Ausgabe 5/2004, Seite 7


Verkehrssicherheit


Wenn ein Tier vors Auto läuft

Bremsen, ausweichen oder draufhalten?

Es ist der Alptraum aller Autofahrer: Völlig unerwartet läuft ein Hund oder ein Wildtier auf die Fahrbahn. Was tun: bremsen, ausweichen oder draufhalten? Alle Optionen, die man jetzt hat, bergen nicht unerhebliche Unfallgefahren. Die versicherungsrechtlichen Konsequenzen erläutert die SIGNAL IDUNA.

Die Bedenkzeit ist kurz

Rennt ein Tier auf die Fahrbahn, muss der Autofahren in Bruchteilen von Sekunden eine Entscheidung treffen. Früher galt es noch als richtig, ein Tier einfach zu überfahren, um Schlimmeres zu verhindern. Das wird inzwischen differenzierter gesehen. Durch ABS (Anti-Blockier-System) ist das Bremsen wesentlich sicherer geworden. Andererseits: Hat auch der Hintermann noch Zeit zu reagieren, oder provoziert man einen Auffahrunfall? Die oft riskanteste Alternative ist ein Ausweichmanöver, denn das Auto könnte ins Schleudern geraten. Bei Kleintieren wäre es vermutlich das Sicherste durchzufahren. Aber darf man das?

Grundsätzlich gilt: Menschenleben geht vor Tierleben. Infolgedessen ist ein Bremsmanöver für Hase oder Eichhörnchen nur dann angesagt, wenn man sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Bei allen größeren Tieren sollte man, sofern möglich, eine Kollision vermeiden. Durch die Wucht des Aufpralls würde beinahe zwangsläufig erheblicher Schaden entstehen. Haftpflichtexperte Sergio Disabatino von der SIGNAL IDUNA Gruppe: "Wenn ein Tier durch die Windschutzscheibe fliegt, hat das zumeist sehr viel schlimmere Folgen als ein kontrolliertes Ausweich- oder Bremsmanöver. Schon ein mittelgroßer Hund hat so viel Gewicht, dass für die Autoinsassen ein erhebliches Verletzungsrisiko droht. Denn wenn der Fahrer die Kontrolle über das Auto verliert, sind Schwerstunfälle möglich."

Sind mehrere Autos in den Unfall verwickelt, stellt sich die Schuldfrage. Dabei kommt es wesentlich darauf an, ob sich der Unfall in einer Ortschaft oder auf einer Landstraße ereignet hat. Im Stadtverkehr wird eine gemäßigte Fahrweise und erhöhte Aufmerksamkeit erwartet, schon deshalb, weil auch spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten. Das heißt, dass man jederzeit damit rechnen muss, dass der Vordermann abrupt bremst, und sei es für einen Hund. Fährt man auf, muss man sich zurechnen lassen, nicht genügend Sicherheitsabstand eingehalten zu haben. Den Tierhalter, der seinen Hund nicht unter Kontrolle hatte, trifft zumindest eine Teilschuld. Die Frage ist nur, ob er sich ermitteln lässt.

Schadensregulierung

Wer übernimmt die Schadensregulierung am eigenen Auto, wenn man in einen Unfall mit Tieren verwickelt ist? Die Teilkaskoversicherung erstattet grundsätzlich nur Schäden, die aus Kollisionen mit Haarwild herrühren. Die ein oder andere Versicherung erstattet auch Schäden, die aus dem Zusammenprall mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen entstehen. Entsteht der Schaden durch ein Ausweichmanöver, muss die Unfallursache bewiesen werden. Für Schäden durch Hunde wird generell nicht aus der Teilkasko reguliert.

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