IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 08/2005, Seite 60 ff.

KLIMATECHNIK

Saubere Luft bestimmt das Planungsziel

Planung und Betrieb von Zentrallüftungsanlagen: DIN EN 13779 ersetzt DIN 1946-2

Die Norm DIN EN 13779 definiert die Qualitätsanforderungen an RLT-Anlagen teilweise neu. Gefordert ist auch ein sicherer hygienischer Betrieb der Lüftungsanlage. Emissionen aus der Anlage in den Raum sollen vermieden, Arbeiten zur Reinigung, Instandhaltung und Wartung dagegen erleichtert werden. Die dafür zu berücksichtigenden Faktoren ziehen sich wie ein roter Faden von Auslegung über Planung bis zur planmäßigen Instandhaltung durch die europäische Norm, die unter anderem die gesundheitstechnischen Anforderungen nach DIN 1946 Teil 2 mit ihrem Erscheinen im April/Mai diesen Jahres ersetzen wird.

Mit der DIN EN 13779 - Lüftung von Nichtwohngebäuden, Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen - wird die DIN 1946 Teil 2 ab April/Mai 2005 abgelöst. Fachplaner und Anlagenbauer von raumlufttechnischen Anlagen, aber auch Architekten und Betreiber stehen damit vor einer teilweise veränderten Ausgangssituation. Denn die DIN EN 13779 definiert die Qualitätsanforderungen für RLT-Anlagen insofern neu, da sich Planung und Auswahl der Komponenten an einem Gesamt-Planungsziel orientieren sollen. Umso wichtiger wird es, bei der Herstellerauswahl auf System- und nicht Komponentenlieferanten zu achten. "Dazu spielen die Beratungs- und auch Engineeringleistungen des Herstellers eine wesentliche Rolle", meint Gerhard Zug, Geschäftsführer der Ciat Kälte- und Klimatechnik GmbH. Schließlich kommt der Versorgung mit einwandfreier Raumluft eine besondere Bedeutung zu. Bis zur Einführung der europäischen Norm waren die gesundheitstechnischen Anforderungen an Zentrallüftungsanlagen durch die DIN 1946-2 definiert worden. In der DIN EN 13779 sind diese zwar nicht wesentlich verschärft, es soll jedoch sichergestellt werden, dass die maßgebenden Voraussetzungen für einen hygienischen Betrieb der Anlage von vornherein in die Planung mit einfließen.

Im Vorfeld der Planung von Zentrallüftungsanlagen müssen bereits Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken durch Legionellen initiiert werden.

Ausreichend Platz gefordert

So fordert die neue Norm, eine Technikzentrale so zu bemessen, dass die ungehinderte Wartung und Reinigung aller relevanten Teile der Lüftungsanlage möglich ist. Für die Technik soll demnach ausreichend Platz vorhanden sein, um nicht wie sonst üblich um jeden Zentimeter kämpfen zu müssen. "Obwohl die Gerätetechnik der führenden europäischen Hersteller sich weitestgehend angeglichen hat, sind im Geräteaufbau immer noch gravierende Unterschiede zu sehen", erläutert Zug. "Zentralgeräte sind beispielsweise oft, um wenige Zentimeter in den Abmessungen zu sparen, so konzipiert, dass eine hygienische Wartung fast unmöglich wird. Hier entscheidet letztendlich die Praxis und der Zeitdruck des Serviceteams, wie gründlich eine Wartung und Reinigung durchgeführt werden kann."

In der Planungsphase gilt es, weitere Faktoren zu berücksichtigen. Zum Beispiel, dass - was in der Praxis leider keine Seltenheit ist - die Verrohrungen für Heizung und Kälte nicht vor den Türen der Zentralgeräte verlaufen. Denn zur Wartung oder im Falle einer Reparatur muss die Rohrleitung demontiert werden.

