Ausgabe 1/2000, Seite 8 f. |
IKZ-Service
Prüfung bestanden, wie geht’s weiter?
In einer Zeit der Vollbeschäftigung stellt sich für Sie, der die Gesellenprüfung bestanden hat, weniger die Frage "Was folgt nun?". Denn Stellen werden genug angeboten, man braucht nur die günstigste auswählen. Doch leider sieht die Wirklichkeit ganz anders aus: Personalabbau fast überall, Hektik und Zeitdruck bestimmen das Berufsleben.
Die persönliche Qualifizierung kann (muss aber nicht) in solchen Fällen die Chancen für einen Arbeitsplatz verbessern. Und wer das Zeug dazu hat, der sollte nicht zögern und eine der vielen Weiterbildungsmaßnahmen ergreifen. Sicher: Kostenlos ist ein Meisterkurs oder ein Studium nicht zu haben. Mitunter kommen erhebliche Kosten auf Sie zu. Auch müssen Sie die zeitliche Belastung berücksichtigen.
Sie sollten nicht auf das Heute und die - vielleicht - guten Verdienstmöglichkeiten schauen. Sie müssen weiter blicken. Welche Tätigkeit erwartet mich in 15, 20 oder 30 Jahren. Möchte ich das? Oder möchte ich mich weiterbilden und andere Aufgaben übernehmen. Und die Frage nach den Möglichkeiten, die beantwortet Ihnen nun die ikz-praxis.
Noch ein wichtiger Hinweis: Diese Tabelle gibt lediglich einen groben Überblick über die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten nach der bestandenen Gesellenprüfung. Detaillierte Hinweise, beispielsweise zu den Zulassungsvoraussetzungen, Fördermöglichkeiten durch die Bundesanstalt für Arbeit, Berufsaussichten geben Ihnen gern die Arbeitsämter. Wenn Sie eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme beginnen möchten, vereinbaren Sie in jedem Fall vorher einen individuellen Termin.
Weiter- | Zulassungs- | Art und Dauer | Abschluss | späterer Aufgaben- |
Meisterkurs | in der Regel 3-jährige Berufspraxis | Art Dauer Vollzeit: rund 10 Monate Teilzeit: rund 12-24 Monate | Meister/in | - Gründung eines eigenen Handwerks- |
Fachschule für Technik, | in der Regel: - 1 Jahr bei Teilzeit- | Art | - Staatlich geprüfte/r Sanitär- | - Entwerfen und Berechnen von Anlagen |
Studium der Fach- | - allgemeine Hochschul- | Art | Dipl.-Ing. | - Gründung eines eigenen Ingenieur- |
Des Weiteren gibt es eine ganze Reihe von Weiterbildungsangeboten, die hier im Detail nicht aufgeführt werden können. Sie alle führen nicht zu einem anerkannten Beruf. Sie dienen dem Zweck, sich als gelernter Monteur weiterzuqualifizieren. Nach erfolgreichem Abschluss eines solchen Kurses erhalten Sie in der Regel eine Teilnahmebestätigung, zum Teil auch mit Noten. So gibt es aber beispielsweise fachbezogene Kurse wie z.B.: | ||||
Sie haben den Hauptschul- oder Realschulabschluss und möchten studieren? Dann benötigen Sie die Fachhochschulreife: | ||||
Besuch der Fachober- | - | Art | Fachhoch- | - |
Sie haben das Gymnasium besucht und mindestens die Klasse 12 erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie sofort studieren. 1) Zu den hier aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen kommt der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung (Lehre) hinzu.2) Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses (Realschulabschluss), teilweise auch Erwerb der Fachhochschulreife, zusätzlich möglich.3) In einigen Bundesländern können auch Meister und Techniker direkt oder nach einer Eignungsprüfung an einer Hochschule studieren. Die Studienfächer müssen dann zur bisherigen Berufsausbildung passen.4) 2. Bildungsweg bedeutet der Besuch einer Schule oder eines Lehrgangs in Abendform; Ausrichter sind z.B. die Volkshochschulen.5) Dies sind nur ausgewählte Beispiele von Aufgabenfeldern, die von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich geartet sein können. |
© Alle Rechte beim Verlag