Ausgabe 8/2003, Seite 8 f. |
Aktuell
Mehr als nur ein neuer Name
Neuer Beruf ab 1.8.2003: Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Nun ist es soweit. Die beiden Berufe "Zentralheizungs- und Lüftungsbauer" und "Gas- und Wasserinstallateur" werden durch einen neuen ersetzt. Seit 1. August 2003, zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres also, ist die neue Ausbildungsverordnung "Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik" in Kraft. Seit diesem Tag gibt es nur noch diesen einen Beruf, der die Sparten Sanitär, Heizung, Klima und Solar vereinigt.
Sanitär und Heizung werden eins
Die ersten Lehrlinge haben ihre Ausbildungsverträge nach den neuen Ausbildungsordnungen bereits unterzeichnet. In drei Jahren kann es dann die ersten Gesellenprüfungen in den neuen Berufen geben. Solange es noch Lehrlinge in den alten Berufen gibt, bleiben auch noch die alten Berufsbezeichnungen auf den Gesellenzeugnissen erhalten. Es dauert also noch vier Jahre, bis die alten Berufsnamen durch den neuen endgültig ersetzt sind.
Die Zwischenprüfung am Ende des zweiten Lehrjahres wird beibehalten, um den Ausbildungsstand eines jeden Lehrlings festzustellen. Das Ergebnis hat jedoch keinen Einfluss auf die Abschlussprüfung.
Der neue Beruf ist ein so genannter "Monoberuf". Das bedeutet, dass er keine Fachrichtungen wie z.B. Sanitär oder Heizung besitzt. Die Ausbildung umfasst also die ganze Bandbreite des Sanitär-, Heizungs- und Lüftungs/Klimahandwerks. Dies gilt auch für die Wissensvermittlung (Lernfelder) in der Berufsschule. Hier soll bereits ab dem 1.Ausbildungsjahr fachbezogen unterrichtet werden.
Ausbildungsinhalte
Da Ausbildung im Handwerk immer auftragsorientiert erfolgt, zieht sich auch die Auftrags- und Kundenorientierung wie ein "Roter Faden" durch die gesamte Lehrzeit. Der Lehrling lernt an realen Kundenaufträgen Auftragsabwicklung, Kundenkommunikation und Qualitätsmanagement. Eigenverantwortliche Tätigkeit in Verbindung mit Teamarbeit werden gefördert und sind wichtige Bereiche des neuen Ausbildungsberufes.
Der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik wird zum Fachmann für energiesparende Technik ausgebildet - Umweltschutz ist in diesem Beruf also selbstverständlich. Auch für kreative Gestaltung lässt der neue Beruf genügend Freiraum, denn immer mehr Betriebe spezialisieren sich auf Badplanung und die Installation von Wellness-Anwendungen. Der neue Ausbildungsberuf bietet also eine Fülle interessanter Tätigkeiten.
Die Ausbildung dauert 31/2 Jahre und findet in den Lernorten "Betrieb" (zum Teil in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen) und "Berufsschulen" statt.
Arbeitsgebiet
Anlagenmechaniker/innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik arbeiten in der Montage und Instandhaltung von komplexen Anlagen und Systemen in der Gebäude- und Energietechnik. Sie sind im Handwerk und in der Industrie an unterschiedlichen Einsatzorten tätig, vornehmlich auf Baustellen, in Wohn- und Betriebsgebäuden sowie in Werkstätten. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist der Dienstleistungsbereich beim Kunden. Sie führen ihre Arbeit unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbstständig und nach Unterlagen aus. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Gewerken ab.
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
planen und steuern Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse und wenden Qualitätsmanagementsysteme an,
installieren Regelungs-, Steuerungs-, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, stellen sie auf die Sollwerte ein und prüfen sie,
prüfen die Funktionen von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen, stellen sie ein, optimieren und warten sie,
nehmen versorgungstechnische Anlagen und Systeme in Betrieb,
übergeben versorgungstechnische Anlagen und Systeme an die Kunden und weisen diese in die Bedienung der Anlagen ein,
führen die Inspektion, Wartung und Instandsetzung versorgungstechnischer Anlagen und Systeme durch,
beraten und betreuen Kunden in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen des Betriebes unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Aspekte.
