IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 07/2005, Seite 14 ff.

VERBÄNDE AKTUELL

Zentralverband

Kurz und bündig


Direktaussendung

Aktuelle Informationen

Wie in den Jahren zuvor hat der ZVSHK Anfang März eine Aussendung mit aktuellen Informationen an alle Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation verschickt. Im Umschlag mit den Eckring-Farben sind diesmal Unterlagen zu etwa 15 Themen enthalten. Dazu gehören:

Anfang März hat der ZVSHK an jeden organisierten Betrieb aktuelle Informationen versandt.

Sollte ein SHK-Unternehmen, das organisiertes Innungsmitglied ist, diese Sendung nicht erhalten haben, so kann eine Nachlieferung erfolgen. Bitte senden Sie dazu ein Telefax an den ZVSHK (02241/21351) mit den entsprechenden Firmenangaben.


ZVSHK-Vorstandssitzung

Optimierungseffekte durch EAN-Nummer

Am 21./22. Februar 2005 kam der ZVSHK-Vorstand zu seiner Frühjahrssitzung zusammen. Dabei ging es unter anderem auch um Möglichkeiten zur Optimierung des dreistufigen Vertriebsweges. Gearbeitet wird zurzeit an der Einführung eines leistungsfähigen Datenformats (EAN-Nummer), sodass in der Kommunikation zwischen Großhandel und Handwerk Artikel eindeutig identifizierbar werden. Dies ist wichtig, um Verwechslungen in allen Bereichen des Geschäftsverkehrs zu vermeiden und um die Herkunft eines Artikels eindeutig zu klären. Nicht zuletzt ist dies relevant im Hinblick auf geltende Richtlinien der Hersteller- und Produkthaftung. Ebenso optimiert wird die Warenein- und Ausgangskontrolle sowie die Lagerverwaltung und Fakturierung im Handwerksbetrieb. Leider gibt es Hemmnisse in der Entwicklung: Bereits wiederholt hat der ZVSHK-Vorstand den Großhandel aufgefordert, die EAN-Nummer nunmehr lückenlos und flächendeckend zur Verfügung zu stellen, damit die Geschäftsprozesse optimiert werden können.


Kundenmagazin

Bauherren und Modernisierer im Fokus

SHK-Innungsbetriebe, die beispielsweise nach einem Kundenkontakt noch als Ansprechpartner in Erinnerung bleiben möchten, können das neue Kundenmagazin "wasserwärmeluft" nutzen. Das 32-seitige Heft ist anzeigenfrei und soll Lust machen auf ein neues Bad und Interesse wecken für moderne Haustechnik, die von der Klimaanlage bis zur Energie sparenden Heizungsanlage reicht. SHK-Innungsbetriebe können die Zeitschrift als Mittel zur Kundenbindung zum Beispiel auch bei Werbeaktionen einsetzen. Dazu kann man das rückwärtige Stempelfeld mit einem Firmenaufdruck versehen. Hefte in größeren Stückzahlen lassen sich gegen eine geringe Schutzgebühr (z.B. 100 Stück für 18 Euro plus Nebenkosten) beim ZVSHK beziehen.

Auf 32 Seiten aktuelle Themen für Bad und Heizung.


Öffentlichkeitsarbeit

Innungsbetriebe und ihr Plus an Leistungen

Viele Vorteile, die Innungsmitglieder genießen, können auch an Kunden weiter gegeben werden. Dazu gehören z.B. die Vereinbarungen zur Gewährleistung bzw. zur Haftungsübernahme, die zwischen dem ZVSHK und einer Vielzahl von Herstellern bestehen. Das schafft Sicherheit. Dem Endkunden kommt auch der Informationsvorsprung eines SHK-Innungsbetriebes zugute, weil neue Technologien, neue Produkte und wichtige Gesetzesänderungen innerhalb der Verbandsorganisation kommuniziert werden.

In einem Flyer empfiehlt sich der Innungsbetrieb in vielen Punkten.

