Ausgabe 4/2004, Seite 3 |
Aktuell
Sparen und Anlegen
Teil 6: Bausparen
Die meisten Menschen sparen auf etwas Konkretes: die eigene Wohnung, den Führerschein, den nächsten Urlaub, einen Computer. Nur wie erfüllen? Wenn man nicht gerade die Millionen gewinnt, heißt das wohl Sparen.
Die ikz-praxis greift dieses wohl immer aktuelle Thema auf und zeigt seit der Ausgabe 10/2003 Beispiele für Geldanlagen auf. Sie erhalten wertvolle Tipps und Hinweise, die Sie je nach persönlicher Situation und vor allem je nach Geld-Typ umsetzen können. Im Einzelnen werden diese Anlagetypen beschrieben:
- Termineinlagen
- Spareinlagen
- Sparbriefe
- Vermögenswirksame Leistungen
- Wertpapiere
- Investmentfonds
- Bausparen
Bausparen
Den Bauspargedanken gibt es bereits seit dem 18. Jahrhundert. Um die Schaffung von eigenem Wohnraum finanziell möglich zu machen, wurden Zweckgemeinschaften gegründet. Denn für Privatpersonen war es fast unmöglich, Kredite aufzunehmen. Bausparen funktioniert im Prinzip so:
Zehn Menschen wollen ein Haus bauen. Allerdings haben sie kein Geld zur Verfügung. Wenn jeder alleine sparen würde, würde es sehr lange dauern, bis er sich ein Haus bauen könnte. Wenn die zehn Personen gemeinsam sparen und ihr Geld zusammenlegen, kann der Erste bereits nach relativ kurzer Zeit beginnen. Er würde die Anteile aller zehn Personen nutzen, die sie beispielsweise nach einem Jahr gespart haben. Dies ginge dann so weiter, denn dadurch, dass der Erste auch den Kredit zurückzahlt, stehen für die anderen neben dem Gesparten auch Gelder aus der Rückzahlung zur Verfügung. Das bedeutet, dass neun profitieren und für einen auch kein Nachteil entsteht. Ohne Bauspargemeinschaft müsste jede dieser Personen zehn lange Jahre sparen, um ans Ziel zu gelangen.
Bausparen hat also das Ziel der Finanzierung von Wohneigentum. Hierzu gehören Kauf, Bau oder Renovierung eines Hauses oder einer Wohnung. Die Bausparkasse übernimmt die Funktion des Verwalters, der Spargelder annimmt und Bauspardarlehen ausgibt.
Grundlage des Bausparens ist ein Vertrag zwischen dem Sparer und einer Bausparkasse über eine bestimmte, individuell vereinbarte Bausparsumme. Die Einzahlungen des Sparers können regelmäßig, unregelmäßig oder auch mit einer Einmalzahlung erfolgen. Nach Erreichen des Mindestsparguthabens und der für die Zuteilung erforderlichen Bewertungszahl hat der Sparer einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen. Die Bewertungszahl richtet sich danach, wie viel der Bausparer eingezahlt hat und wie lange die Einzahlungen zurückliegen. Der Sparer kann also die Zuteilung des Darlehens durch seine Spargeschwindigkeit, aber auch durch die Wahl der Darlehenskonditionen (insbesondere Darlehenszinssatz und Tilgungsbeitrag) beeinflussen.
Üblicherweise beträgt das Sparguthaben 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme, die Darlehenshöhe der Differenz zwischen Ansparguthaben und Bausparsumme. Dies hat jedoch den Nachteil, dass sich der Darlehensanspruch verringert, wenn mehr als das im Bausparvertrag genannte Mindestguthaben angespart wird. Es gibt daher auch Bausparverträge, in denen ein fester Darlehensanspruch von 50% der Bausparsumme vereinbart ist.
Das Guthaben enthält die angesparten Raten, die angefallenen Zinsen (üblicher Zinssatz zwischen 2,5 und 3% p.a.) und Förderbeträge. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Wegen der festgeschriebenen niedrigen Guthabenzinsen ist die Bausparkasse in der Lage, für das Darlehen auch einen relativ niedrigen Zinssatz bereits bei Vertragsabschluss zu vereinbaren (in der Regel zwischen 4,5 und 5% nominal).
Den genauen Termin der Auszahlung der Bausparsumme kann die Bausparkasse dem Bausparer in der Regel aber nicht garantieren. Voraussetzung ist, dass insgesamt genügend Gelder vorhanden sind.
Q u e l l e : Bundesverband Deutscher Banken, Berlin
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