Fensterlüftung allein reicht nicht
Was bei der Kontrollierten Wohnraumlüftung zu beachten ist
Die Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) ist in den zurückliegenden Jahren zu einem festen Bestandteil moderner Gebäudetechnik gewachsen. Gleichwohl wird längst noch nicht jeder Neubau und jede Sanierung mit einer nutzerunabhängigen Lüftung ausgestattet. Der folgende Beitrag beschäftigt sich u.a. mit lüftungstechnischen Maßnahmen.
Nach Meinung vieler Fachleute der Lüftungsbranche ist für Wohngebäude der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung unumgänglich. Grundlage dieser Einschätzung ist § 6 der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der verlangt, neue Wohneinheiten so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.
In der Verordnung wird zudem gefordert, den zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherzustellen. Damit diese Forderung erfüllt werden kann, muss die Lüftung nutzerunabhängig, also automatisiert sein, sagt Dipl.-Ing. Claus Händel vom Fachverband Gebäude-Klima (FGK). Eine manuelle Fensterlüftung erfülle diese Anforderungen nicht. Ähnlich sieht das auch der Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW). Zwar könne nicht davon ausgegangen werden, dass eine lüftungstechnische Maßnahme oder gar ein ventilatorgestütztes Lüftungssystem in jedem Falle zwingend erforderlich sei. Doch berge die Alternative, den vorgeschriebenen Luftaustausch allein der Fensterlüftung der Bewohner zu überlassen, erhebliche rechtliche Risiken, so der VfW.
Lüftungskonzept erstellen
Bei der Planung einer Lüftungsanlage wird sich auf die DIN 1946-6 gestützt. Dieses im Fachjargon „Lüftungsnorm“ genannte Regelwerk beschreibt u. a. die Erstellung eines Lüftungskonzepts, das aufzeigt, wie ein ausreichender Luftwechsel in Wohnungen zu erreichen ist und das als Nachweis für die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme dienen kann. Zu erstellen ist ein Lüftungskonzept laut EnEV für alle Neubauprojekte – für Sanierungen und Renovierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern nur dann, wenn mehr als ein Drittel sämtlicher Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche neu gedämmt wird.
Lüftungsstufen für unterschiedliche Nutzungsbedingungen
Die DIN 1946-6 benennt vier Lüftungsstufen mit unterschiedlichen Nutzungsbedingungen, für die eine geeignete Lüftungsmaßnahme gefunden werden muss:
- Die Lüftung zum Feuchteschutz (FL) ist die notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen, bei teilweise reduzierten Feuchtelasten, z.B. bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer. Sie kann auch als „Urlaubslüftung“ bezeichnet werden.
- Die Reduzierte Lüftung (RL) dient zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen.
- Die Nennlüftung (NL) ist eine notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb).
- Die Intensivlüftung (IL) ist eine zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen. Sie wird in der Regel durch die Fensterlüftung unterstützt.
Lüftungskonzepte lassen sich schnell erstellen, beispielsweise mit dem kostenlosen VfW-Planungstool. Es berechnet den Volumenstrom zum Feuchteschutz und die Infiltration und legt damit fest, ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist oder nicht. Für diesen Nachweis sind fünf Kenndaten (Gebäudetyp, Lage, Fläche, Baualter, Qualität der Luftdichtheit) notwendig. Die verschiedenen Arten von Lüftungssystemen, die ausgewählt werden können, werden in einer Übersicht dargestellt.
Freie Lüftung
Bei der freien Lüftung ist zwischen Querlüftung und Schachtlüftung zu unterscheiden. Unter einer Querlüftung wird die Durchlüftung einer Wohnung verstanden, bei der den Wohn- und Schlafräumen Außenluft zugeführt und anschließend der Küche, dem Bad und dem Gäste-WC wieder entnommen und abgeführt wird. Die Lüftung zum Feuchteschutz ist für die gesamte Nutzungseinheit und für jeden einzelnen Raum sicherzustellen, und zwar allein über die Undichtheit der Gebäudehülle (Infiltration) und falls notwendig über Außenluftdurchlässe bzw. Lüftungsschächte, also ohne manuelles Öffnen der Fenster.
Ventilatorgestützte Lüftung
Bei den ventilatorunterstützten Wohnungslüftungen wird zwischen dezentralen und zentralen Systemen unterschieden. Beide lassen sich um Wärmerückgewinnungseinheiten erweitern. Eine dezentrale Lüftung mit einzelnen Ventilatoren in Räumen wie Küche, Bad und WC hat den Vorteil, dass der Installationsaufwand geringer ist, was sich vor allem beim nachträglichen Einbau bemerkbar macht. Bei der Zentrallüftung fördert dagegen ein Lüftungssystem, installiert z.B. im Dachgeschoss, den gesamten Luftvolumenstrom über Kanäle und Rohrleitungen in die zu belüftenden Räume.
Von der Lüftungsart her unterscheidet die DIN 1946-6 zwischen Abluft-, Zuluft- und Abluft-/Zuluftsystemen. Dabei gelten folgende Definitionen:
- Bei einem Abluftsystem saugt eine Lüftungsanlage ventilatorgestützt die Raumluft ab. Gleichzeitig strömt über Wanddurchlässe gefilterte Außenluft in die Wohnung ein.
- Bei einem Zuluftsystem bläst eine Lüftungsanlage ventilatorgestützt Zuluft in Räume ein, gleichzeitig strömt die Abluft als Fortluft aus der Wohnung ins Freie.
- Bei einem Zuluft-/Abluftsystem bläst eine Lüftungsanlage ventilatorgestützt Zuluft in Räume ein, gleichzeitig saugt sie Abluft als Fortluft aus der Wohnung ins Freie. Der Einsatz mit Wärmerückgewinnung ist möglich.