Ein neuer Flyer erläutert die Vorteile, die der Endkunde hat, wenn er sich für einen Mitgliedsbetrieb der SHK-Verbandsorganisation entscheidet. SHK-Innungsbetriebe können den Flyer mit Stempelfeld Briefen und Rechnungen an Endkunden beilegen und so auf das umfangreiche Leistungsangebot der Haus- und Gebäudetechnik hinweisen. Der Flyer lässt sich zum Selbstkostenpreis (z.B. 100 Stück für 16 Euro plus Nebenkosten) beim ZVSHK bestellen.


Heizungswerbung

Move-Kampagne auch für regionale Werbung

Unter dem Motto "Jetzt gemeinsam auf Erfolgskurs mit Move lokal" bietet die Kampagne der Heizungsgemeinschaftswerbung Move zusätzliche regionale Werbeaktionen an. Zur Verstärkung der Werbewirkung können Betriebe, Innungen und örtliche Energieversorger gemeinsame PR-Maßnahmen und Marketing-Aktionen durchführen. Wie bisher steht interessierten Betrieben die Info-Hotline 01802/000601) zur Verfügung oder man informiert sich unter www.moderne-heizung.de oder beim ZVSHK.


Elektroschrott

Gesetz zielt auf steckerfertige Geräte

Der Deutsche Bundesrat hat am 18. Februar 2005 einem neuen Elektroschrott-Gesetz zugestimmt (genaue Bezeichnung: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten). Das neue Gesetz dient der Umsetzung europäischer Vorgaben und sieht vor, dass Elektroschrott bei den kommunalen Sammelstellen unentgeltlich abgegeben werden kann. Einbezogen sind beispielsweise Haushaltsgroß- und -kleingeräte sowie steckerfertige Alt-Produkte wie Heizlüfter oder Schnurlos-Telefonanlagen. Nach aktuellem Kenntnisstand nicht von der Vorschrift betroffen sind elektronische Komponenten wie Raumthermostate, Pumpen- oder Heizungssteuerungen, weil sie als Maschinen- und Anlagenteile nicht steckerfertig gebaut wurden.

Das Grundprinzip des Gesetzes liegt darin, dass die Produktverantwortung klar geregelt wird. Dies bedeutet, Hersteller und diejenigen, die ein Produkt auf den Markt bringen, sind auch für dessen Entsorgung verantwortlich. Dafür müssen sich die Hersteller bis November 2005 bei einer eigens hierfür eingerichteten gemeinsamen Stelle (Elektro-Altgeräte-Register - EAR) registrieren lassen und eine Entsorgungsgarantie nachweisen.

Unter das Elektroschrott-Gesetz fallen z.B. steckerfertige Heizgeräte. Dagegen ist davon auszugehen, dass Anlagensteuerungen nicht betroffen sind.

Um entscheiden zu können, wann es sich um Elektroschrott im Sinne des Gesetzes handelt, sind die Hersteller zur entsprechenden Kennzeichnung verpflichtet. Handwerksunternehmen können als so genannte Vertreiber den Elektromüll ebenfalls zurücknehmen und zur Sammelstelle transportieren, sind hierzu aber nicht verpflichtet. Für die Rücknahme selbst dürfen sie kein Entgelt verlangen. Holen sie allerdings Altgeräte beim Verbraucher ab, können sie den Transport in Rechnung stellen.

Erfreulicherweise finden sich im Gesetz einige der vom ZVSHK im Anhörungsverfahren angemahnten Änderungen wieder. Insbesondere sind dies folgende Punkte:

Ab März 2006 wird die kostenlose Rückgabe des entsprechend gekennzeichneten Elektroschrotts bei den kommunalen Sammelstellen möglich sein. Weitere Infos im Mitgliederbereich von www.wasserwaermeluft.de unter der Rubrik Branche intern - Verpackungsmüll.


