Ausgabe 6/2001, Seite 2


Aktuell


Neue KME-Broschüre "Kupferrohre in der Haustechnik"

Osnabrück. Um Planern und Verarbeitern beim Einsatz von Kupferrohren in der Haustechnik einen Überblick zu geben, hat die KM Europa Metal AG eine neue Arbeitshilfe herausgegeben. Die Broschüre "Kupferrohre für die Haustechnik" gibt auf zwölf Seiten eine Zusammenfassung, was bei der Planung und Verarbeitung der Kupferrohrsysteme "Sanco", "Wicu" und "Copatin" unter Berücksichtigung der relevanten Regelwerke zu beachten ist.

Die Arbeitshilfe kann kostenlos angefordert werden unter Tel.: 0541/3214322, Fax: 0541/3214320.


Biomasse-Rechner neu aufgelegt

Wie viel Kubikmeter Biogas produzieren 400 Mastschweine oder 500 Kälber? Welchen Heizwert (kWh/kg) haben 100 kg Holzhackschnitzel aus Tannen? Diese nicht gerade alltäglichen Fragen beantwortet der Biomasse-Rechner der Landesinitiative Zukunftsenergien NRW. Die praktische Handrechenscheibe ist kostenlos erhältlich beim Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand Energie und Verkehr des Landes NRW, Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211/86642-0, Fax: 0211/866 42-22, energy@mwmev.nrw.de.


Weltweite PV-Jahresproduktion um 38% gestiegen

Münster. Die weltweite Photovoltaik-Jahresproduktion ist im Jahr 2000 auf insgesamt knapp 280 Megawatt (MW) gestiegen. Dies meldete kürzlich die amerikanische Zeitschrift PV-News. Gegenüber dem Vorjahr 1999 (201,3 MW) sei dies ein Produktionsanstieg für Zellen und Module um 38% gewesen. Japan führt die Rangliste mit 116,7 MW vor den USA (78,5 MW) und Europa (58,5 MW) an.


Gelber Schein kann bereits am ersten Tag verlangt werden

Entgeltzahlung im Krankheitsfall

Arbeitgeber können entgegen der gesetzlichen Norm die Vorlage des so genannten gelben Scheins bereits am ersten Tag der Erkrankung verlangen und müssen nicht bis zum vierten Tag warten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Tarifvertrag dies erlaubt, der Betriebsrat damit einverstanden ist und diese Regelung in den Arbeitsverträgen dann schriftlich festgehalten wird. Darauf hat der Bonner Informationsdienst "Arbeitsrecht kompakt - Blitzdienst für Arbeitgeber" hingewiesen.

Außerdem gilt: Legt der Mitarbeiter spätestens nach drei Tagen seiner eigenen Krankmeldung keine ärztliche Bescheinigung vor, darf der Arbeitgeber ab dem ersten Tag die Zahlung des Arbeitsentgelts verweigern. Und dies so lange, bis der Betreffende seine Arbeitsunfähigkeit durch das ärztliche Attest bewiesen hat.


Zum Titelbild:

Noppenplattensysteme gewinnen bei der Fußbodenheizung mehr und mehr an Bedeutung. Wie eine fachmännische Verlegung auszusehen hat, beschreibt Olaf Kloetzel in dem Arbeitsplan ab der folgenden Seite.
Bild: Purmo DiaNorm Wärme AG, Vienenburg


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