Ausgabe 3/2005 Seite 12 f. |
Ausbildung
Fachbericht (Beschreibung/Skizze) Nr.:
3 Woche: 12Thema:
GasströmungswächterGasströmungswächter sind bei Neuinstallationen sowie bei wesentlichen Veränderungen in bestehenden Gasinstallationen von Gebäuden zum Einbau zwingend vorgeschrieben. Mit diesen Bauteilen wird die Sicherheit bei Leitungsbruch oder Manipulationen optimiert. Bei kritischem Nutzungsverhalten, wie versuchtem "Gasdiebstahl" oder unberechtigten Veränderungen an der Gasanlage durch Schwarzarbeiter, sollte ebenfalls der Einbau erfolgen.
Die entsprechenden Regeln und Vorgaben wurden vom DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) im Dezember 2003 veröffentlicht. Konkret wurde die weiterhin gültige Ergänzung vom August 2000 zur DVGW-TRGI ’86/96 jetzt durch das neue Beiblatt DVGW-AB G 600-B geändert und angepasst. Das Arbeitsblatt G 459-1 wurde zudem mit dem jetzt erschienenen Beiblatt (G 459-1-B) modifiziert und um den Punkt "Selbsttätig schließendes Bauteil" erweitert.
Auszug aus der TRGI-Ergänzung
3.3.7.1 Schutz gegen Eingriff Unbefugter
Um die Folgen von Eingriffen Unbefugter in die Gasinstallation von Gebäuden mit häuslicher und vergleichbarer Nutzung (Hausinstallationen) zu minimieren bzw. Eingriffe Unbefugter zu erschweren, sind grundsätzlich aktive und ggfs. passive Maßnahmen erforderlich. Den aktiven Maßnahmen ist Vorrang einzuräumen. Leitungen sind so zu dimensionieren, dass die vorgeschaltete aktive Maßnahme auslösen kann. Leitungsenden bzw. Leitungsauslässe sind zu vermeiden.
Aktive Maßnahmen in diesem Sinne beinhalten den Einbau von Bauteilen, die die Gaszufuhr bei nicht bestimmungsgemäßem Gasaustritt unterbrechen.
Dies können sein:
- Gasströmungswächter nach DVGW-VP 305-1, Typen M1/MK1, M2/MK2, M3/MK3,
- Gas-Druckregelgeräte mit integriertem Gasströmungswächter nach DVGW-VP 200.
Das erste Bauteil einer aktiven Maßnahme ist direkt nach der HAE (Hauptabsperreinrichtung) bzw. dem Gas-Druckregelgerät, wenn dieses direkt nach der HAE angeordnet ist, zu installieren. Ausnahme: Mehrfamilienhaus mit Etagengasanwendung bei Niederdruck-Gasverteilung (25 mbar).
2.2.15 Der Gasströmungswächter
Der Gasströmungswächter bewirkt die Absperrung des Gasflusses, wenn der Volumenstrom einen vorgegebenen Wert überschreitet. Gasströmungswächter sind je nach Schutzwirkung bzw. Druckstufe in die Typen MK1, MK2 und MK3 oder M1, M2 und M3 eingeteilt.
Bei Neuinstallationen sind nachstehende Gebäude durch einen Gasströmungswächter zu sichern:
- Ein- und Zweifamilienhäuser,
- Mehrfamilienhäuser mit zentraler Gasversorgung,
- Mehrfamilienhäuser mit Etagengasanwendung,
- Gebäude mit vergleichbarer Nutzung.
Funktion
Der Gasströmungswächter bleibt während des Betriebes der Anlage mit Gasmengen, die den eingestellten Nenndurchfluss nicht überschreiten, geöffnet. Wird der Nenndurchfluss um den Schließfaktor, der auf den Spitzenbedarf eingestellt ist, überschritten, schließt der Mechanismus die Gaszufuhr. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn durch Öffnen einer Verschraubung oder dem Entfernen eines Stopfens ein Gasdruckabfall eintritt. Wird die Ursache behoben, öffnet der Gasdruckwächter selbsttätig wieder. Das Öffnen eines Magnetventils führt nicht zum Schließen des Gasströmungswächters.
Bei Überschreiten des eingestellten Gasvolumenstromes VN verschließt das Ventil die Durchgangsöffnung. Durch eine kleine Überströmöffnung kann nur eine geringe Menge Gas strömen. Erst wenn sich der Gasdruck auf der Ausgangsseite dem der Eingangsseite angenähert hat, drückt der Federmechanismus den Gasströmungswächter wieder auf.
Ausführungen
Die Bauarten sind in M und K unterteilt.
M:
- mit Überströmöffnung,
- Einbaulage senkrecht,
- für metallische Werkstoffe,
- Schließfaktor 1,80.
