IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 23/2004, Seite 16 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Entwässerung

Fachtagung von ATV/DVWK und ZVSHK

Zum sechsten Mal führen die Veranstalter eine Tagung für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung durch. Sie findet am 24./25. Januar 2005 in Marburg statt. Inspektions- und Sanierungsverfahren von Abwasserleitungen im Hausanschlussbereich stehen im Vordergrund. Nachfolgend einige Punkte aus dem Themenangebot:

Zwei Tage Fachprogramm zur Gebäude- und Grundstücksentwässerung werden ab 24. Januar geboten

Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation erhalten auf die Seminargebühr von 300 Euro einen 10-prozentigen Rabatt bis 10. Dezember 2004. Nähere Auskünfte erteilt die ATV/DVWK, Anmeldung bei:
Barbara Kirstein
Telefon: 02242/872-181
kirstein@atv.de


Bundesfachgruppe

Von Heizlast bis Trinkwasserqualität

Auf ihrer Sitzung am 19./20. Oktober 2004 in Hamburg beschäftigte sich die Bundesfachgruppe Sanitär und Heizung unter der Leitung von Rolf Richter mit insgesamt 20 Themen - einige wichtige Punkte an dieser Stelle:

Trinkwasser

Hygienisch einwandfreies Trinkwasser bereitzustellen, ist in Alt-Anlagen häufig problematisch. Ob Kalt- oder Warmwassernetze: Zum einen gibt es mikrobiologische Störungen, zum anderen korrosiv bedingte Leckagen. Oft kümmerten sich die Betreiber allerdings nur um die unmittelbare Reparatur, statt sich mit den möglichen Ursachen zu beschäftigen, bemerkte Dr. Thorsten Pfullmann vom IFS (Institut für Schadensverhütung und Schadensforschung, Kiel). Davon sei aber letztlich eine erfolgreiche Sanierungsmaßnahme abhängig.

Bufa-Leiter Rolf Richter brachte durch Hinterfragen manche Problematik auf den Punkt.

Komme beispielsweise eine Komplettsanierung nicht in Betracht und es könne eine Rohrinnensanierung durch Beschichtung erfolgen, so müsse auf DVGW-zugelassene Materialien und Fachbetriebe geachtet werden. Epoxydharzen fehle derzeit die nötige Zulassung des Umweltbundesamtes. Dennoch ist beispielsweise das Schweizer Unternehmen LSE-System auf dem deutschen Markt aktiv und bietet durch ein eigenes Qualitätssicherungssystem Sanierungsmaßnahmen an. Offenbar mit Erfolg, wie Unternehmer Werner Näf beteuert, denn stetige Wasserproben aus sanierten Anlagen würden die einwandfreie Qualität bestätigen. Er habe seine Verfahren den deutschen Zulassungsstellen vor einem Jahr zur Begutachtung vorgelegt, stelle bisher dort aber einen sehr schleppenden Fortgang fest, weil bis dato nicht einmal eine Prüfgrundlage verabschiedet worden sei.

Neue Erkenntnisse bei Sanierungsmaßnahmen von Trinkwasseranlagen mit Legionellen-Kontaminationen erläuterte Prof. Bernd Rickmann. Mit Temperaturschreiber und Volumenstrommessung könne man heute recht präzise herausfinden, ob eine Anlage gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 553 arbeite oder Defizite aufweise. Systeme ohne hydraulischen Abgleich ließen sich auch durch höhere Pumpendrücke nicht heilen. Seine Beispiele zeigten, dass Strömungswiderstände und damit zu geringe Volumenströme mal durch zahlreiche Rückflussverhinderer, mal durch unnötige Reguliertechnik verursacht werden können.

Gasströmungswächter

Reguliertechnik ist das Stichwort für ein anderes Problemfeld: Gasströmungswächter (GS) zur Manipulationsabwehr in korrekt ausgelegter Dimension harmonieren nicht mit einigen Gasgeräten, die eine hohe Startlast bzw. schnelle Lastwechsel aufweisen. Auch hilft offenbar nicht immer, den nächst größeren GS zu wählen. Deshalb wird derzeit nach probaten Mitteln gesucht, die Abhilfe schaffen können.

Rund 20 Themen widmete sich die Bufa SHK auf ihrer Sitzung in Hamburg.

