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Frische Luft für Haus und Bewohner

Hintergründe und Installationshinweise zum Thema kontrollierte Wohnraumlüftung

Bei der Montage des KWL-Systems im Altbau bietet sich die Installation insbesondere im Deckenbereich an. In der abgehängten Decke sollten dann entsprechend große Wartungsöffnungen berücksichtigt werden. Bild: FGK/BDH

Schimmelpilzbefall an der Außenwand eines Schlafzimmers. Bild: Hygiene-Institut des Ruhrgebiets

Die Einregulierung von Luftvolumenströmen an den Luftauslässen sollte fester Bestandteil der Installationsarbeit sein. Bild: ZVSHK

Ein bis zwei Mal pro Jahr sollte der Gerätefilter ausgetauscht werden. Dies kann der Bewohner meist leicht selbst durchführen. Bild: FGK/BDH

Mindestens alle zwei Jahre sollte der Zustand von Komponenten wie Wärmeübertrager überprüft werden. Bild: ZVSHK

 

Nicht nur beim Neubau, auch bei der Sanierung von Wohngebäuden sollten Bauherren ein besonderes Augenmerk auf die Lüftung richten. Denn eine wärmegedämmte Gebäudehülle und neue, luftdichte Fenster und Türen verhindern in sanierten Gebäuden den permanenten, mit unnötigen Energieverlusten verbundenen Luftaustausch durch Ritzen und Fugen. Feuchtigkeit, Schadstoffe und CO2 können dann nicht mehr in ausreichendem Maße aus dem Gebäude entweichen. Gleichzeitig strömt kaum Frischluft mehr nach. Abhilfe schafft eine kontrollierte Wohnraumlüftung, die in solchen Fällen zwingend erforderlich ist, um Bausubstanz und die Gesundheit der Bewohner zu schützen. Doch wann genau ist eine Lüftungsanlage ratsam? Und was gilt es bei der Installation zu beachten?
Ein 4-Personen-Haushalt gibt in Deutschland beim Duschen, Kochen, Waschen oder Atmen täglich 6 bis 10 l Wasser in die Raumluft ab. Nicht nur diese Feuchtigkeit, auch Schadstoffe wie Aus­düns­tungen von Möbeln oder CO2 von Personen müssen permanent abgeführt werden. Ein Mensch benötigt stündlich 30 m³ Frischluft, um sich bei guter Luftqualität wohl zu fühlen. Um in sanierten Gebäuden den hygienisch erforderlichen Luftwechsel zu erreichen, müsste daher am Tag mindestens 5-mal für mehrere Minuten quergelüftet werden. Dieser notwendige Luftaustausch darf nicht unterschätzt werden. Auf der sicheren Seite ist man mit der Erstellung eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6.

KWL: Ja oder Nein?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt in § 6 vor, dass zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Um dies nachzuweisen, wird ein sogenanntes Lüftungskonzept erstellt. Dessen Umsetzung ist bei einer umfangreichen Sanierung – etwa wenn Teile der Gebäudehülle erneuert oder mehr als ⅓ der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden – sogar Pflicht. Das Lüftungskonzept besteht aus zwei Teilen: der Prüfung der Notwendigkeit für lüftungstechnische Maßnahmen sowie ggf. der Auswahl eines geeigneten Lüftungssystems. Als grundlegendes Kriterium für die Notwendigkeit einer kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) gilt dabei der Feuchteschutz: Der dafür erforderliche Mindestluftwechsel sollte ohne zusätzliches Lüften durch die Bewohner allein durch technische Maßnahmen dauerhaft sichergestellt sein.

Kein Platz, keine Wartung
Entscheidet sich der Sanierer nach der Durchführung eines Lüftungskonzeptes für die passende KWL-Anlage, hat er schon vieles richtig gemacht. Ein vermeidbarer Fehler, der bei der Installation des Gerätes geschehen kann, betrifft die Zugänglichkeit zum Gerät und den Komponenten. Insbesondere für die notwendige Wartung und Reinigung ist diese unabdingbar. Außerdem sollten ausreichend Wartungsöffnungen vorgesehen werden.

Telefonie vermeiden
Der Schallschutz ist eine ebenso wichtige Installationsaufgabe, die nicht unterschätzt werden darf. Zentrale Anlagen benötigen z.B. je nach Nutzungsbedingungen sogenannte Telefonieschalldämpfer. Ohne deren Einsatz könnten etwa Gespräche von Raum zu Raum übertragen werden. Auch Außenluft- und Fortluftleitungen sollten, falls aufgrund der Nutzungsbedingungen erforderlich, mit einem Schalldämpfer versehen werden.

