IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 04/2005, Seite 28 f. VERBÄNDE AKTUELL |
Sachsen
Waldheimer Erklärung
Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit von Innungen
Zur Innungsfinanzierung fand am 12. November letzten Jahres eine Tagung statt. Mehr als 160 Innungsobermeister, Kreishandwerksmeister, Landesinnungsmeister, Geschäftsführer und Partner des Handwerks aus Sachsen trafen sich zu ihrer 1. gesamtsächsischen Tagung in Waldheim. Einziges Thema der Beratung war die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Innungsorganisationen und des Berufsstandes.
Im Ergebnis wurde die "Waldheimer Erklärung" verabschiedet, in der mehr Beitragsgerechtigkeit gefordert wird. Nichtorganisierte Unternehmen sollen daher künftig in die Finanzierung der Arbeit der Berufsorganisation einbezogen werden.
Podium der 1. gesamtsächsischen Tagung der Innungsobermeister, Kreishandwerksmeister und Landesinnungsmeister. |
Das Präsidium der Beratung zur "Waldheimer Erklärung":
- Ralf Wirth (Landesinnungsmeister FV Tischlerhandwerk)
- Thomas Müller (Vorstand Dresdner Volks- u. Raiffeisenbank)
- Günter Jakob (Landesinnungsmeister FV Metall)
- Herbert Reischl ( Landesinnungsmeister FV SHK)
- Frank Camphausen (Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften)
- Torsten Seidel (stev. LIM Maler- und Lackiererhandwerk)
Waldheimer Erklärung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der 1. gesamtsächsischen Tagung der Innungsobermeister, Kreishandwerksmeister und Landesinnungsmeister zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Innungsorganisationen und des Berufsstandes Die Innung ist die Basisorganisation der Arbeitgeberseite des deutschen Handwerks. Beginnend bei den Innungen, den Kreishandwerkerschaften, über die Landesinnungsverbände, die Bundesverbände, die Unternehmervereinigung des Deutschen Handwerks bis zu Vertretungen in Brüssel wird eine unverzichtbare Facharbeit geleistet bzw. werden die Interessen des Gewerkes gegenüber anderen Interessenträgern vertreten. Die Mitgliedschaft in der Innung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Aufgabenfelder der Organisationen in den einzelnen Ebenen regelt die Handwerksordnung. Die dort getroffene Regelung widerspiegelt in den Paragraphen 54, 81, 85 und 87 Aufgaben, die die jeweilige Organisation für das gesamte Gewerk zu erfüllen hat. Der hier existierende Widerspruch zwischen dem Freiwilligkeitsprinzip auf der einen Seite und der Verpflichtung, Aufgaben für alle zu erbringen, auf der anderen Seite, wird durch die Innungsmitglieder immer kritischer gesehen und hat zum Teil auch eine destruktive Wirkung auf die Innungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung fordern von den Entscheidungsträgern in der Politik ein klares Bekenntnis zur Existenz der Innungsorganisation. Die politische Ebene, die Handwerkskammern und der ZDH werden aufgefordert, zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Innungsorganisation unverzüglich Regelungen zu schaffen, die eine Einbeziehung der nichtorganisierten Unternehmen in die Finanzierung der Arbeit der Innungsorganisation in dem Maße ermöglicht, wie für die nichtorganisierten Unternehmen Leistungen erbracht werden. Die Teilnehmer schlagen als Regelung eine Umlage (Branchenumlage) für alle Handwerksunternehmen vor. Methodisch könnte diese Umlage über die Kammern durch einen Zusatzbeitrag für alle erhoben werden - analog der Beitragseinziehung durch die Krankenkassen oder die BG’s (Insolvenzgeld). Dieser Beitrag wird den Innungen für ihre Facharbeit zur Verfügung gestellt. Waldheim, 12. Nov. 2004 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer |
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