Heizlastberechnung

Der aktuelle Stand zur neuen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 wurde von der Bundesfachgruppe mit Spannung erwartet, denn das Berechnungsverfahren löst seit dem 1. Oktober 2004 die bisherige DIN 4701 ab. Allerdings war die Berechnungsgrundlage noch nach Inkrafttreten bis Anfang November durch den zuständigen Normungsausschuss in Bearbeitung, um letzte Korrekturen vorzunehmen. Hans Markert, Mitglied im Normungsausschuss, konnte der Bufa aus erster Hand über den weiteren geplanten Ablauf berichten. Weitere Informationen zu einem hilfreichen Werkzeug in Sachen DIN EN 12831 finden sich in dem Abschnitt "Heizlastberechnung DIN EN 12831" auf diesen Seiten.


Heizlastberechnung

Gesamt-Paket zur DIN EN 12831

Seit dem 1. Oktober 2004 ist die bisherige DIN 4701 von der DIN EN 12831 abgelöst. Neue Formulare, Begriffe und Berechnungen müssen jetzt vom Fachmann in die Praxis umgesetzt werden. Gänzlich neu erfolgt die Berechnung von Wärmeverlusten an das Erdreich oder von Lüftungswärmeverlusten durch Infiltration.

Hilfreich dazu ist ein Kommentar, der nicht nur die neue Norm und ihre Facetten beleuchtet, sondern auch durch die Gegenüberstellung von Alt zu Neu und einem Berechnungsbeispiel herstellt. Das Berechnungsbeispiel lässt sich auch in der Software verfolgen. Diese EDV ist für den alltäglichen Einsatz konzipiert und macht deutlich, warum die Heizlast um 20 bis 40% steigt oder sich der Lüftungswärmebedarf gegenüber der Berechnung nach der alten DIN 4701 verdoppelt. Auch das heikle Thema der Zusatzheizleistung bei unterbrochenem Heizbetrieb wird erläutert und so für die praktische Anwendung verständlich gemacht.

Infos zur neuen Software unter www.en12831.de

Norm, nationaler Anhang, Kommentar und Software zur Berechnung der Normheizlast nach DIN EN 12831 sowie der Kommentar und die Norm zur DIN EN 12828 "Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen" sollen Mitte Januar 2005 als "All-Inclusive-Box" beim Beuth-Verlag herauskommen. In dieser vom ZVSHK und BHKS autorisierten Fassung werden auch die letzten Korrekturen vom November 2004 berücksichtigt sein. Statt die aufgezählten Komponenten einzeln zu kaufen (Wert: 600 Euro), bietet es sich an, zu dem weitaus geringeren Paketpreis (ca. 50% Nachlass) zu bestellen (Nicht-Mitglieder der SHK-Organisation: 348,- Euro). Die Software kann bereits jetzt bezogen werden (Listenpreis 175 Euro).


Nicht nur Metall an Dach und Fassade

Klempner-Fachtagung in Karlstadt

Die verordnete Verwandtschaftserklärung mit dem Dachdecker-Handwerk (1. Juli 2004) eröffnet den Klempnern ein weitaus größeres Leistungsangebot als bisher allerdings gelten im Umgang mit Dachpfannen, Schiefer, Bitumen oder PVC-Bahnen umfangreiche Regelwerke und anerkannte Regeln der Technik.

In einem erweiterten Kreis mit Sachverständigen tauschten sich die Mitglieder der Bundesfachgruppe Klempnertechnik am 14. und 15. Oktober 2004 über aktuelle Themen der Branche aus. Das Klempner- und Kupferschmiedemuseum bot für die 35 Teilnehmer auch in diesem Herbst den passenden Rahmen.

Fachregel der Dachdecker umfangreich

Ulrich Leib, stellvertretender Bundesfachgruppenleiter Klempnertechnik, gab einen Überblick zum fachtechnischen Regelwerk des Dachdeckerhandwerks. Der Unternehmer aus Moorenweis (Bayern) leitet zusammen mit seinem Bruder Hubert einen Handwerksbetrieb, der sowohl Dachdecker- als auch Spenglerarbeiten anbietet. Er bezeichnete das Regelwerk der Dachdecker als sehr umfangreich, da unter anderem mit Dachziegeln, Dachsteinen, Schieferdeckungen, Bitumen- und PVC-Bahnen zahlreiche Werkstoffe zu beherrschen seien. Leib wies darauf hin, dass bei der Ausweitung des Leistungsangebotes die jeweiligen Fachkenntnisse vorhanden sein müssen. Deshalb liege es an jedem Handwerksmeister selbst zu entscheiden, auf welchen Gebieten weitere Qualifizierungen erforderlich seien. Insofern sollte eine ausreichende Qualifikation vorhanden sein und auch Kooperationen angestrebt werden. Letztlich gelte es für die Betriebe, dass als Ergebnis ein mangelfreies Werk entstehen müsse.

