Ausgabe 12/2003, Seite 3


Aktuell


Sparen und Anlegen

Teil 2: Spareinlagen

Die meisten Menschen sparen auf etwas Konkretes: die eigene Wohnung, den Führerschein, den nächsten Urlaub, einen Computer. Nur wie erfüllen? Wenn man nicht gerade die Millionen gewinnt, heißt das wohl Sparen.

Die ikz-praxis greift dieses wohl immer aktuelle Thema auf und zeigt seit der Ausgabe 10/2003 Beispiele für Geldanlagen auf. Sie erhalten wertvolle Tipps und Hinweise, die Sie je nach persönlicher Situation und vor allem je nach Geld-Typ umsetzen können. Im Einzelnen werden diese Anlagetypen beschrieben:

 Termineinlagen

 Spareinlagen

 Sparbriefe

 Vermögenswirksame Leistungen

 Wertpapiere

 Investmentfonds

 Bausparen

Spareinlagen

Will man kleinere Beträge sparen, hat man verschiedene Möglichkeiten. Man kann unregelmäßig auf dem "normalen" Sparkonto sparen oder aber auch einen Sparvertrag abschließen, der eine feste Laufzeit und feste monatliche Raten hat.

Eröffnet man ein Sparkonto, gilt das Gleiche wie bei einem Girokonto: Formular ausfüllen, wer noch nicht volljährig ist, braucht die Unterschrift der Eltern. Nach der ersten Einzahlung erhält man ein Sparbuch ausgehändigt. In ihm wird jede Kontobewegung vermerkt, jede Abhebung, Einzahlung und die Gutschriften für Zinsen. Heutzutage werden statt eines Sparbuchs häufig auch Kontoauszüge für die Darstellung der Kontobewegung genutzt ("Loseblatt-Sparkonto").

Im Unterschied zum Girokonto ist das Sparkonto nicht für den Zahlungsverkehr, sondern zur Vermögensbildung und -anlage gedacht. Während man ein Girokonto auch "überziehen" kann (allerdings erst bei Volljährigkeit), schreibt das Sparkonto "schwarze Zahlen". Es wird auf reiner Guthabenbasis geführt. Dafür bekommt man grundsätzlich mehr Zinsen als für das Girokonto. Bei der Bank erfährt man, wie hoch der Zinssatz für das Sparkonto gerade ist.

Spareinlagen weisen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf. Darüber hinaus können beliebig lange Kündigungsfristen vereinbart werden. Unabhängig von den Kündigungsfristen kann man 2000 Euro pro Kalendermonat vorschusszinsfrei, also ohne Zahlung eines "Strafzinses", abheben. Benötigt man einmal mehr Geld und hält die Kündigungsfrist nicht ein, so muss man der Bank dafür Zinsen bezahlen, die so genannten Vorschusszinsen.

Zins- und Zinseszinsrechner

Zinsen sind die Vergütung für das zeitweise Überlassen eines Geldbetrags. Die Höhe des Betrags, den man als Zinsen erhält, hängt davon ab, wie viel Geld, wie lange und zu welchem Zinssatz angelegt wird. Die Formel zum Berechnen der Zinsen lautet:

Z = Zinsen
K = Kapital
p = Zinssatz
i = Zeit in Jahren

Für ein Jahr wären das beispielsweise bei einer Verzinsung von 2,5% p.a. (per anno = pro Jahr) und einem Betrag von 5000 EUR:

Und für 2 Jahre:

Die Banken berechnen immer tagesgenau (pro Monat 30 Zinstage), die Formel lautet:

t = Anzahl der Tage

Für unser Beispiel wären das nach drei Monaten bzw. 90 Tagen:

Von Zinseszins spricht man, wenn die Zinsen, die man bekommt, nicht ausbezahlt, sondern wieder angelegt werden. So werden im nächsten Jahr nicht nur das eingesetzte Kapital, sondern auch die Zinsen verzinst.

Die Formel dafür lautet:

Kn = KO · qn
KO = Anfangskapital
Kn = Endkapital (nach n Jahren)
n = Laufzeit (in Jahren)

Das Kapital inklusive Zins und Zinseszins beträgt in unserem Beispiel nach zwei Jahren:

Zins inklusive Zinseszins wären dann 5253,13 - 5000 = 253,13 Euro


Q u e l l e :   Bundesverband Deutscher Banken, Berlin


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