Klassifizierte Raumluftqualität

Im Vergleich mit der DIN 1946-2 sind in der DIN EN 13779 die technischen Konstruktionsmerkmale zur Erfüllung der hygienischen Anforderungen nicht in detaillierter Weise beschrieben. Diese ergeben sich vielmehr aus dem zwischen Kunde und Anlagenplaner zu vereinbarenden Gesamtziel. Hygiene und Luftqualität sind in zentralen Lüftungsanlagen direkt voneinander abhängig. Wo aber keine Maßnahmen zur Erlangung einer definierten Hygiene greifen, kann auch keine gute Luftqualität entstehen. Genau diesem Anspruch folgt die DIN EN 13779, indem sie vorab die Raumluftqualität klassifiziert.

Die langfristig sichere, absolute Dichtheit in Zentrallüftungsgeräten wird immer wichtiger - nicht nur aus energetischen, sondern auch aus Hygiene-Aspekten.

Die Grundklassifizierung erfolgt nach dem Grad der Verunreinigung und unterscheidet die Luftarten in "Ausgezeichnete Luftqualität", "Typische Luftqualität" und "Niedrige, jedoch annehmbare Luftqualität". Die DIN EN 13779 bietet dazu fünf Verfahren an, um die drei Qualitätskategorien der Raumluft zu quantifizieren. Dabei lässt die Normung einen ganzheitlichen Ansatz erkennen: Es wird dringend empfohlen, bei der Auswahl der Bauwerkstoffe bis hin zu Möbeln und Teppichen auf Materialien zu achten, die nur eine geringe Verunreinigungslast aufweisen. Das heißt, die Raumluft soll nicht zusätzlich und unnötig mit Schadstoffen belastet werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die RLT-Anlage selbst. Wohl auch deshalb, weil die Norm die Möglichkeit zur Wiederverwendung der Abluft einräumt.

Nach DIN EN 13779 haben Lüftungs- und Klimaanlagen die Aufgabe, die Raumluftqualität und die Bedingungen für thermische Behaglichkeit und Feuchte im Raum so zu regeln, dass im voraus getroffene Festlegungen erfüllt werden. Die anzustrebenden - und auch zu dokumentierenden - Planungsziele sagen also aus, welche Luftqualität im Raum zu erreichen ist. Dies setzt für die Auswahl von Geräten und Luftleitungen konstruktive Merkmale sowie für den späteren Betrieb festgelegte und regelmäßige Wartungsarbeiten voraus. So bestehen beispielsweise für die Auswahl der Filter eindeutige Festlegungen. Die Auswahl erfolgt anhand einer Tabelle in Abhängigkeit von der Außenluftqualität und der geforderten Raumluftqualität. Beispiel: Soll im Inneren des Gebäudes eine mittlere Luftqualität erreicht werden (Kategorie RAL 2) und ist die Außenluft mit einer hohen Konzentration gasförmiger Verunreinigungen belastet (Kategorie AUL 3), sind Filter der Klasse F7 einzusetzen. Das Filtrationssystem wird also zu einem mitentscheidenden Faktor im Geräteaufbau.

In der Lebensmittelproduktion oder -verpackung geht es dagegen um Keime, die den jeweiligen Lebensmitteln oder Produkten gefährlich werden können bzw. diese in der späteren Lagerung verderben. Hierfür bieten sich Filtrationen an, mit der sich die unerwünschten Bestandteile der Luft zuverlässig ausfiltern lassen. Das System kann beispielsweise auf einer Kombination von Aktivkohlefiltern mit einem Photokatalysesystem basieren. Hierbei werden die Schadstoffe zuerst von den zusätzlich mit Titanium-Dioxid (TiO2) beschichteten Filtern adsorbiert und dann durch einen Photokatalyseprozess unter Bestrahlung von UV-Lampen oxidiert.

Das Filtrationssystem wird in Zentrallüftungsgeräten zu einem der entscheidenden Faktoren der Hygiene.

Raucher oder Nichtraucher?

