Ausgabe 6/2000, Seite 2


Aktuell


Parken auf Privatgrundstücken -
Ämter erteilen Halterauskunft

Werden Kraftfahrzeuge unbefugt auf Privatparkplätzen abgestellt, haben Eigentümer einen Auskunftsanpruch gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle, um vom Halter eine sogenannte "Unterlassungserklärung" zu verlangen. Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Gießen vom 3.3.1999 (Aktenzeichen: 6E81/98) liegt dieser Anspruch wegen Wiederholungsgefahr zumindest dann vor, wenn das betreffende Fahrzeug zum zweiten Mal unbefugt den Privatparkplatz benutzt hat. Nach dem Straßenverkehrsgesetz geben Zulassungsstellen sowie das Kraftfahrt-Bundesamt Auskunft zu Name und Halter und Versicherungsgesellschaft, wenn der Antragsteller unter Angabe des betreffenden Kfz-Kennzeichens darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung oder zur Befriedigung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt. Die Gebühren für die Auskunft belaufen sich auf 10 DM.


Auto-Freisprechanlagen: viele sind gefährlich

Aus Sicherheitsgründen will die Bundesregierung das Telefonieren per Handy im Auto verbieten. Doch die stattdessen zu nutzenden Freisprechanlagen sind zum Teil im Straßenverkehr ebenso unsicher wie Handys. Das berichtete die Zeitschrift "test". Demnach können bei einigen Freisprechanlagen die umständliche Bedienung sowie schlechte Ton- und Empfangsqualität den Fahrer so sehr stressen, dass er sogar stärker abgelenkt ist als bei Gesprächen per Handy.

Wer beim Autofahren in der einen Hand ein Funktelefon hält, kann mit der anderen entweder nur lenken, den Blinker setzen oder schalten - beim Abbiegen ist das relativ schwierig. Eine Lösung für dieses Problem sollen Freisprechanlagen fürs Auto sein. Dabei wird das Handy meist in eine Halterung an der Mittelkonsole gesteckt, der Gesprächspartner ist über einen externen Lautsprecher zu hören, die eigenen Worte nimmt ein Mikrofon auf. So einfach klappt es aber in der Praxis nicht. Die Stiftung Warentest hat Freisprechanlagen unterschiedlicher Systeme zu Preisen von 50 bis 2400 DM exemplarisch untersucht. Das Ergebnis: Nur fest installierte Freisprechanlagen mit Spracherkennung sind empfehlenswert. Eine solche Anlage kostet allerdings 600 DM und mehr.

Freisprechanlagen, die nachweislich ebenso ablenken wie Handys, sollten nach Ansicht der Stiftung Warentest nicht zugelassen werden. Dazu zählen vor allem preisgünstige Systeme, die schnell installiert sind und nur in den Zigarettenanzünder gesteckt werden.

Zum Titelbild:

Moderne Ölheizungen bieten unumstrittenen Komfort. Voraussetzung: Das Heizöl wird vorschriftsmäßig in Tanks gelagert - ob im Haus oder im Erdreich. Der vorliegende Beitrag "Variantenreiche Energiespeicher" (ab der folgenden Seite) gibt einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten der Heizöllagerung.


© Alle Rechte beim Verlag


Zurück