Ausgabe 3/2003, Seite 8 f.


Aktuell


Die neue Meisterprüfungsordnung

Die Novellierung der Handwerksordnung von 1998 hat die bis dahin getrennten Gewerke "Gas- und Wasserinstallateure" und "Zentralheizungs- und Lüftungsbauer" zu dem neuen Gewerk "Installateur und Heizungsbauer" zusammengefasst. Seit dem 1. Januar 2003 ist die neue Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II in Kraft getreten. Dies soll Gegenstand in diesem Aufsatz sein, denn viele unter den ikz-praxis-Lesern, die heute noch als Gesellen oder Auszubildende auf Baustellen tätig sind, streben vielleicht schon morgen den Meistertitel an.

Die neue Meisterprüfung hat eine ganzheitliche und handlungsorientierte Prüfungsstruktur erhalten in der der Prüfling u.a. nachweisen soll, dass er Probleme analysieren und bewerten sowie geeignete Lösungswege aufzeigen und dokumentieren kann. Dabei soll möglichst die ganze Bandbreite des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks durch eine umfassende Aufgabe abgedeckt werden (Projektaufgabe). Es ist aber auch möglich, die Bandbreite durch mehrere Aufgabenblöcke sicherzustellen, die jeweils die Handlungsfelder Wasser-, Wärme-, Luft- oder Umwelttechnik enthalten.

Der Meisterprüfungsausschuss legt fest, ob die Prüfung in Klausur oder als Hausarbeit stattfindet, entscheidet über Art und Umfang der Prüfungsaufgaben sowie über die Aufteilung der maximal zur Verfügung stehenden vier Prüfungstage (z.B. zwei Tage Projektaufgabe und zwei Tage Montage- und Servicearbeiten).

Teil I

Teil I der Meisterprüfung besteht aus einem Meisterprüfungsprojekt, für das maximal vier Arbeitstage (á 8 Stunden) zur Verfügung stehen sowie einem Fachgespräch von maximal 30 Minuten Dauer.

Im Meisterprüfungsprojekt entwirft, plant, berechnet und kalkuliert der angehende Meister eine gebäudetechnische Anlage der Installateur- und Heizungsbautechnik einschließlich regelungs- und steuerungstechnischer Komponenten und führt in einem zweiten Aufgabenblock verschiedene Montage- und Servicearbeiten aus. Darin sind

 Ver- und Entsorgungsleitungen sicherheitstechnisch zu überprüfen und in Betrieb zu nehmen,

 Regelungs-, Steuerungs- oder Förderungseinrichtungen elektrisch anzuschließen und in Betrieb zu nehmen,

 eine Wärmeerzeugungsanlage zu messen und einzustellen,

 Messprotokolle und Prüfberichte zu erstellen.

Im Teil I werden sowohl in der Projektarbeit als auch in den Montage- und Servicearbeiten Qualifikationen geprüft, die für die Existenzgründung und Existenzsicherung im Handwerk wichtig sind (Projektierung, Kalkulation oder Ermittlung eines Deckungsbeitrages). Dabei spielt auch die kritische Kontrolle und Bewertung der erbrachten Leistungen im Meisterprüfungsprojekt durch den Prüfling eine wichtige Rolle innerhalb des ganzheitlichen Prüfungsprozesses.

Im anschließenden Fachgespräch soll er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen, die seinen Arbeiten in der Projektarbeit zugrunde liegen; er soll seine Lösungswege darlegen und begründen. Der Meisterprüfungsausschuss kann dabei z.B. die Rolle des wohlwollenden Kunden einnehmen und auf diese Weise das kundenorientierte Gesprächsverhalten des Prüflings bewerten. Durch gezielte Fragen zu speziellen Ausführungen in der Projektarbeit lassen sich die fachlichen Kenntnisse ermitteln. Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, die Gesamtheit aller Leistungen in der Projektarbeit und in den Montage- und Servicearbeiten zu hinterfragen und zu bewerten.

Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch werden gesondert bewertet und mit 3 : 1 gewichtet. Hieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet. Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils I ist eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im Meisterprüfungsprojekt noch im Fachgespräch mit weniger als 30 Punkten bewertet worden sein darf.

Teil II

Der Teil II der Meisterprüfung umfasst vier schriftliche Prüfungsfächer:

1. Sicherheits- und Instandhaltungstechnik,

2. Anlagentechnik,

3. Auftragsabwicklung,

4. Betriebsführung und Betriebsorganisation.

Neu ist das Prüfungsfach "Sicherheits- und Instandhaltungstechnik", in dem der angehende Meister sicherheitsrelevante Kenntnisse nachweisen muss, die für eine Eintragung in die Installateurverzeichnisse für Gas und Wasser erforderlich sind. So sind beispielsweise im Handlungsfeld Wassertechnik Aufgaben unter dem Aspekt der hygienischen Vorsorge bezüglich Trinkwasserversorgungsanlagen, Trinkwassererwärmungsanlagen und Entwässerungsanlagen zu lösen. Im Handlungsfeld Wärmetechnik sind Qualifikationen für sicherheits- und sicherungsrelevante Komponenten in Gas- und Abgasanlagen, Flüssiggasanlagen und Anlagen der Feuerungstechnik nachzuweisen.

Über das Ergebnis im Prüfungsfach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik stellt der Meisterprüfungsausschuss eine Bescheinigung aus. Auf dieser Grundlage (bei erfolgreich bestandener Meisterprüfung) wird die Eintragung in die jeweiligen Installateurverzeichnisse der Versorgungsunternehmen vorgenommen, wenn mindestens 50 Punkte (ausreichend) erreicht worden sind.

Prüflinge, die weniger als 50 Punkte in diesem Fach erreichen, können zwar den Teil II der Meisterprüfung bestehen, erhalten aber keine Eintragung in die Installateurverzeichnisse. Sie haben die Möglichkeit, fehlende Kenntnisse durch einen so genannten TRGI- oder TRWI-Kurs nachzuholen. Bei erfolgreicher Absolvierung können auch sie die Eintragung in das jeweilige Installateurverzeichnis beantragen.

Die Bestehensregelung für die Meisterprüfung im Teil II sieht vor, dass in einem der vier Prüfungsfächer eine Ergänzungsprüfung von maximal 20 Minuten Dauer erfolgen kann, wenn dies das Bestehen des Teils II der Meisterprüfung ermöglicht. Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils II der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung.

Meisterprüfung mit dem Computer

Die neue Meisterprüfung ermöglicht den Einsatz von Computern in der Prüfung. Damit wird unterstrichen, dass der Computer künftig bei allen Meisterprüfungen im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk eingesetzt werden soll. Eine computergestützte Meisterprüfung wird in wenigen Jahren ohnehin selbstverständlich sein, da deren Einsatz eine immer weitere Verbreitung findet.

Fazit

Die neue Meisterprüfungsordnung muss nun von den Meisterprüfungsausschüssen entsprechend umgesetzt werden. Dies geschieht am besten über diesen Weg:

 Die Aufgaben sollen möglichst einem konkreten Kundenauftrag entsprechen.

 In der Projektarbeit sollen die Aufgaben die ganze Bandbreite des SHK-Handwerks abdecken und Aufgaben aus dem Sanitär-, Heizungs- und Klima-/Lüftungsbereich enthalten.

 Das Fachgespräch soll einer Diskussion unter Fachleuten gleichen, in dem auf die Lösungswege des Projekts eingegangen wird.

 Die Dozenten der Vorbereitungslehrgänge schließlich sollten ihren Unterricht auf der Grundlage des inzwischen vorliegenden Rahmenlehrplanes (Bestellungen: ZWH, Düsseldorf, Tel. 0211/302009-0) gestalten.

Die Prüfungsausschüsse haben in der Anfangsphase zwar etwas Mehrarbeit zu leisten. Dies erscheint aber gerechtfertigt, da die Jungmeister durch die neue Meisterprüfung eine gute Ausgangssituation im Wettbewerb erhalten.


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