Sanitärtechnik

Handbuch in Neuauflage erschienen

Für alle, die sich im Bereich Sanitärtechnik mit Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung befassen, ist das neu aufgelegte ZVSHK-Handbuch "Sanitärtechnik Rohrleitungsbau" ein wichtiges Nachschlagewerk. Mit zum Umfang des Ringbuches gehören Gesetze, Verordnungen, Merkblätter und Fachinformationen. Die wesentlichen Anwendungsnormen wie DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717, DIN 1986 und DIN EN 12056 sowie die TRGI und TRF sind nicht Inhalt des Handbuches, da diese Normen ohnehin Grundbestandteil eines jeden Fachbetriebes sind. Folgende Bereiche sind im Handbuch enthalten:

Das neu aufgelegte Ringbuch wird zukünftig durch Ergänzungen aktualisiert.

Das Handbuch Sanitärtechnik - Rohrleitungsbau (Bestell-Nr. HB03) lässt sich beim ZVSHK als Abonnement (einschließlich zukünftiger Ergänzungslieferungen bzw. Aktualisierungen) für netto 262 Euro bestellen.


Berufsbild

Regenrinnen auch für Anlagenmechaniker

In letzter Zeit erreichten den ZVSHK zahlreiche Anfragen zur neuen Meisterprüfung für den Anlagenmechaniker SHK. Dabei ging es vielfach um die Frage, ob ein Meisterbetrieb nach den neuen Bestimmungen weiterhin Regenrinnen (Einrichtungen zur Ableitung von Niederschlagswasser) montieren darf. Dies ist laut § 2, Absatz 2 (Meisterprüfungsberufsbild) der Fall, wenn auch die Rinnenmontage wortwörtlich nicht mehr genannt wird. Denn unter der dort gewählten Formulierung "Entsorgung von Wasser" ist auch das Ableiten von Niederschlagswasser zu verstehen und die damit verbundene Montage von z.B. Dachrinnen oder Regenfallrohren.

Grundsätzlich gilt: Durch die Zusammenlegung der beiden ehemaligen Gewerke zum neuen Gewerk "Installateur und Heizungsbauer" sind Handwerksmeister beider ehemaligen Gewerke berechtigt, alle Tätigkeiten des anderen Gewerks in vollem Umfang auszuüben. Ebenso dürfen Jungmeister, die ihre Prüfung nach der neuen Meisterprüfung für Installateur und Heizungsbauer abgelegt haben oder noch ablegen werden, den gesamten Tätigkeitsumfang ausüben, der auch den beiden ehemaligen Gewerken laut Gesetz zugestanden wird.


Vergaberecht

Inhouse-Geschäft contra Ausschreibung

Ob eine Vergabe ohne öffentliche Ausschreibung an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen (Gesellschaft mit Beteiligung der Kommunen) möglich ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Vorlage des Oberlandesgerichts Naumburg geprüft. In dem strittigen Fall hatte die Stadt Halle einen Dienstleistungsauftrag im Bereich der Abfallentsorgung ohne Ausschreibung an ein Unternehmen vergeben, an der die Stadt eine Mehrheitsbeteiligung hat. Bei dieser Praxis hatte man sich darauf berufen, dass ein von den Vergaberegelungen befreites so genanntes Inhouse-Geschäft vorgelegen habe. Dies jedoch verneint der Gerichtshof.

Er stellt dagegen klar, dass die Vorschriften über die öffentliche Vergabe stets anzuwenden sind, sobald ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt, einen entgeltlichen Vertrag über Dienstleistungen mit einer nicht unmittelbar angegliederten Gesellschaft zu schließen. Dies sei unter anderem dann gegeben, wenn sich eine Gesellschaft rechtlich vom öffentlichen Auftraggeber unterscheidet und an deren Kapital der Auftraggeber mit einem oder mehreren privaten Unternehmen beteiligt ist (unabhängig von der Höhe der Beteiligung).

Der EuGH begründet dies damit, dass eine private Beteiligung es ausschließe, dass der öffentliche Auftraggeber über die Gesellschaft eine ähnliche Kontrolle ausübe, wie über seine eigenen Dienststellen. Außerdem wird durch das Urteil klargestellt, dass Nachprüfungen möglich sein müssen. Auch dann, wenn kein Vergabeverfahren stattgefunden hat und deshalb ein übergangener Bieter im eigentlichen Sinn nicht existiert. Kommunale Auftraggeber werden in Zukunft, insbesondere auch bei der Vergabe von Aufträgen an ihre Stadtwerke, diese Entscheidung zu berücksichtigen haben (Urteil des EuGH zum Vergaberecht vom 11. 01. 2005, Az. C-26/03).


