Ausgabe 2/2004 Seite 12 f.


Ausbildung


Fachbericht (Beschreibung/Skizze) Nr.:Woche: 8

Thema: Arbeiten an Gasanlagen

Durch unkontrollierten Gasaustritt kommt es jährlich zu Explosionen in Haushalten, Betrieben oder Baustellen. Viele dieser Explosionen sind nicht durch alterungsbedingte Materialfehler, sondern durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz erklärbar. Um dem Vorsatz von Manipulationen von "Laien" entgegenzuwirken, wurden neue Verschlussmöglichkeiten von Auslässen entwickelt, die nur mit Hilfe von Spezialwerkzeugen geöffnet werden können. Der Fahrlässigkeit durch die "Fachkräfte" aus Bequemlichkeit, Zeitmangel oder sonstigen Gründen kann nur die Einsicht, fundierte Ausbildung und Aufklärung entgegenwirken.
Jeder, der an Gasanlagen arbeitet, muss sich im Klaren darüber sein, dass seine Arbeit und sein Verhalten Gefahren vermeiden oder diese nach sich ziehen kann. Ob eine außer Betrieb gesetzte Gasleitung mit dem Schweißbrenner zerlegen oder nur die schnelle Zigarette beim Entlüften einer Gasanlage: Beides sind Verhaltensweisen, die einem Fachmann nicht gerecht werden und spätestens nach einem Unfall zu einer Vielzahl von Fragen führen.

Pflichten des Unternehmers

Der Inhaber eines Betriebes muss für die Arbeiten an Gasanlagen eine zuverlässige und besonders unterwiesene Person verantwortlich mit der Durchführung und Kontrolle der Arbeiten beauftragen. Besteht bei den Arbeiten Gesundheits-, Brand- oder gar Explosionsgefahr, muss diese Aufsichtsperson ständig an der Baustelle anwesend sein. Alle Beschäftigten, die an derartigen Anlagen arbeiten, müssen jährlich mindestens einmal in den Vorschriften und den entsprechenden Arbeiten unterwiesen werden. Diese Unterweisung ist so wichtig, dass diese schriftlich festzuhalten und durch Unterschrift der Teilnehmer zu bestätigen ist.

Unkontrollierter Gasaustritt

Hier besteht höchste Gefahr, die wichtige Sofortmaßnahmen erfordert. Jedoch gilt auch hier der Grundsatz: Der Ausführende darf sich hierbei nicht selbst in Gefahr bringen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

Sicher sind derartige Maßnahmen vom Einzelfall abhängig. Jedoch sollte sich ein Fachmann in einem Rollenspiel bei der jährlichen Unterweisung auf den Fall aller Fälle vorbereiten, sein Handeln und eventuell seine Wortwahl einüben. Wer übt, fällt nicht so schnell in panikartiges Verhalten, wenn der Fall Wirklichkeit wird.

Arbeiten an Gasanlagen

Grundsätzlich gilt: An Gasanlagen, die unter Druck stehen, darf nicht gearbeitet werden. Vor Beginn der Arbeit ist die zugehörige Absperreinrichtung zu schließen und gegen unberechtigtes Öffnen zu sichern.

Die Verschlussdichtheit der Gasabsperreinrichtung ist zu prüfen.

Vor dem Trennen von Gasleitungen ist die Trennstelle zur Vermeidung von Berührungsspannung und Funkenbildung zu überbrücken.

Die Anschlüsse an den Ein- und Auslässen sind gasdicht mit Formteilen wie Stopfen und Kappen zu verschließen.

  • Gegen unbeabsichtigtes oder mutwilliges Öffnen sichern - auch bei kurzfristigem Verlassen der Arbeitsstelle.
  • Gaszähleranschlüsse unverzüglich mit Formstücken (Kappen) verschließen.
  • Gaszähler sicher aufbewahren.

Vor dem Reinigen der Gasleitungsabschnitte: Gasgeräte, Reglereinrichtungen, Zähler und Armaturen ausbauen.

Besteht die Gefahr des Ausströmens von brennbaren Gasen, ist das schnellstmögliche gefahrlose Verlassen des Arbeitsplatzes sicherzustellen.

Das Auffinden von Leckstellen sollte mit Gasspürgeräten erfolgen. Nach Ortung des Bereiches können bedingt schaumbildende Mittel zur Auffindung der genauen Leckstelle eingesetzt werden.

Das Abdichten der Leckstellen erfolgt stets durch die Verwendung neuer Materialien.

Prüfen der Gasanlage auf Dichtheit

In Abhängigkeit der Reparaturmaßnahme muss die Gasanlage einer Hauptprüfung, mindestens jedoch einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Eventuell ist sogar eine Vorprüfung erforderlich.

Leitungen mit Betriebsgas befüllen und entlüften. Hierbei ist das Gas-Luft-Gemisch gefahrlos ins Freie abzuleiten.

Anlage wieder in Betrieb nehmen

Nach dem Befüllen sind sämtliche Geräte der Anlage durch eine Funktionskontrolle in Betrieb zu nehmen.

Arbeiten protokollieren

Jede der durchgeführten Maßnahmen sollte zum Schutz der Durchführenden dokumentiert werden. Auch wenn dies sehr aufwendig ist, ist so die fachgerechte Arbeitsweise und ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Tätigkeit dokumentiert.


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