Die DIN EN 13779 verlangt, dass Bauherr, Architekt und Fachplaner die Planungsvorgaben sowie die zu erzielende Luftqualität schriftlich dokumentieren. Denn nach dem Wortlaut basieren die Auslegungsvoraussetzungen für das Raumklima auf diesen Vereinbarungen. Angaben zu Umgebungsmerkmalen des geplanten Gebäudes wie Emissionen und sonstige, die Auslegung der RLT-Anlage beeinflussende Faktoren sind zunächst vom Bauherren bzw. Fachplaner zu ermitteln und bereitzustellen. Dazu gehört auch die Definition der Kategorie der Außenluft. Die wichtigsten Vorgaben zur Auslegung der Anlage sind Angaben über die Personenbelegung des Gebäudes und der Räume, Angaben über Zulässigkeit oder Verbot des Rauchens in den jeweiligen Bereichen sowie sonstige Emissionen, die innerhalb des Gebäudes nutzungsbedingt entstehen.

Dem Bauherrn wird dabei einige Vorarbeit abverlangt: Die Norm sieht vor, dass der Kunde eine Beschreibung des Raumklimas und der Bauart des Gebäudes vorlegt. Der Auftraggeber, der im Sinne der Norm handelnd auf diese Weise Daten zusammenträgt und Vorgaben formuliert, setzt sich so zwangsläufig ein Stück weit mit der Materie auseinander. Für die Fachplaner könnte sich daraus der positive Nebeneffekt ergeben, beim Bauherrn mit Vorlage der ersten Entwurfsplanungen auf mehr Verständnis für die Belange der Lüftungs- und Klimatechnik zu stoßen. "Wir hoffen, dass durch dieses erforderliche Engagement des Bauherrn auch das Bewusstsein für eine nachhaltige Klima- und Lüftungstechnik wächst, in der die Betriebskosten ein wesentliches Argument neben der reinen Investition spielen", so Gerhard Zug. "Nur so können wir auf Dauer eine Reduzierung des Energieverbrauchs erreichen, z.B. mit verschiedenen Funktionsprinzipien der Wärmerückgewinnung bei Zentrallüftungsgeräten, die sich individuell am jeweiligen Bedarfsfall orientieren."

Legionellenwachstum verhindern

Im Dialog mit dem Kunden gilt es auch, auf die Legionellenproblematik einzugehen und im Vorfeld Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken in den Planungsgedanken aufzunehmen. Von der Öffentlichkeit wird das Infektionsrisiko durch Legionellen mittlerweile als ernst zu nehmende Gefahr wahrgenommen. Klimaanlagen und Hotelduschen tauchen in Zeitungsberichten immer wieder als Verursacher von Legionellen-Infektionen auf. Tatsächlich sind Legionellen in Klimaanlagen keineswegs auszuschließen, wenn sie günstige Lebensbedingungen vorfinden. Hier sind die Gerätehersteller gefordert, bei Konstruktion und verwendetem Material darauf zu achten, dass sich Legionellen nicht vermehren können.

Durchdachte Konzeptionen im Filtrationssystem im Einklang mit wirtschaftlichen Faktoren - das ist die Aufgabe der Hersteller von Zentrallüftungsgeräten.

Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Filtern und der Art der Luftbefeuchtung. Auf dem Filtermaterial abgeschieden, sind für die Mikroorganismen die Überlebenschancen zwar sehr gering, jedoch können eine anhaltend hohe Luftfeuchte und ein Temperaturniveau von 25 - 50°C das Legionellenwachstum begünstigen. Den Krankheitserregern sollte aber erst gar nicht die Möglichkeit gegeben werden, in die Anlage einzudringen. Ein erster wirksamer Schutz ist z.B. dann gegeben, wenn durch konstruktive Maßnahmen verhindert wird, dass Regenwasser durch Schlagregen in die Außenluftansaugung und damit in die Vorfilter gelangt.