Stärkung für dreistufigen Absatz

Direktverkauf in Großhandelsausstellungen nicht zielführend

Eine von ZVSHK und Großhandelsverband Haustechnik (DGH) gebildete Kommission einigte sich am 16. Februar auf einen Katalog von Empfehlungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Verkaufsförderung über die Ausstellungen des Fachgroßhandels und des Handwerks im 3-stufigen-Absatzweg zu stärken. Nachstehend Einzelheiten über die nun gemeinsam angestrebten Ziele.

ZVSHK und DGH sind sich einig, dass es im 3-stufigen Vertriebsweg in der Vergangenheit zu Fehlentwicklungen gekommen ist, besonders in den Marktsegmenten Duschabtrennungen und Badmöbel mit der Folge von Marktanteilsverlusten. Diese Fehlentwicklungen sind erkannt und es werden die erforderlichen Schritte zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit eingeleitet.

Direktverkauf ist kein Problemlöser

Eine Öffnung der Fachhandelsausstellungen für den Endverbraucher mit direkter Kaufmöglichkeit ist nicht Bestandteil einer möglichen Lösung. Ziel aller auch in der Öffentlichkeit diskutierten Vorschläge war und ist hingegen die Verkaufsförderung und die Optimierung der Geschäftsprozesse auf allen Ebenen des 3-stufigen Vertriebsweges. Hierzu werden die beiden Verbände eine "Verkaufsförderungsinitiative über die Fachausstellungen des Großhandels und des SHK-Fachhanderks" begründen.

Auch Hersteller sind mit in der Pflicht

Fehlentwicklungen sind nicht allein in den Beziehungen Großhandel/Handwerker zu suchen, sondern auch in der Produktentwicklung, der Logistik und den damit verbundenen Leistungen. Es wird daher von den Herstellern erwartet, durch entsprechende Produktinnovationen, Verkürzung der Lieferfristen und wettbewerbsfähige Preisgestaltung dazu beizutragen, weitere Abwanderungstendenzen in den gefährdeten Segmenten zu verhindern und die Entwicklung umzukehren.

Ohne Handwerker kein Geschäft

Die Initiative von ZVSHK und DGH geht von der Grundsatzentscheidung aus, dass ein Verkauf an den Endverbraucher nur über den Handwerker erfolgt, um das Prinzip der Dreistufigkeit zu bewahren. Im Beratungsgespräch (bei nicht anwesendem Handwerker) wird der Großhandel gegenüber dem Endkunden grundsätzlich die Bruttolistenpreise als Preisempfehlung weitergeben. Dabei kann selbstverständlich auf die Möglichkeit individueller Nachverhandlungen mit dem Handwerker hingewiesen werden. Gemeinsames Ziel ist es, interessierte, aber unentschlossene Kunden zu binden und zum Kaufabschluss mit den Handwerkern zu bewegen.

Einigkeit über Förderungsmaßnahmen im dreistufigen Absatzweg (v.l.): ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach, SHK-Unternehmer Erich Schulz, Carsten Müller-Oehring (ZVSHK-Referat Grundsatzfragen), Jürgen Speer (Großhändler Neugart), Benedikt Mahr (Richter & Frenzel) sowie DGH-Geschäftsführer Dr. Uwe Schwarting.

Schulungsangebot

ZVSHK und DGH werden zur Verkaufsförderung und zur Optimierung der Geschäftsprozesse Schulungsmodule entwickeln. Im Mittelpunkt der Module steht der Ablauf eines idealen Geschäftsablaufes. Wesentlicher Bestandteil ist die richtige Vorbereitung des Ausstellungsbesuches und die Begleitung des Kunden in die Ausstellung.

