Ausgabe 1/2001, Seite 8 f. |
Sanitär/Heizung
Aufstellung von raumluftunabhängigen Gasgeräten
Dipl.-Ing. Fritz Guther*
Ende letzten Jahres hatten wir in zwei Teilen ausgiebig die Aufstellung von raumluftabhängigen Gasgeräten beschrieben, die ihre Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen (ikz-praxis 10/2000 und 12/2000). Es gibt aber auch raumluftunabhängige Gasgeräte. Die unterschiedlichen Konstruktionsmerkmale der am häufigsten zum Einsatz kommenden Geräte mit ihrer Luftzu- und Abgasabführung werden im Folgenden aufgezeigt.
Raumluftunabhängige Gasgeräte
Der große konstruktive Vorteil der raumluftunabhängigen Gasgeräte (Geräteart C) liegt in den Aufstellbedingungen, weil keine Rücksicht auf die Aufstellraumgröße genommen werden muss. Moderne raumluftunabhängige Gasfeuerstätten haben Gebläseunterstützung entweder für die Verbrennungsluftzufuhr oder die Abgasabführung. Sie sind nicht mehr nur als direkte Außenwandgeräte konzipiert, sondern sie können mit unterschiedlichen Aufstellmöglichkeiten installiert werden.
Das konstruktive Merkmal sogenannter "Außenwandgeräte" (Geräteart C1) ist die gemeinsame waagerechte Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung durch die Außenwand.
Raumluftunabhängige Gasfeuerstätten ohne Gebläse dürfen als Geräte zur Raumheizung bis zu 7 kW und zur Warmwasserbereitung bis zu einer Nennwärmeleistung von höchstens 28 kW aufgestellt werden.
Raumluftunabhängige Gasfeuerstätten mit Gebläse können entweder direkt an der Außenwand, aber auch an Innenwänden aufgestellt werden. Für die Beheizung dürfen 11 kW und für die Warmwasserbereitung 28 kW Nennwärmeleistung nicht überschritten werden.
Abgase dürfen nicht in gefahrdrohender Menge in den Aufstellraum austreten. Dies ist gewährleistet, wenn die Abgasabführung von Verbrennungsluft umspült ist oder die Abgasabführung besonderen Dichtheitsanforderungen entspricht. Für Gasgeräte, die dieses Schutzziel einhalten, wurde eine zusätzliche Indexkennzeichnung eingeführt: "x". Gasgeräte mit Gebläse aber ohne "x"-Kennzeichnung dürfen zwar unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden, die Aufstellräume müssen aber ausreichend gelüftet werden. Hierfür ist eine Lüftungsöffnung von 1 x 150 cm2 erforderlich.
Bild 1: Luftzu- und Abgasabführung über Dach. |
Bei anderen Gasfeuerstätten mit Gebläse werden Abgase und Verbrennungsluft senkrecht über Dach geführt (Geräteart C3, Bild 1). Die Abgase werden dabei von der Verbrennungsluft umspült. Diese Gasgeräte dürfen nicht nur im Dachgeschoss, sondern auch in tiefer gelegenen Geschossen aufgestellt werden. Liegt über dem Aufstellraum nur noch das Dach und ist für die Decke keine Feuerwiderstandsklasse gefordert, so ist lediglich ein mechanischer Schutz aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen vorzusehen.
Sonst ist zu beachten, dass außerhalb des Aufstellraumes bei Geschossüberbrückung die Leitungen für die Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung in einem speziellen Schacht untergebracht werden müssen.
Für die Mündung der Abgasleitung bei Gasfeuerstätten von nicht mehr als 50 kW Nennwärmeleistung, genügt ein Mindestabstand von der Dachfläche von 40 cm. Sie muss allerdings Dachaufbauten oder Dachlukenfenster mindestens um 1 m überragen oder einen Abstand von ihnen von mindestens 1,5 m haben.
Andere raumluftunabhängige Gasgeräte mit Gebläse sind für den Anschluss an ein Luft-Abgas-System (LAS) konzipiert (Geräteart C4). Hierbei werden die Abgase über Dach abgeführt. Man unterscheidet zwischen zwei Systemen:
Das "Bestands"-LAS, bei dem im Altbau in einer bestehenden Schornsteingruppe zwei nebeneinanderliegende Schächte genutzt werden. Über den einen Schacht wird die Verbrennungsluft zum Gasgerät geführt und in den anderen Schacht das Abgas eingeleitet.
Beim "Neubau"-LAS werden vorgefertigte geschosshohe Bauelemente verwendet, die aus zwei in einem Bauteil integrierten Schächten bestehen. Diese Fertigteile mit allen Form- und Anschlusssteinen sind entweder in konzentrischer oder nebeneinanderliegender Anordnung einsetzbar und können im Neubau bereits bei der Planung optimal platziert werden.
Wieder andere raumluftunabhängige Gasgeräte (Geräteart C6) werden getrennt von der Verbrennungsluft- oder Abgasleitung geprüft, zugelassen und geliefert. Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabführung können sowohl an der Fassade als auch innerhalb von Schächten geführt werden (Bild 2).
Bild 2: Installationsmöglichkeiten getrennte Zuluft- und Abgasführung bzw. Abgasleitung im Schacht innen oder im Doppelrohr außen. |
Des Weiteren gibt es raumluftunabhängige Gasgeräte mit Gebläse, die mit Verbrennungsluft aus dem Freien über eine Leitung versorgt werden (Geräteart C8). Die Abgase werden über einen normalen Hausschornstein bzw. über eine Abgasleitung im Unterdruckbetrieb über Dach abgeführt (Bild 3). Bei diesen Gasgeräten ist eine Mehrfachbelegung des Schornsteins mit bis zu 5 Geräten möglich. Dabei ist das DVGW-Arbeitsblatt G 637/I zu beachten.
Bild 3: Anschluss z.B. an bestehende Abgasanlage mit Zuluft über Leitung aus dem Freien. |
Zusammenfassung
Vielseitigkeit und Anpassungsfähigkeit sind wesentliche Kennzeichen der Erdgasanwendung. Für jeden Einsatzbereich steht eine breite Gerätepalette zur Verfügung. Durch die vielen Wahlmöglichkeiten lassen sich immer individuelle Lösungen finden, die den Aufstellbedingungen der technischen Regeln gerecht werden und dabei wirtschaftlich, sicher, umweltschonend und komfortabel sind.
*) Dipl.-Ing. Fritz Guther, Obmann des DVGW-Fachausschusses "Gasinstallation"
L i t e r a t u r h i n w e i s e :
[1] DVGW-TRGI ‘86/96
[2] Sander, J.; Wüst, H.; Zingrefe, H.: Handbuch zu den technischen Regeln für Gasinstallationen.
[3] Arbeitsunterlage für die Aus- und Weiterbildung (ASUE, Infe)
B i l d e r : ASUE/Infe
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