Ausgabe 8/2002, Seite 2 |
Verkehrssicherheit
Die Bahn kommt!
Bei Straßenbahnen müssen andere Verkehrsteilnehmer wachsam sein
Sie ist älter als das Auto und prägt bis heute in fast jeder Großstadt das Straßenbild: die Straßenbahn. Bahnfahren ist sparsam, umweltfreundlich und eine sinnvolle Alternative zur heiß geliebten Blechkiste. Damit sich die Tram sicher und unfallfrei durch das allgemeine Verkehrsgeschehen bewegen kann, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer einige wichtige Regeln einhalten:
Rechts überholen
Die meisten Straßenbahnen haben keinen linken Außenspiegel. Der Fahrer sieht also gar nicht bzw. sehr spät, wenn andere Fahrzeuge links überholen oder an der stehenden Bahn links vorbeifahren. Daher sind Schienenfahrzeuge grundsätzlich rechts zu überholen. Nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn die Schienen zu weit rechts liegen oder die Fahrbahn nur eine Richtung hat, darf auch links überholt werden.
Schritttempo einhalten
An Haltestellen darf an allen öffentlichen Verkehrsmitteln (auch an Schulbussen) - auch im Gegenverkehr - nur mit äußerster Vorsicht vorbeigefahren werden. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand rechts an Bahn oder Bus vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Wenn nötig, muss der nachfolgende Verkehr warten.
Vorsicht beim Abbiegen
Wer nach links abbiegen möchte, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Bei allen Aktionen ist auf alle Fälle der nachfolgende Verkehr zu beachten. Wer sich über ein Abbiegeverbot hinwegsetzt, riskiert sein Leben. Oft hat die parallel zur Straße fahrende Bahn gleichzeitig mit dem Geradeausverkehr freie Fahrt und ist mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h unterwegs. Da ein voll besetzter Doppelzug bis zu 110 Tonnen wiegen kann, ergibt sich für Straßenbahnen ein deutlich längerer Bremsweg als für Autos.
Vorfahrt am Zebrastreifen
Auch für Fußgänger gilt es, einiges zu beachten: Im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen, die dem Fußgänger an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) das Überqueren der Straße ermöglichen müssen, haben Straßenbahnen Vorfahrt. Direktes Überschreiten der Gleise nach dem Aussteigen ist riskant. Die Fußgänger sehen den vorbeifahrenden Verkehr erst spät und werden selbst spät wahrgenommen.
Weitere Informationen gibt der:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Beueler Bahnhofsplatz 16, 53222 Bonn
Tel.: 0228/40001-0, Fax: 0228/40001-67
E-Mail:
© Alle Rechte beim Verlag