Wie bereits angeführt, ist der Gerätehersteller letztendlich dafür verantwortlich, dass Hygiene entstehen kann. Und je einfacher und sicherer die Wartung hygienisch schnell durchgeführt werden kann, umso geringer ist ein eventuelles Risiko, dass sich Schmutznester bilden. Völlig glatte Innenflächen nutzen wenig, wenn die Luftführung und Gerätegeometrie nicht stimmt. Dabei geht es nicht nur um das reine Zentrallüftungsgerät, sondern um die Gesamtanlage. "Die Luftauslässe beispielsweise geben mit ihrem Verschmutzungsgrad oft ein deutliches Bild vom hygienischen Zustand der Gesamtanlage", weiß Zug.

Planungsvorgaben für hygienischen Betrieb

In Bezug auf die Hygiene in Zentrallüftungsanlagen gibt die DIN EN 13779 einige klare Handlungsempfehlungen. Mit konstruktiven Maßnahmen, sowohl gerätetechnisch als auch vonseiten der Anlagenplanung, werden die Voraussetzungen für einen sicheren hygienischen Betrieb erfüllt:

Bauherr und Planer müssen Planungsvorgaben und die zu erzielende Luftqualität schriftlich dokumentieren.

Auf die Anordnung der Luftein- und -auslassöffnungen legt die DIN EN 13779 besonderes Gewicht. Die Mindestabstände zwischen Fortluftauslass- und Außenlufteinlassöffnungen sind in zahlreichen in der Praxis denkbaren Varianten geregelt. Übereinstimmend mit der DIN 1946-2 gilt, dass die Unterkante der Einlassöffnung mindestens 3 m über dem Boden liegen soll. Die Abstände zu möglicherweise schadstoffbelasteten oder geruchsbildenden Bereichen - z.B. Parkplätze, Kanalentlüftungsöffnungen, Schornsteinmündungen - sollen 8 m nicht unterschreiten.

Professionelle Wartung gefordert

Ohne regelmäßige und professionelle Wartung ist im Betrieb noch keine Hygiene gewährleistet. Hier erteilt die europäische Norm auch Vorgaben für den Betrieb der Anlage nach Übergabe an den Auftraggeber.

Die DIN EN 13779 legt die Erstellung und Benutzung einer Pflichten-Broschüre für Betrieb, Wartung und Instandhaltung nahe. Nach deren Wortlaut erfordert jede RLT-Anlage qualifizierten Betrieb und fachkundige Instandhaltung, damit Emissionen aus der RLT-Anlage in den Raum vermieden werden und eine gute Raumluftqualität gegeben ist. Damit die dazu notwendigen Arbeiten auch durchführbar sind, definiert die Norm Raumgrößen und -höhen in Abhängigkeit von der Gesamtluftleistung. Die Lüftungszentralen sollen so bemessen sein, dass das Wartungspersonal zur Reinigung auch ohne "akrobatische Verrenkungen" an das Innenleben der Anlage herankommt.

Gerhard Zug: "Es ist wichtig, die gesamte Zentrallüftungsanlage und nicht nur das Zentrallüftungsgerät in die Hygienekonzeption einzubeziehen."

Resümee

Letztendlich bietet die EN 13779 viele neue Ansatzpunkte zu einer verbesserten Hygiene in Zentrallüftungs- und Klimaanlagen. Dabei dreht es sich nicht nur um die Zentralgerätetechnik, sondern um die gesamte lüftungstechnische Anlage mit allen Luftkanälen etc. Man hat sichtlich aus der Vergangenheit gelernt, in denen diese Geräte - in der Regel aus einer sträflich vernachlässigten Wartung heraus - in den negativen Schlagzeilen gestanden haben. Erstmals sind alle Parteien gefordert, sich an einen Tisch zu setzen und der Lüftungs- und Klimatechnik die Priorität zu geben, die sie verdient. Denn Luft ist und bleibt eines der wichtigsten Lebensmittel.


B i l d e r :  Ciat Kälte- und Klimatechnik GmbH


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