Ausgabe 6/2005, Seite 3


Recht


Urteile

Nachnahmesendung - Empfänger trägt keine Beweislast

Beim Versand von Waren gegen Nachnahme wird die Sendung nur dann an den Empfänger ausgeliefert, wenn er den angegebenen Nachnahmebetrag zahlt. Das Amtsgericht Bielefeld bestätigte in seinem Urteil (Az.: 41 C 414/03), dass allein der Erhalt der Nachnahmesendung im Regelfall zum Nachweis der Zahlung ausreicht. Der Empfänger einer per Nachnahme zugestellten Sendung muss keinen gesonderten Beweis der Zahlung durch Vorlage einer Quittung führen.


Kraftfahrzeugsteuer - Trike als Kraftwagen eingestuft

Ein so genanntes Trike - ein optisch einem Motorrad ähnliches dreirädriges Gefährt mit Hinterachse - ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: VII R 53/03) als Kraftwagen zu besteuern. Ebenso wie im Vorfeld das Finanzamt bestätigten die Richter die höhere Steuerbelastung entsprechender Fahrzeuge. Tenor: Im Interesse einer klaren und möglichst einfachen Unterscheidung zwischen Krafträdern und Kraftwagen sei es gerechtfertigt, zweispurige Fahrzeuge wie das Trike ohne Rücksicht auf ihre sonstige (unter Umständen motorradtypische) Bauart und Ausstattung als Kraftwagen zu besteuern.

Die steuerrechtliche Eingruppierung ist von der verkehrsrechtlichen Beurteilung seitens der Straßenverkehrszulassungsbehörde weitgehend unabhängig. Eingruppierungsfragen beschäftigen die Finanzgerichte daher immer wieder. Denn nach der jeweiligen Zuordnung entstehen teilweise erhebliche Unterschiede in der Steuerlast.


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