Ausgabe 3/2003, Seite 3 |
Nachgefragt
Was ist eigentlich die Fließregel...
in der Trinkwasserinstallation?
Von der Fließregel spricht man im Zusammenhang mit der so genannten Mischinstallation in Trinkwassersystemen. Dabei werden in einer zusammenhängenden Anlage unterschiedliche Materialien verwendet. Das betrifft Rohre, Armaturen und Behälter. Diese Mischinstallation ist lt. DIN 1988 nicht prinzipiell vermeidbar und Stand der Technik.
Mischinstallation birgt jedoch generell die Gefahr der Ausbildung von Lokalelementen in sich. Lokalelemente sind die Ausgangspunkte für Metallkorrosion, die sich so auswirkt, dass sich jeweils das unedlere von zwei Metallen bis zur völligen Zerstörung auflöst. Unedlere Metalle aus dem Trinkwasserbereich sind Stahl und Zink, edlere Metalle sind Kupfer und Kupferlegierungen wie Messing oder Rotguss.
Wenn das Trinkwasser auf seinem Weg durch das System zuerst Bauteile aus unedleren Materialien durchströmt und danach Kontakt mit den edleren Materialien hat, wird diese Korrosionsgefahr deutlich verringert. Im umgekehrten Fall lagern sich z.B. Kupferionen auf Eisen- oder Zinkoberflächen ab, wobei das unedlere Zink oder Eisen in Lösung geht. Die Folge davon ist der so genannte "kupferinduzierte Lochfraß".
Damit leitet sich folgende Fließregel ab: Bei Trinkwasserinstallationen mit zwei oder mehreren Metallen muss in Fließrichtung gesehen erst der unedle und dann der edle Werkstoff eingesetzt werden.
Eine ganz typische Problemstelle bei Nichtbeachtung der Fließregel ist z.B. der Einbau eines Doppelnippels aus verzinktem Stahl zwischen einem Absperrventil aus Messing und einem Wasserzähler mit Messinggehäuse. Andererseits ist die Verwendung von verzinktem Stahlrohr und den typischen Messingarmaturen als Zapfstelle hinsichtlich der Fließregel unkritisch.
Wenn im Warmwassernetz eine Zirkulation und Mischinstallation vorliegen, ist die Gefahr der Verletzung der Fließregel groß (z.B. ein alter verzinkter Warmwasserspeicher und Kupferrohr mit Rückspeisung der Zirkulation in den Speicher).
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