Ausgabe 8/2004, Seite 6 f. |
Sanitär
Sicher ist sicher
Manipulationsabwehr in der Gastechnik
Mit Ausgabedatum Dezember 2003 wurden die beiden Arbeitsblätter G 600-B als Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 600 Technische Regeln für Gas-Installationen (TRGI 86/96) und G 459-1-B als Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt Gas-Hausanschlüsse veröffentlicht. In beiden Blättern werden technische Maßnahmen gegen Baggerunfälle an Hausanschlussleitungen und zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter (Manipulationsabwehr) im Gebäude festgelegt.
Die Rede ist von Gas-Strömungswächtern (GS). Es handelt sich dabei um ein federbelastetes Ventil, dass bei Überschreiten von fest eingestellten Durchflussmengen die Gasversorgung selbsttätig unterbricht. Der kritische Fall kann durch Trennen der Rohrleitungen, Manipulation an Gaszählern, Lösen von Stopfen oder Entfernen von Gasgeräten verursacht werden.
Bei normalem Betrieb mit Durchflussmengen bis zum fest vorgegebenen Gas-Nenndurchfluss bleibt das Ventil stabil offen. Wird jedoch der Nenndurchfluss überschritten und der Schließdurchfluss erreicht, schließt das Ventil automatisch. Das Ventil bleibt bis zur Beseitigung der Störung geschlossen; danach öffnet das Ventil selbsttätig und die Anlage kann wieder in Betrieb genommen werden. Leckagen unterhalb des Schließdurchflusses führen nicht zum Schließen des GS.
Gas-Strömungswächter unterschiedlicher Ausführungen. |
Aktive Maßnahmen durch GVU
Gasversorger müssen in die Hausanschlussleitung ein selbsttätig schließendes Bauteil (z.B. Gas-Strömungswächter) möglichst nahe am Abzweig vor der Versorgungsleitung einbauen. Hierdurch sollen unkontrollierte Gasausströmungen, z.B. durch Baggerangriffe, verhindert werden. Bei Versorgungsdrücken < 100 mbar kann der Einbauort auch in das Gebäude gelegt werden.
Geltungsbereich des Arbeitsblattes G 459/TRGI, G 600: Hausinstallationen. |
Aktive Maßnahmen durch SHK-Fachbetriebe
Entsprechend dem Beiblatt B zum Arbeitsblatt G 600 TRGI müssen bei allen Neuinstallationen und Erweiterungen von Gasinstallationen Gas-Strömungswächter eingesetzt werden. Der erste Strömungswächter ist unmittelbar nach der Hauptabsperreinrichtung (HAE) einzubauen. Ist nach der HAE ein Gas-Druckregelgerät installiert, darf der Gas-Strömungswächter nach dem Druckregler eingebaut werden. Die Ausnahme von dieser Regel ist das Mehrfamilienhaus mit Etagengasanwendung bei Niederdruck-Gasverteilung < 25 mbar. In diesem Fall muss vor jedem Gaszähler ein Gas-Strömungswächter sitzen.
Gas-Strömungswächter bei Versorgungsdrücken < 25 mbar. |
Auswahl der Strömungswächter
Das DVGW-Regelwerk bietet eine große Vielfalt von unterschiedlichen Gas-Strömungswächtern an, deren Auswahl teilweise sehr aufwendig ist. Bei den Gas-Strömungswächtern Typ M und bei Gasdruckregelgeräten mit integriertem Gas-Strömungswächter müssen die nachfolgenden Leitungen so dimensioniert sein, dass die vorgeschalteten Gas-Strömungswächter überhaupt auslösen können. Gas-Strömungswächter Typ K benötigen eine solche Überprüfung der Leitungen nicht und sind deshalb einfacher auszuwählen.
Für Fachbetriebe, die eine einfache Auswahl der aktiven Maßnahmen anstreben, folgende Hinweise:
- Mit dem jeweiligen Gasversorgungsunternehmen ist abzuklären, ob es einen Druckregler mit integriertem GS einsetzt. Dann ist dem GVU der Summenvolumenstrom aller angeschlossenen Gasgeräte in dem Gebäude bekannt zu geben. Die nachfolgende Leitung muss dann entsprechend den Tabellen des Beiblattes auf richtige Dimensionierung überprüft werden.