Im Kurs werden Störungen im Geschäftsablauf aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten erläutert. Die Schulungen sollen vom Großhandel in Kooperation mit den örtlichen Innungen für Handwerk und Verkäufer gemeinsam angeboten werden. Es wird erwartet, dass durch die Schulung eine nicht unerhebliche Steigerung der Verkaufabschlüsse erreicht werden kann und ein Abwandern der Kunden in andere Vertriebswege verhindert wird.

Auch der als problematisch erkannte Fall des anonymen Kunden soll nach den Vorstellungen der Partner unter Wahrung der 3-Stufigkeit - also über das Handwerk - gelöst werden. Kann der Endkunde auf Nachfrage keinen Handwerker benennen, wird über ein Näherungsprinzip ein Handwerker gesucht, der das Geschäft abschließt. Mit diesem soll zeitnah ein Beratungstermin beim Kunden vereinbart werden, um die Geschäftsbeziehung nicht abbrechen zu lassen. Der Großhandel wird mit dem Handwerker und dem Kunden den Termin abstimmen und beim Handwerker hinsichtlich des Erfolges nachfassen. Soweit der ermittelte SHK-Fachbetrieb mitteilt, kein Interesse an dem Auftrag zu haben, wird über das genannte Näherungsprinzip ein alternativer Handwerker gesucht.

Als Grundlage des Näherungsprinzips wird eine qualifikationsbezogene Listung herangezogen, wobei die Handwerkersuche des ZVSHK und seiner Landesverbände zugrunde gelegt werden kann. Beispielsweise könnte beim Verkauf von Komplettbädern eine Liste der aktiven Komplettbad-Anbieter herangezogen werden, soweit sie mit dem jeweiligen Großhändler kooperieren. Selbstverständlich wird diese Liste für SHK-Fachbetriebe mit entsprechender Qualifikation offen sein. Auch Verkäufe einzelner Artikel sollen ebenfalls in dieser Weise über das Handwerk abgewickelt werden.

Einzelhandelsaktive Fachbetriebe sind mit eingebunden

Auch Kleinteile bzw. Bad-Accessoires werden grundsätzlich über das Handwerk nach dem Näherungsprinzip verkauft. Hier bestehen auch nachgeordnete weitere Optionen. Erste Option sollte sein, den Kunden zu einem kooperierenden einzelhandelsaktiven SHK-Fachbetrieb mit eigener Ausstellung weiterzuleiten. Soweit dies nicht möglich ist, kann an Kooperationsmodelle gedacht werden, die regional zwischen Innung und örtlichem Großhandel zu verhandeln wären.

Beide Verbände sind sich darüber einig, dass eine Aktivierung des Kundenpotenzials auch durch eine Ausweitung der Werbung erreicht werden kann. Diese muss notwendigerweise in geeigneter Form darauf hinweisen, dass der Besuch der Ausstellungen des Großhandels mit dem SHK-Fachbetrieb des Vertrauens erfolgen sollte und der Verkauf nur über das Handwerk erfolgt. Zusätzlich sind die Ausstellungen des Handwerks entsprechend zu bewerben.

In allen Fällen sind die drei unternehmerischen Grundfreiheiten, auf die sich Großhandel und Fachhandwerk gleichermaßen berufen, zu beachten: Freie Kundenwahl, freie Produktentscheidung, freie Preisbildung. ZVSHK und DGH bekennen sich unter diesen Prämissen eindeutig zum dreistufigen Vertriebsweg.


ZVSHK - Termine - Daten - Informationen (Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

8. - 15. Mai 2005

14. Unternehmerseminar für das SHK-Handwerk, Mallorca

27./28. Mai 2005

Bundesweiter Kachelofenbauertag, Sylt

17. Juni 2005

2. Öl-Symposium, Baden-Baden

02./03. Feb. 2006

13. Klempnertag, Würzburg

ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de, Internet: www.wasserwaermeluft.de


Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603

 
Internetinformationen:
www.wasserwaermeluft.de


[Zurück]   [Übersicht]   [www.ikz.de]