Ausgabe 5/2003, Seite 2 | |
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Aktuell
Handy-Strom aus dem Schnaps-Regal
Ob Handy, Laptop oder elektronisches Notizbuch - die moderne Technik macht zwar mobil, doch nicht völlig unabhängig. Denn schließlich fordert sie in regelmäßigen Abständen neue Batterien oder einen Anschluss ans Stromnetz. Doch damit könnte in wenigen Jahren Schluss sein, berichtete der Onlinedienst "Leonardo Newsletter".
US-Forscher vermelden demnach erste Erfolge mit einer langlebigen Bio-Brennstoffzelle. Sie sind nicht die ersten, die chemische Energie per Brennstoffzelle direkt in elektrischen Strom umwandeln wollen: Auch die Hersteller von Autos, Heizungen und Computern forschen daran. Doch das Team der Saint Louis University konzentriert sich auf elektronische Kleingeräte. Ihre Testzellen sind gerade mal so groß wie eine Briefmarke, und sie benötigen zum Laufen nur wenige Milliliter Alkohol. Als Treibstoff bestanden sogar schon Wodka, Weißwein, Gin oder Bier den Praxistest.
Der Erfolg der Forscher liegt im Inneren der Brennstoffzelle: Dort sitzen Enzyme, die den Alkohol abbauen und zusammen mit Sauerstoff den Strom erzeugen. Normalerweise zerfallen diese Enzyme nach wenigen Tagen, weil sie sehr empfindlich sind, (z.B. gegen Schwankungen von Temperatur oder pH-Wert). Doch das Forscherteam beschichtete die Elektroden mit einem porösen Kunststoff. In seinen winzigen Hohlräumen finden die Enzyme ideale und stabile Umweltbedingungen, sodass sie wochenlang arbeitsfähig bleiben. Mit weiteren Verbesserungen könnte die neue Stromquelle für elektronische Kleingeräte schon in fünf bis zehn Jahren auf dem Markt sein.
Unfallkosten mindern die Steuern
Unfälle auf dem Weg zur Arbeit können gegebenenfalls als Werbungskosten steuermindernd gegengerechnet werden. Der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt ist allerdings zu begründen. Abzugsfähig sind beispielsweise Kosten zur Beseitigung von Körper- und Sachschäden sowie für Reparaturen. Aber auch Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen sind absetzbar. Soll der eigene Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung nicht verloren gehen, können auch selbst erbrachte Schadenersatzleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Wird der Unfallschaden nicht repariert, kann im Jahr des Unfalls eine Wertminderung berücksichtigt werden. Bei einem Totalschaden gar kann die Differenz zwischen den Anschaffungskosten, gemindert um mögliche Abschreibungen bis zum Unfallzeitpunkt, abzüglich einer Versicherungserstattung und gemindert durch den Verkaufserlös des Schrottwagens als Werbungskosten abgezogen werden. Wichtig: Ein Steuerabzug ist nur dann möglich, wenn die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, den Unfallverursacher oder die Versicherung ersetzt werden.
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