Ausgabe 2/2001, Seite 11 |
Aktuell
Kauf auf Raten
Alle Menschen haben Wünsche. Der eine wünscht sich ein Moped, der andere ein neues Auto, wieder ein anderer hätte gern eine neue Skiausrüstung. Aber leider reicht nicht immer das Geld, das man zur Verfügung hat, um sich diesen Traum erfüllen zu können. Für solche Fälle bietet sich die Ratenzahlung an. Vorteil: Ohne vorher anzusparen, kann man früh über den Artikel verfügen.
Aber Vorsicht: Es gibt keinen Zweifel darüber, dass der Barkauf der günstigste Zahlungsmodus ist. Denn dann kann man noch Rabatt, Skonto oder andere Sonderleistungen heraus holen. Das ist bei einer Ratenzahlung kaum möglich.
Ein tüchtiger Verkäufer bietet bei der Warenvorstellung einen Ratenkauf an und zeigt dabei einen Zahlungsweg, der realisierbar erscheint. Doch es heißt aufpassen, wenn man nicht unliebsam überrascht werden möchte. Die folgende Liste gibt Hinweise darauf, was man als Käufer einer Sache auf Raten beachten sollte.
Was man beim Kauf auf Raten beachten sollte
- Beim Kauf auf Raten ist die Schriftform vorgeschrieben. Folgende Inhalte sollten aufgenommen sein:
richtige Bezeichnungen und Zahlen
das Wort "Ratenzahlung",
der Barzahlungsbetrag,
der Teilzahlungspreis,
die Höhe der monatlichen Raten,
der Zahlungstermin,
die Höhe des effektiven Zinses,
das Datum,
Name und Adresse der Vertragspartner.
- Vor Vertragsunterzeichnung sollte man den effektiven Jahreszins mit denen von anderen Kreditinstituten, Sparkassen und Banken vergleichen. Mitunter steht man sich besser, dort den Kredit aufzunehmen.
- Ein Kauf auf Raten kann innerhalb einer Woche nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Diese Schutzbestimmung kann dann sinnvoll sein, wenn man voreilig, unbesonnen oder leichtsinnig einen Abzahlungsvertrag unterzeichnet hat. Maßgeblich für die Beweisführung ist das Vertragsdatum und der Poststempel des Widerrufsschreibens. Unter Umständen ist ein Einschreibebrief mit Rückschein sinnvoll.
- Unter die Widerrufsrechte fallen auch Barzahlungsgeschäfte, bei denen regelmäßige Lieferungen von Sachen aller Art (z.B. Bücher, CDs usw.) vereinbart wurden.
- Sollte die Ware Fehler aufweisen, muss reklamiert werden. In diesem Fall darf die Ratenzahlung so lang eingestellt werden, bis der Mangel behoben wurde.
- Besondere Schwierigkeiten treten dann auf, wenn die regelmäßigen Einkünfte ausbleiben, denn der Lieferant besteht auf seinen Zahlungen. Kommt man in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer die Ware zurück verlangen, weil er bis zur letzten Rate Eigentümer der Sache bleibt. In diesem Fall entfällt allerdings auch die Pflicht zur weiteren Ratenzahlung.
- Wenn der Vertrag auf Grund eines Zahlungsverzuges platzt, kann der Verkäufer seine Aufwendungen in Rechnung stellen. Dazu gehören Wertminderung der Ware, Zinsen, Wegekosten usw. In jedem Fall muss der Käufer mit beträchtlichen Kosten rechnen.
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