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RLT-Anlagen: Nachweis über lüftungstechnischen Infektionsschutz

Frankfurt (Main). Die Informationsschrift „Raumlufttechnische Anlagen in Zeiten von COVID-19“ des VDMA zeigt auf, wie für eine RLT-Anlage der Luftvolumenstrom errechnet werden kann, der einen Raum den Coronaschutzvorgaben entsprechend mit keimfreier Zuluft versorgt. Als Referenzwert für Keimbelastung und Infektionsrisiko dient der CO2-Gehalt.

Der VDMA zeigt, wie sich lüftungstechnischer Hygieneschutz durchführen und nachweisen lässt. Bild: VDMA

 

800 bis 1000 ppm CO2 gelten als Zielwert. Vorausgesetzt wird, dass sich nur die erlaubte Anzahl Personen im Raum befinden und diese die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Das Verfahren hat der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) in seinem Status Report 52 vorgestellt. Die Kriterien für Raumluftqualität und Lüftungsraten sind dem Entwurf der DIN EN 16798-1:2015-07 entnommen.
 
Das beschriebene Verfahren zeigt ein vereinfachtes Vorgehen zur Umsetzung von Coronaschutzvorgaben in Räumen mithilfe von RLT-Anlagenparametern auf. Ist die vorhandene Anlage technisch nicht ausreichend, wird auf Alternativen hingewiesen, etwa die Raumlufttechnik zu ergänzen, die zulässige Personenzahl zu verringern oder das Nutzungskonzept des Raums anzupassen.
 
RLT-Anlagen lieferten unablässig keimreduzierte Zuluft, das sei ihr großer Vorzug gegenüber dem Fensterlüften, so der VDMA. Mit dem beschriebenen Verfahren könne der Beitrag der Lüftungstechnik zu einem individuellen Hygieneschutzkonzept für jeden Raum dokumentiert werden.

Die VDMA-Informationsschrift und der FGK-Statusreport 52 können jeweils kostenfrei heruntergeladen werden.

 


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