Erläuterungen
a) Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sind nach Abschluss der Ausbildung vom Betrieb für Ihren Arbeitsbereich als "Elektrofachkraft" im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften einsetzbar (keine Zusatzprüfung notwendig). Die Elektrotechnischen Inhalte werden überwiegend durch Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung (ÜLU) vermittelt. Der Betrieb braucht für die Ausbildung keine Elektrofachkraft vorzuhalten.
b) Elektrofachkräfte sind gehalten, sich auf den aktuellen Stand der elektrotechnischen Regelwerke zu halten, z.B. durch Nachschulungen.
c) Struktur des Berufes: Monoberuf mit Differenzierungsmöglichkeiten durch Fachaufgaben in Handlungsfeldern.
d) Handlungsfeld: Das Handlungsfeld ergibt sich aus der Auftragsstruktur des Betriebes; die Fachaufgaben können in unterschiedlichen Handlungsfeldern vermittelt werden. Das Handlungsfeld braucht nicht im Ausbildungsvertrag angegeben zu werden.
e) Ausbildungsvertrag: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab 1.8.2003 beginnen, ist die neue Verordnung verbindlich.
f) Betrieb: Der Lehrling soll an der Auftragsvorbereitung, Vorplanung, Abwicklung und Dokumentation (z.B. Stundenlohnnachweis, Prüfprotokolle) beteiligt werden.
g) Berufsschule: Der Unterricht sollte in der Berufsschule bereits ab dem 1. Ausbildungsjahr fachbezogen erfolgen. Die Berufsschule vermittelt die gesamte Berufsfeldbreite, aufgeschlüsselt in 15 Lernfeldern, wobei in den beiden letzten Lernfeldern (Nr. 14 "Instandhalten von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen" und Nr. 15 "Integrieren ressourcenschonender Anlagen in Systeme der Gebäude- und Energietechnik") die Differenzierung/Vertiefung in Handlungsfeldern erfolgt.
h) Überbetriebliche Ausbildung: 10 Wochen obligatorisch und 3 Wochen nach Bedarf. Die inhaltliche Ausrichtung der ÜLU ist überwiegend auf die Elektro- und Anlagentechnik ausgerichtet und erstreckt sich über die gesamte Grund- und Fachbildung.
Gesellenprüfung
In der Gesellenprüfung soll der Prüfling im praktischen Teil innerhalb von max. 19 Std. eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, bearbeiten und dokumentieren. Innerhalb dieser Zeit ist ein maximal 20 minütiges Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe zu führen. Bei der Aufgabenstellung zum praktischen Prüfungsteil ist das bereits genannte Handlungsfeld, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde, zu berücksichtigen.
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den Bereichen:
Arbeitsplanung,
Anlagenanalyse sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Auch im Prüfungsbereich "Arbeitsplanung" und "Anlagenanalyse" ist das Handlungsfeld zu berücksichtigen. Für den schriftlichen Teil der Gesellenprüfung sind 6 Zeitstunden vorgesehen. Die Besonderheit an der schriftlichen Prüfung ist darin zu sehen, dass sie nicht mehr aus zu beantwortenden Fragen besteht. Es geht viel mehr darum, fachliche Probleme zu analysieren, zu bewerten und Lösungswege aufzuzeigen.
Zukunftswege
Den Anlagenmechanikern/Anlagenmechanikerinnen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bieten sich gute Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zur Meisterprüfung. Auch ein Ingenieurstudium ist für leistungsstarke Absolventen möglich.
Weitere Infos: Auf der ZVSHK-Homepage unter www.deineausbildung.de
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