest der Investition aus Eigenmitteln tätigen.
Fördersätze für Gesamtsanierungen deutlich erhöht
Auch die einzelnen Förderbedingungen haben sich verbessert, insbesondere für Gesamtsanierungen. Die drei Standards Effizienzgebäude Denkmalschutz, Effizienzgebäude 100 und Effizienzgebäude 70 wurden jeweils um 7,5 Prozentpunkte bessergestellt. Die Förderung liegt bei diesen Stufen nun zwischen 25 und 35 % Investitionszuschuss oder Tilgungszuschuss beim Kredit. Gebäudesanierer erhalten für die beiden neuen Effizienzgebäudestandards 55 und 40 sogar 40 beziehungsweise 45 % Zuschuss. Hinzu kommt ein möglicher Bonus von fünf Prozentpunkten bei Bestandsgebäuden und 2,5 Prozentpunkten bei Neubauten: Den Zuschlag erreicht man einerseits mit der EE-Klasse; wer mindestens 55 % des erforderlichen Energiebedarfs über Erneuerbare Energien deckt, erhält mehr Fördergeld. Alternativ gibt es den Zuschlag über die Nachhaltigkeits-Klasse, wenn ein zertifiziertes Nachhaltigkeitssystem angewandt wird.
Die förderfähigen Kosten stiegen um 5 Mio. auf 30 Mio. Euro. Statt bis zu 275 Euro/m2 Nettogrundfläche sind nun maximal 2000 Euro/m2 anrechenbar. Ein Beispiel zeigt, was das konkret bedeutet: Wer bei einer zwei Mio. Euro teuren energetischen Sanierung eines Verwaltungsgebäudes mit 2200 m2 Nettogrundfläche auf ein Effizienzgebäude 70 bislang einen Zuschuss von 27,5 % und damit 550 000 Euro Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält nun einen Zuschuss von bis zu 40 % und maximal 800 000 Euro. Wer das Gebäude auf das nächsthöhere Niveau Effizienzgebäude 55 saniert, erhält mit bis zu 45 % Zuschuss maximal 900 000 Euro. Beim Erreichen des Standards Effizienzgebäude 40 sind sogar 50 % Förderung drin, insgesamt bis zu einer Mio. Euro. Das sind bis zu 450 000 Euro Förderung mehr, als bislang bei diesem Beispielgebäude möglich waren.
Die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz eröffnet den Zugang zu weiterem Fördergeld: Für eine qualifizierte Baubegleitung gewährt der Staat Zuschüsse in Höhe von 50 % der Kosten. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 10 Euro/m2 Nettogrundfläche, insgesamt bis zu 40 000 Euro pro Vorhaben. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.
Gelder für Einzelmaßnahmen
Für Bestandsgebäude sind auch energetische Einzelmaßnahmen förderfähig. Hier gab es bereits im Januar 2021 einige Änderungen: Die förderfähigen Kosten sind von 25 Mio. auf 15 Mio. Euro gesunken. Statt bis zu 200 Euro/ m2 Nettogrundfläche sind jedoch nun maximal 1000 Euro anrechenbar. Für Gebäude unter 75 000 m2 Nettogrundfläche bedeutet das eine bessere Förderung.
Die Fördersätze für die einzelnen Maßnahmen sind gleichgeblieben: Bei Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, für neue Fenster und Lüftungsanlagen, die die Gebäudehülle im notwendigen Maß energieeffizienter machen, gibt es 20 % Zuschuss. Neue Heizungen erhalten je nach Technologie 20 bis 50 % Förderung. Für Erneuerbare-Energien-Heizungen erhalten Sanierer beispielsweise 35 % Zuschuss. Bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht er sich auf 40 %. Wenn die neue Heizung auch noch eine alte Ölheizung ersetzt, steigt der Betrag um weitere zehn Prozentpunkte.
Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang: Die Einzelmaßnahmen können über mehrere, aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind unter anderem neben den Eigentümern auch Pächter oder Mieter sowie Contractoren. Sie bedürfen jedoch einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers.
Auch für Einzelmaßnahmen können sich Eigentümer die Baubegleitung fördern lassen. Die förderfähigen Ausgaben sind hier gedeckelt auf 5 Euro/m2 Nettogrundfläche, insgesamt bis zu 20 000 Euro pro Vorhaben.
Tipp:
Die Richtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien) finden sich unter dem Kurzlink bit.ly/3x7V0xd. Der QR-Code führt ebenfalls auf die Seite.