Ausgabe 2/2004 Seite 12 f. |
Ausbildung
Fachbericht (Beschreibung/Skizze) Nr.:
2 Woche: 8Thema:
Arbeiten an GasanlagenDurch unkontrollierten Gasaustritt kommt es jährlich zu Explosionen in Haushalten, Betrieben oder Baustellen. Viele dieser Explosionen sind nicht durch alterungsbedingte Materialfehler, sondern durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz erklärbar. Um dem Vorsatz von Manipulationen von "Laien" entgegenzuwirken, wurden neue Verschlussmöglichkeiten von Auslässen entwickelt, die nur mit Hilfe von Spezialwerkzeugen geöffnet werden können. Der Fahrlässigkeit durch die "Fachkräfte" aus Bequemlichkeit, Zeitmangel oder sonstigen Gründen kann nur die Einsicht, fundierte Ausbildung und Aufklärung entgegenwirken.
Jeder, der an Gasanlagen arbeitet, muss sich im Klaren darüber sein, dass seine Arbeit und sein Verhalten Gefahren vermeiden oder diese nach sich ziehen kann. Ob eine außer Betrieb gesetzte Gasleitung mit dem Schweißbrenner zerlegen oder nur die schnelle Zigarette beim Entlüften einer Gasanlage: Beides sind Verhaltensweisen, die einem Fachmann nicht gerecht werden und spätestens nach einem Unfall zu einer Vielzahl von Fragen führen.
Pflichten des Unternehmers
Der Inhaber eines Betriebes muss für die Arbeiten an Gasanlagen eine zuverlässige und besonders unterwiesene Person verantwortlich mit der Durchführung und Kontrolle der Arbeiten beauftragen. Besteht bei den Arbeiten Gesundheits-, Brand- oder gar Explosionsgefahr, muss diese Aufsichtsperson ständig an der Baustelle anwesend sein. Alle Beschäftigten, die an derartigen Anlagen arbeiten, müssen jährlich mindestens einmal in den Vorschriften und den entsprechenden Arbeiten unterwiesen werden. Diese Unterweisung ist so wichtig, dass diese schriftlich festzuhalten und durch Unterschrift der Teilnehmer zu bestätigen ist.
Unkontrollierter Gasaustritt
Hier besteht höchste Gefahr, die wichtige Sofortmaßnahmen erfordert. Jedoch gilt auch hier der Grundsatz: Der Ausführende darf sich hierbei nicht selbst in Gefahr bringen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Gaszufuhr absperren.
- Raum oder Umgebung durchlüften.
- Zündquellen vermeiden oder beseitigen.
- Zündfunken durch elektrische Anlagen vermeiden.
- Keine Lichtschalter betätigen.
- Keine Stecker ziehen.
- Keine Telefone benutzen.
- Achtung vor selbstschaltenden Einrichtungen wie Kühlschrank oder Brenner.
- Elektroinstallation möglichst außerhalb des Gefahrenbereichs freischalten.
- Wenn erforderlich, Polizei, Feuerwehr und das Gasversorgungsunternehmen benachrichtigen.
- Gefahrenbereich unbedingt von Unbefugten befreien und freihalten.
- Bei unmittelbarer Gefahr, Bewohner von Wohngebäuden zum panikfreien Verlassen der Wohnung auffordern.
Sicher sind derartige Maßnahmen vom Einzelfall abhängig. Jedoch sollte sich ein Fachmann in einem Rollenspiel bei der jährlichen Unterweisung auf den Fall aller Fälle vorbereiten, sein Handeln und eventuell seine Wortwahl einüben. Wer übt, fällt nicht so schnell in panikartiges Verhalten, wenn der Fall Wirklichkeit wird.
Arbeiten an Gasanlagen
Grundsätzlich gilt: An Gasanlagen, die unter Druck stehen, darf nicht gearbeitet werden. Vor Beginn der Arbeit ist die zugehörige Absperreinrichtung zu schließen und gegen unberechtigtes Öffnen zu sichern.
- Handrad abnehmen.
- Schlüssel entfernen.
- Abdeckhaube anbringen.
Die Verschlussdichtheit der Gasabsperreinrichtung ist zu prüfen.
- Gasanlage druckfrei machen bzw. entspannen.
