Ausgabe 4/2001 Seite 12 f. |
Ausbildung
Fachbericht (Beschreibung/Skizze) Nr.:
4 Woche: 15Thema:
Sicherheit bei ErdarbeitenBevor Erdleitungen und Kanäle verlegt werden können, müssen Gräben bzw. Baugruben ausgehoben werden. Dabei werden teilweise große Erdmassen bewegt. Wenn man bedenkt, dass 1 m3 Erde ca. 2 Tonnen wiegt, ist es nicht verwunderlich, dass es bei den Bau- und Verlegearbeiten in Rohrleitungsgräben und Baugruben immer wieder zu Verletzten oder sogar Toten kommt.
Jeder kennt das Ergebnis, wenn man an einer Flasche Sekt den Sicherheitsdraht löst, die Flasche schüttelt und hinstellt. Nach einer nicht abzuschätzenden Zeit schießt der Korken heraus und der Sekt strömt schäumend über den Flaschenrand. Ähnlich verhält es sich bei Baugruben: Das plötzliche und unerwartete Einbrechen der Erde. Die in Grabenwänden aufgestauten Kräfte können durch z.B. das bloße Auflegen eines Werkzeugs auf den Grubenrand von einer Sekunde zur anderen frei werden. Verschüttete haben selbst bei sofortiger Bergung kaum eine Überlebenschance. Darum muss jeder, der in Gräben arbeitet, deren Sicherheit abschätzen können.
Kräftedruck auf eine Erdwand
Mit zunehmender Tiefe nimmt der Druck auf eine Erdwand immens zu. Die Druckkraft entspricht etwa der Zugkraft in:
- 2 m Tiefe von 6 Pferden,
- 4 m Tiefe einem Dreiachs-LKW,
- 6 m Tiefe von zwei Planierraupen.
Einflüsse auf die Standsicherheit
Es sind bei Erdarbeiten alle Einflüsse zu berücksichtigen, die die Standsicherheit beeinträchtigen können. Dies sind z.B. Bodenart (Sand, Lehm, Moor), Grundwasser, Auflasten (z.B. Geräte, Aushub), Erschütterungen, Witterungseinflüsse (z.B. Frost, Regen). Je nach Untergrund sind verschiedene Sicherungs- und Verbauungsmaßnahmen erforderlich. Ein Aushub mit senkrechten bzw. sehr steilen Wänden ist unsicher und birgt die Gefahr des Einbrechens. In der Regel kommt das Abböschen (Anschrägen) oder das Verbauen (Querstreben) der Gräben zur Anwendung. Weitere Maßnahmen sind das Freihalten der Baugrubenkanten von Lasten wie Aushubmaterial, Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen.
Unverbaute Gräben
Senkrechte Wände
Sind nur zulässig bis 1,25 m Tiefe, wenn die Geländeneigung bei nicht bindigen Böden < 1 : 10, bei bindigen Böden < 1 : 12 beträgt und beidseitig ein unbelasteter Schutzstreifen von 60 cm freigehalten wird. Bis 80 cm Tiefe genügt ein einseitiger Schutzstreifen.
Böschungen
Diese sind nur sicher, wenn der vorgeschriebene Böschungswinkel eingehalten wird. Folgende Böschungswinkel sind bei Tiefen bis 5 m vorgegeben. Andere Winkel oder größere Tiefen sind nur zulässig, wenn der Nachweis der "Standsicherheit" von einem Statiker berechnet und freigegeben wurde.
- bei nicht bindigem oder weichem bindigen Boden (Mutterboden, Kies, Sand) 45°,
- bei steifem oder halbfestem bindigen Boden (Lehm, fester Ton, Mergel, Boden mit festem Zusammenhang) 60°,
- bei Fels (nur gesunder, nicht verwitterter oder geschichteter Fels) 80°.
Ist die Standsicherheit z.B. wegen Witterungseinflüssen, Auffüllungen o.ä. gefährdet, sind stets flachere Böschungswinkel bzw. geringere Wandhöhen einzuhalten.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Besonders zu achten ist auf
- erdverlegte Leitungen,
- Bodenart,
- Beeinträchtigungen der Standsicherheit des Grabens z.B. Verwerfungen, Aufschüttungen,
- Grundwasserverhältnisse,
- mögliche Erschütterungen (LKW, Straßenbahn),
- Neigung des Geländes,
- Einhaltung eines Schutzstreifens,
- Einhaltung der Grabenbreite nach Vorschrift,
- Zugangsmöglichkeiten zur Baugrube,
- Verkehrssicherung,
- Einhaltung der Sicherheitsabstände für Maschinen und Fahrzeuge.
Verbau
Ist es wegen Platzmangels nicht möglich zu böschen, ist ein Verbau herzustellen. Bis zu einer Tiefe von 5 m dürfen Holzspundbohlen oder Stahl-Kanaldielen verwendet werden, wenn die Bodenverhältnisse günstig sind. Bei größeren Tiefen, Belastungen und ungünstigen Bodenverhältnissen sind Verbaugeräte unbedingt einzusetzen.
Sicherheitshinweise für Verbauarbeiten
Einhaltung der allgemeinen Sicherheitshinweise, außerdem:
- geeignete Verbaugeräte auswählen,
- Hohlräume zwischen Verbau und Boden verfüllen,
- Verbau muss mindestens 5 cm über Geländeoberfläche überstehen,
- Verbau muss dicht am Boden anliegen,
- Stirnseiten sind ebenfalls zu verbauen oder abzuböschen,
- das eigenmächtige Entfernen einzelner Streben ist unzulässig,
- prüfen des Verbaus nach längeren Arbeitsunterbrechungen oder Witterungseinflüssen (Frost, Tauwetter, starke Regenfälle),
- Zug um Zug Entfernung und sofortiges Auffüllen und wieder Verdichten der Gräben.
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