- Bei Mehrfamilienhäusern mit Etagengasanwendung müssen die einzelnen Abgänge auch mit leistungsbezogenen GS (Summenvolumenstrom der Gasgeräte ohne Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit) ausgestattet werden.
- Setzt das GVU keinen Gasdruckregler mit integriertem Gas-Strömungswächter ein, empfiehlt sich ein Gas-Strömungswächter vom Typ K. Denn die nachfolgende Rohrleitung muss hinsichtlich der Nennweite nicht betrachtet werden. Es wird empfohlen, den Gas-Strömungswächter hinter dem Druckregelgerät einzusetzen, dann sind nur die GS-Typen K 3 leistungsbezogen einzubauen.
- Bei Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern mit zentraler Gasanwendung sind grundsätzlich die GS unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung einzusetzen.
- Bei Mehrfamilienhäusern mit Etagengasanwendung ist der erste GS, ausgelegt auf den Gesamtvolumenstrom, unmittelbar hinter die Hauptabsperreinrichtung einzubauen. An den Absperreinrichtungen bzw. Gaszählern zu den einzelnen Wohnungen ist dann leistungsbezogen ein weiterer GS einzubauen.
- Sind z.B. Verschraubungen oder Flansche vor dem ersten GS vorhanden, müssen diese passiv gesichert werden. Ausnahmen der passiven Sicherung sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Niederdruck-Gasverteilungen bis 100 mbar, wenn ein Gas-Strömungswächter in der Hausanschlussleitung installiert ist. Weil dies dem SHK-Fachbetrieben nicht immer bekannt ist, sollte grundsätzlich eine passive Sicherung vorgenommen werden.
Gas-Strömungswächter bei Versorgungsdrücken zwischen 25 und 100 mbar. |
Wichtig: Es ist auf die vom Hersteller vorgegebene Einbaulage der Gas-Strömungswächter zu achten. GS vom Typ K 3 werden waagerecht eingebaut. Werden sie in eine senkrechte Leitung montiert, werden sie zum Typ M, sodass bei der Auslegung auch noch die Nennweiten der nachfolgenden Rohrleitungen betrachtet werden müssen.
Gas-Strömungswächter bei Versorgungsdrücken zwischen 100 mbar und 5 bar in Mehrfamilienhäusern mit Etagengasanwendung. |
Empfehlungen zur Behandlung des Bestands
Die in Betrieb befindlichen Gasanlagen sind grundsätzlich von einer Nachrüstpflicht befreit. Bei wesentlichen Änderungen oder bei bekannten kritischen Nutzungsverhältnissen können Passivmaßnahmen in "allgemein zugänglichen Räumen" die allein mögliche und damit ausreichende Maßnahme darstellen. Eine allgemein gültige Definition für wesentliche Änderungen gibt es nicht. Die Beurteilung darüber liegt schlussendlich in der unmittelbaren fachmännischen Verantwortung des Ausführenden vor Ort. Von einer wesentlichen Änderung ist im Regelfall nicht auszugehen, bei:
- Inspektions- und Wartungsarbeiten an Gasgeräten,
- der Inaugenscheinnahme und/oder Gebrauchsfähigkeit,
- Turnuswechsel, -überprüfung von Gaszähler und/oder Gas-Druckregelgerät,
- Austausch eines Gasgerätes im etagenversorgten Mehrfamilienhaus,
- Wiederverbindung nach Austausch der Hausanschlussleitung.
Nützliche Broschüre
Wertvolle Hilfe zur Auslegung von Gas-Strömungswächtern leisten hier auch die Unterlagen der Armaturenindustrie, wie sie beispielsweise Schell mit der Broschüre "Gas-Strömungswächter" (DIN A4, 16 Seiten) zur Verfügung stellt. Sie kann kostenlos bezogen werden unter
Tel.: 02761/892-0, Fax: 02761/892-199,
E-Mail: info@schell-armaturen.de
© Alle Rechte beim Verlag