- Gas mit Schlauch ins Freie ableiten.
- Kontrollieren, dass sich kein neuer Druck aufbaut.
Vor dem Trennen von Gasleitungen ist die Trennstelle zur Vermeidung von Berührungsspannung und Funkenbildung zu überbrücken.
- Hochflexibles isoliertes Kupferseil mind. Ø 16 mm2 verwenden.
- Blanke Kontaktstellen herstellen.
- Kontaktzwingen anbringen.
Die Anschlüsse an den Ein- und Auslässen sind gasdicht mit Formteilen wie Stopfen und Kappen zu verschließen.
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Vor dem Reinigen der Gasleitungsabschnitte: Gasgeräte, Reglereinrichtungen, Zähler und Armaturen ausbauen.
- Das Ausblasen muss mit inertem Gas (Stickstoff) erfolgen.
- Das Ausblasen muss in sicherer Entfernung zu Gebäudeteilen ins Freie erfolgen.
- Die Ausblasestelle ist abzusichern.
Besteht die Gefahr des Ausströmens von brennbaren Gasen, ist das schnellstmögliche gefahrlose Verlassen des Arbeitsplatzes sicherzustellen.
- Fluchtwege einrichten.
- Fluchtweg freihalten.
- Schutzmaßnahmen wie Gaskonzentrationsmesser verwenden.
- Zulufteinrichtungen einsetzen.
- Feuerlöscher und Löschdecken bereithalten.
Das Auffinden von Leckstellen sollte mit Gasspürgeräten erfolgen. Nach Ortung des Bereiches können bedingt schaumbildende Mittel zur Auffindung der genauen Leckstelle eingesetzt werden.
- Den Leckagebereich eingrenzen.
- Die genaue Leckstelle lokalisieren.
- Niemals offene Flammen verwenden.
- Schaumbildende Mittel lassen Hanf aufquellen (täuschen Dichtheit vor).
Das Abdichten der Leckstellen erfolgt stets durch die Verwendung neuer Materialien.
- Dichtungen austauschen.
- Formstücke erneuern.
Prüfen der Gasanlage auf Dichtheit
In Abhängigkeit der Reparaturmaßnahme muss die Gasanlage einer Hauptprüfung, mindestens jedoch einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Eventuell ist sogar eine Vorprüfung erforderlich.
- Hauptprüfung (110 mbar) durchführen.
- Einzelne Verbindungsstellen mit Lecksuchmittel kontrollieren.
Leitungen mit Betriebsgas befüllen und entlüften. Hierbei ist das Gas-Luft-Gemisch gefahrlos ins Freie abzuleiten.
- Entlüftungsleitung in sicherer Entfernung zum Gebäude enden lassen.
- Am Austritt Sicherheitszone einrichten.
- Warnschilder aufstellen.
- Sicherheitszone mit Bändern oder geeigneten Mitteln absperren.
- Eine eingewiesene Person (mit Feuerlöscher ausgerüstet) an der Auslassstelle belassen.
- Im Gefahrenbereich dürfen sich nur Beschäftigte aufhalten, die mit der Arbeit beauftragt wurden.
- Beachten, dass vorbeifahrende Fahrzeuge Funkenquellen sein könnten.
Anlage wieder in Betrieb nehmen
Nach dem Befüllen sind sämtliche Geräte der Anlage durch eine Funktionskontrolle in Betrieb zu nehmen.
- Kurze Abzweigleitungen können noch Reste von Gas-Luft-Gemischen aufweisen.
- Geräte mehrere Minuten in Betrieb halten.
- Ein- und Ausschalten mehrmals wiederholen.
- Funktionsabläufe kontrollieren.
- Druckanschluss an dem Anschlussdruck-Messstutzen überprüfen.
Arbeiten protokollieren
Jede der durchgeführten Maßnahmen sollte zum Schutz der Durchführenden dokumentiert werden. Auch wenn dies sehr aufwendig ist, ist so die fachgerechte Arbeitsweise und ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Tätigkeit dokumentiert.
- Ort der Baustelle.
- Zeitraum der Arbeiten.
- Auftraggeber.
- Ausführendes Personal.
- Durchgeführte Arbeiten.
- Prüfprotokoll der Dichtheitskontrolle.
- Anwesende Personen.
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