Abflussmöglichkeit schaffen
Beim Betrieb eines Lüftungsgerätes kann Kondenswasser in der Abluft anfallen. Dies ist bei effizienten Anlagen mit Wärmerückgewinnung gewünscht, weil durch die Kondensationswärme, ähnlich wie bei Brennwertnutzung, die Effizienz gesteigert werden kann. Deshalb darf nicht vergessen werden, eine nach Gerätetyp passende Abflussmöglichkeit vorzusehen und einzubauen.

Wo ist die Außenluft am saubersten?
Zwar können KWL-Anlagen mit leis­tungsstarken Filtern sogar feinste Partikel wie Feinstaub und Pollen aus der Außenluft filtern, bevor diese als Zuluft in den Raum eingebraucht wird. Dennoch sollten die Außenluftansaugungen nicht zur Straße hin, nicht direkt vor großen Bäumen mit Pollenflug und nicht zu nah an Kamine des eigenen Hauses oder der Nachbarbebauung positioniert werden, da gasförmige Schadstoffe nur durch aufwendige Filtertechniken verringert werden können. Außerdem sollte auf genügend Abstand zwischen Außen- und Fortluftduchlässen geachtet werden, um zu vermeiden, dass die Fortluft wieder in die Zuluft gesaugt wird.

Auf die Luftmengen kommt es an
Jede noch so gut geplante Wohnungslüftungsanlage funktioniert suboptimal, wenn nicht die richtigen Luftmengen eingestellt werden. Nicht nur zu geringe Luftmengen wirken sich negativ auf die Innenraumluftqualität aus. Auch zu hohe führen zu negativen Effekten. Dazu zählen unnötiger Energieverbrauch, Lärm sowie Probleme mit zu trockener Luft – gerade im Winter. Die DIN 1946-6 gibt Anhaltspunkte für die richtige Luftmenge. Mit den dort definierten vier Lüftungsszenarien sind jeweils bestimmte und voneinander abweichende Mindestluftwechsel verbunden, deren konkrete Werte von der Wohnungsgröße und der jeweiligen Nutzung abhängen. In einer mittleren Lüftungsstufe sollten mindestens 30 m³/h pro Person angesetzt werden.

Einweisung nicht vergessen
Damit alle Vorteile der kontrollierten Wohnungslüftung im sanierten Gebäude voll zum Tragen kommen, muss die Anlage regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Eine mangelnde Einweisung des Betreibers durch den Fachhandwerker kann dies erschweren. Daher sollte dem Kunden grundsätzlich erläutert werden, wie ein notwendiger Filterwechsel erkannt und durchgeführt wird, wie auf Störungsmeldungen zu reagieren ist und welche Reinigungsarbeiten ohne Weiteres von ihm selbst vorgenommen werden können.
Der Filter einer Wohnungslüftungsanlage sollte – wenn nicht anders angegeben – etwa alle sechs Monate gewechselt werden. Häufig wird das allerdings vom Betreiber vergessen. Abhilfe schaffen hier entsprechende Signale am Gerät, die einen notwendigen Filtertausch anzeigen. Außerdem bieten inzwischen zahlreiche Hersteller einen speziellen Filter-Versandservice an: alle 6 Monate bekommt der Nutzer dabei einen neuen Filter zugesandt und wird so automatisch an den Wechsel erinnert.

Nicht alles kann der Endkunde
Einige Wartungsarbeiten können Betreiber einer kontrollierten Wohnungslüftungsanlage zwar leicht selbst durchführen. Neben dem Filterwechsel gehört dazu auch die Reinigung von Luftdurchlässen: Alle 6 Monate sollten die Außenluft- und Fortluftdurchlässe der Anlage auf sichtbare Verschmutzungen geprüft und ggf. gereinigt werden. Dies ersetzt allerdings nicht die professionelle Wartung und Reinigung durch den Fachhandwerker, die etwa alle 2 Jahre notwendig wird. Dabei werden das Lüftungsgerät, das Luftverteilsystem und die Gerätekomponenten inspiziert und falls notwendig gewartet und gereinigt.

Autor: Claus Händel, Technischer Referent Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK)

www.fgk.de

 


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