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42. BImSchV – neue Pflichten für Anlagenbetreiber

Dessau-Roßlau.  Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für gesundheitsschädliche Legionellen sein. Um dem vorzubeugen, wurde 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) verabschiedet.

Legionellen-Epidemien in Warstein, Jülich und Ulm haben den Gesetzgeber dazu veranlasst, geeignete Vorkehrungen zu schaffen, die einen sicheren Betrieb von Nassabscheidern, Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen sicherstellen sollen. Bis zum 20. August dieses Jahres müssen Betreiber von Bestandsanlagen den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern. Bild: ENGIE Refrigeration GmbH

 

Diese Verordnung enthält unter anderem eine Anzeigepflicht von Anlagen an die zuständige Behörde (§13). Für den Vollzug der 42. BImSchV und damit auch für die Umsetzung der Anzeigepflicht sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
Bis zum 20. August dieses Jahres müssen Betreiber von Bestandsanlagen den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern, informiert das Bundesumweltamt. Dies kann bundeseinheitlich im Portal kavka.bund.de erfolgen. Dort sind auch weitere Informationen zu Ansprechpartnern in den zuständigen Behörden in den Bundesländern zu finden.
Außerdem enthält die 42. BImSchV Anforderungen an die Anlagen sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser.

www.umweltbundesamt.de

 


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