Ausgabe 12/2000, Seite 5 f. |
Heizung
Aufstellung von raumluftabhängigen Gasgeräten
Dipl.-Ing. Fritz Guther* Teil 2
Im 1. Teil (ikz-praxis 10/2000) haben wir die Installationsvorschriften für Gasgeräte und die beiden wichtigen Schutzziele für deren Aufstellung kennengelernt. In diesem Teil geht es um das große Thema "Verbrennungsluftverbund für raumluftabhängige Gasgeräte". Wir beginnen mit der Wiederholung des 2. Schutzzieles.
Hinweis: Die wichtigsten Anforderungen an Räume mit raumluftabhängigen Gasgeräten sind auch in der Tabelle zusammengefasst.
Schutzziel 2: Sichere Verbrennungsluftversorgung
Ausreichende Verbrennungsluftversorgung kann auf natürliche Weise oder durch technische Maßnahmen erreicht werden.
Verbrennungsluftversorgung über Außenfugen des Aufstellraumes
Raumluftabhängige Gasgeräte dürfen aufgestellt werden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- der Raum muss eine Tür haben, die ins Freie führt oder ein Fenster, das geöffnet werden kann,
- der Raum muss mindestens einen Rauminhalt von 4 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung haben, wenn die Geräte nicht mehr als 35 kW Gesamtnennwärmeleistung haben. Für die Gesamtnennwärmeleistung sind sämtliche raumluftabhängigen Feuerstätten zu berücksichtigen.
Verbrennungsluftversorgung über Außenfugen im Verbrennungsluftverbund
Häufig ist der Aufstellraum zu klein, um das geforderte Raum-Leistungs-Verhältnis (4 m3 je 1 kW) zu erreichen, oder er hat keine Fenster. Unter bestimmten Bedingungen können aber benachbarte Räume mit Fenstern oder Türen ins Freie herangezogen werden. Dann spricht man vom Verbrennungsluftverbund (Bild 1).
Unmittelbarer und mittelbarer Verbrennungsluftverbund
Je nach räumlicher Zuordnung des Aufstellraumes zu Nachbarräumen mit Außenfugen (also mit Tür ins Freie oder Fenster), unterscheidet man den unmittelbaren (direkten) und den mittelbaren (indirekten) Verbrennungsluftverbund. Beim unmittelbaren Verbrennungsluftverbund kann dem Aufstellraum über einen oder mehrere direkt angrenzende Verbrennungslufträume die notwendige Verbrennungsluft direkt zuströmen. Für die lufttechnische Verbindung gibt es zwei Möglichkeiten.
Möglichkeit 1
Für jeden Verbrennungsluftraum kann in Abhängigkeit seiner Raumgröße und der Innentürkonstruktion (ohne/mit Dichtung, Türblatt ungekürzt oder gekürzt) eine bestimmte anrechenbare Wärmeleistung ermittelt werden. Die Summe dieser Wärmeleistungen muss größer sein als die Nennwärmeleistung. Voraussetzung ist, dass der Aufstellraum ein Raumvolumen von mindestens 1 m3/kW aufweist (sonst je 2 Öffnungen a 150 cm2).
Bild 1: Möglichkeiten des Verbrennungsluftverbundes. |
Möglichkeit 2
Werden Verbrennungslufträume mit dem Aufstellraum durch eine Öffnung von mind. 150 cm2 verbunden, kann ein höherer Wert als bei Möglichkeit 1 für die anrechenbare Wärmeleistung angesetzt werden, da die Luft annähernd strömungsverlustfrei zum Gerät gelangt.
Vielfach sind allerdings diese Öffnungen in Innentüren in Wohnungen unerwünscht, sodass vorzugsweise die Möglichkeit 1 gewählt werden sollte.
In vielen Wohnungen ist der unmittelbare Verbrennungsluftverbund nicht möglich, da die Räume direkt neben dem Aufstellraum zu klein sind oder kein Fenster haben. Dann kommt der mittelbare Verbrennungsluftverbund zur Anwendung. Dabei strömt die Verbrennungsluft aus den Verbrennungslufträumen über deren Innentüren in einen oder mehrere hintereinanderliegende Verbundraum/-räume und von dort über die Aufstellraumtür zum Gasgerät.
Möglichkeiten der lufttechnischen Verbindungen:
Zwischen dem Aufstellraum und dem Verbundraum ist immer eine Verbrennungsluftöffnung von 150 cm2 einzubauen, unabhängig vom Rauminhalt dieser Räume. Ist der Aufstellraum allerdings kleiner als 1 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung, muss zuerst auch hier der Abgasverdünnungsraum mit 2 x 150 cm2 zu direkt benachbarten Räumen geschaffen werden.
Die Bestimmungen des Verbrennungsluftverbundes müssen in jedem Einzelfall berechnet werden. Oft berechnet der Installateur- und Heizungsbaumeister in Absprache mit dem Schornsteinfeger den Luftverbund.
Tabelle: Wichtigste Anforderungen an Räume mit raumluftabhängigen Gasgeräten
bis 35 kW | bis 50 kW | über 50 kW |
Schutzziel 1 Abgasverdünnungsraum: Raumvolumen (RV) mind. 1 m3/kW bei RV < 1 m3/kW: | Schutzziel 1 Abgasverdünnungsraum: Raumvolumen (RV) mind. 1 m3/kW bei RV < 1 m3/kW: | Schutzziel 1 Abgasverdünnungsraum: Raumvolumen (RV) mind. 1 m3/kW bei RV < 1 m3/kW: |
Schutzziel 2 Verbrennungsluft- | Schutzziel 2 Verbrennungsluft- | Schutzziel 2 Verbrennungsluft- |
Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie
Die Verbrennungsluftversorgung kann für raumluftabhängige Gasgeräte mit einer Gesamtnennwärmeleistung bis 35 kW über Öffnungen ins Freie als Alternative zum Verbrennungsluftverbund erfolgen. Bei einer Nennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten von mehr als 35 kW bis 50 kW muss die Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien erfolgen (150 cm2). Dieser kann auf zwei Öffnungen mit je 75 cm2 aufgeteilt werden. Den Öffnungen kann auch, z.B. bei innenliegenden Räumen, eine Verbrennungsluftleitung nachgeschaltet werden, sie kann sowohl innerhalb des Aufstellraumes, als auch durch weitere Räume geführt werden.
Bei einer Gesamtnennwärmeleistung aller Feuerstätten von mehr als 50 kW muss die Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien erfolgen. Die Öffnung muss einen freien Querschnitt von mindestens 150 cm2 haben, für jedes über 50 kW Gesamtnennwärmeleistung hinausgehendes kW muss der Querschnitt um 2 cm2 vergrößert werden. Auch dieser Öffnung kann eine Verbrennungsluftleitung nachgeschaltet werden.
Achtung: Ist bei der Aufstellung von Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung der Aufstellraum kleiner als 1 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung, so ist der erforderliche Öffnungsquerschnitt auf zwei gleich große Öffnungen, die direkt ins Freie führen, aufzuteilen.
Verbrennungsluftversorgung über besondere technische Anlagen
Diese Möglichkeit ist nur noch bei der Modernisierung von Altbauten durchführbar, die über innenliegende Sanitärräume verfügen. Die Zuluft wird dabei entweder über einen eigenen Schacht ("Kölner Lüftung", oder aus den Nachbarräumen ("Berliner Lüftung") zugeführt.
* B i l d e r :
ASUE/Infe* Dipl.-Ing. Fritz Guther, Obmann des DVGW-Fachausschusses "Gasinstallation"
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