K:
- mit Überströmöffnung,
- Einbaulage senkrecht oder waagerecht,
- für metallische oder Kunststoffleitungen,
- Schließfaktor 1,45, Einbaulage waagerecht,
- Schließfaktor 1,80, Einbaulage senkrecht.
Die Auswahl des Gasströmungswächters ist von den Betriebsbedingungen abhängig, insbesondere vom Gasdruck nach der HAE bzw. dem ausgangsseitigen Druck des Druckregelgerätes, sowie dem korrekten Betriebsheizwert HiB. Um ein vorzeitiges Schließen des GS bei normaler Nutzung zu vermeiden, ist der Nenndurchfluss nach dem größtmöglichen Gasvolumenstrom bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Anlage zu bestimmen. Das bedeutet, dass die Summe der Anschlusswerte aller angeschlossenen Gasgeräte ohne Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit zugrunde zu legen ist. Der GS wird nach dem ermittelten bzw. in Grenzfällen dem nächst höheren Nenndurchfluss ausgewählt.
Das Schließvolumen des GS liegt also höher als der maximal ermittelte Nenndurchfluss. Durch Multiplikation des Nenndurchflusses mit dem Schließfaktor wird der einzubauende GS bestimmt.
Bei GS mit einem Schließfaktor von 1,80 sind die nachfolgenden Leitungslängen durch den großen Druckverlust des GS begrenzt. Die Rohrweiten werden nach dem herkömmlichen Berechnungsverfahren errechnet (Spitzenvolumenstrom). Die möglichen Leitungslängen sind abhängig vom gewählten GS-Typ, dem Nenndurchfluss und der Dimension der Rohrleitung. Sind größere Leitungslängen notwendig, muss eine größere Nennweite gewählt werden. Da zu klein dimensionierte Leitungsanlagen durch zu große Druckverluste zum Versagen des GS führen können, ist die Berechnung der Gasanlage und einzelner Leitungsabschnitte unabdingbar.
Bei Gasanlagen mit mehreren Gaszählern wird jeweils 1 GS am Gaszähler eingebaut. Ausnahme: Betriebsdruck < 25 mbar.
Überschreitet der Versorgungsdruck 25 mbar, werden von einigen GVU (Gasversorgungsunternehmen) in neuen HAL (Hausanschlussleitungen) direkt am Anschlussabzweig der Versorgungsleitung ein GS eingebaut. Dies dient dem Schutz vor Gasaustritt im Gebäude, wie dieser bei einem "Baggerangriff" entstehen könnte.
Wichtige Hinweise
- GS müssen DVGW geprüft und zugelassen sein.
- Sie müssen das DVGW-Prüfzeichen und das Herstellerzeichen tragen.
- Die Flussrichtung muss angegeben sein.
- Dimensionierung des Nennvolumenstromes muss auf die Verbraucher abgestimmt sein.
- Bei Nachrüstung in bestehende Anlagen ist die Rohrdimensionierung nachzurechnen.
- Der DVGW hat in Abstimmung mit dem ZVSHK Auswahltabellen herausgegeben.
- GS dürfen nur von konzessionierten Fachhandwerkern eingebaut werden.
- Die Installation muss in Abstimmung mit dem GVU erfolgen.
- Bei Störungen ist der "Erfassungsbogen zu Störungen an Gasinstallati-onen mit GS" zu verwenden.
Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter
Grundsätzlich werden aktive und passive Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter unterschieden. Aktive Bauteile lösen selbstständig das Schließen der Gaszufuhr aus. Passive Maßnahmen sollen den Zugriff verhindern bzw. erschweren.
Aktiv
Gasströmungswächter, Ausführung K oder M: Die Ziffern 1 und 2 kennzeichnen den Betriebsdruckbereich vor dem Gasdruckregelgerät (z.B. K1, M2).
- 1 = 25 mbar - 100 mbar,
- 2 = 0,1 bar - 5 bar
Ziffer 3 bezeichnet den Betriebsdruckbereich nach dem Gasdruckregelgerät (z.B. K3, M3).
- 3 = 15 mbar - 50 mbar
Passiv
- A = nicht allgemein zugänglicher Raum, z.B. abschließbare Tür,
- B = nicht lösbare Verbindung(en),
- C = gesicherte lösbare Verbindung(en), z.B. Sicherheitsverschlüsse wie Sicherheitskappen oder -stopfen, Verdrehsicherungen, z.B. Gewindeklebstoffe.
In Abhängigkeit des Gasdruckes, der Gebäudenutzung sowie der Gaszähleranschlusssituation können einzelne bzw. eine Kombination der Maßnahmen erforderlich sein.
Abbildungsbeispiel
Mehrfamilienhaus mit Etagenversorgung
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