Für die Referenten standen die Fachregeln des Dachdecker-Handwerks im Vordergrund.

Dem Themenkomplex rund um Dachsteine und Dachziegel widmete sich Raimund Walter (Lafarge Dachsysteme, Oberursel). Wichtige bauseitige Gegebenheiten für Dachpfannen - beispielsweise die Regeldachneigung oder erhöhte Anforderungen für das Unterdach - kamen dabei zur Sprache. Wie beim Metalldach seien auch bei der Dachstein- oder Tonziegeldeckung die Anforderungen der DIN 1050 Teil 4 zur Windsogbelastung zu beachten. Zu diesem Punkt und weiteren Themen hat die Arbeitsgemeinschaft Ziegeldach (Bonn) unter www.ziegeldach.de (Stichwort: Schriften der AZD) Download- und Bestellmöglichkeiten geschaffen.

In einem weiteren Referat erläuterte Hans-Joachim Holder (Bauder Dachsysteme, Stuttgart) wichtige Punkte bei den Flachdachrichtlinien. Bei Dachflächen mit einer Neigung bis zu 5° sei mit behindertem Wasserabfluss und Pfützenbildungen zu rechnen. Bei ordnungsgemäßer Ausführung der Abdichtung stelle dies jedoch keinen Mangel dar. Anhand zahlreicher Illustrationen wurde die ordnungsgemäße Abdichtung von Flachdächern erörtert.

Widersprüchliches von vornherein umgehen

Die VOB 18338 "Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten" weist eine Reihe von Besonderheiten auf, die von Harald Koch und Mike Grimm (Fachverband SHK Hamburg) angesprochen wurden. Das Regelwerk ist die Grundlage von werkvertraglichen Vereinbarungen und Basis für eine Standardausführung. Abweichende Regelungen könnten in Betracht kommen, die dann insbesondere bei der Ausführung von Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen zu vereinbaren seien. Wichtig sei, diese abweichenden Regelungen sofort anzumelden. Das gleiche gelte auch für zusätzliche Arbeiten.

Die oft sehr genauen Angaben zur Ausführung sollten entweder nach VOB 18338 ausgeführt werden oder beabsichtigte Abweichungen frühzeitig mit dem Auftraggeber abgeklärt werden, riet Koch.

Muss der Betrieb anders eingestuft werden?

Wenn das Leistungsangebot eines Klempnerbetriebes in erheblichem Maß auf Dachdecker-Arbeiten ausgedehnt wird, sind neben der Fachtechnik weitere wichtige Dinge zu beachten. Ein Detail ist, welchem Gewerbezweig die Berufsgenossenschaft angehört. Carsten Müller-Oehring, Rechts-Referent für Grundsatzfragen im ZVSHK, ging auf die Tarifzugehörigkeit und eine mögliche Heranziehung zum Sozialkassenverfahren ein. Wenn überwiegend Klempnerarbeiten ausgeführt würden, werde das Sozialkassenverfahren des Dachdeckerhandwerks nicht angewendet. Es erfolge jedoch eine Meldung an die Sozialkassen, wenn es beim Klempnerbetrieb zu einer Eintragung mit dem Dachdeckerhandwerk in die Handwerksrolle komme.

Mitglieder der Bundesfachgruppe Klempnertechnik und Sachverständige nahmen an der Fachtagung teil.

Klempner-Fachregeln in der Überarbeitung

Bundesfachgruppenleiter Rainer Schaefer berichtete über die Arbeit im Fachausschuss Klempnertechnik. Dort beschäftigt man sich zum einen mit der weiteren Überarbeitung der Klempner-Fachregeln, zum anderen wird an einer Produktinformation für OSB-Holzwerkstoffplatten sowie an der Fachinformation Schallschutz in der Klempnertechnik gearbeitet.

Länderübergreifende Berufsbildung?

In einigen Regionen erreicht die Lehrlingszahl keine Klassenstärke. Entweder wird durch eine Berufsschule dennoch die Möglichkeit zur Ausbildung eingeräumt oder ein Blockunterricht in weit entfernten Ausbildungsstätten ist nicht zu umgehen. Die Bundesfachgruppe sprach sich für eine länderübergreifende Ausbildung bei den Lehrlingen im Klempner-, Flaschner- oder Spengler-Handwerk aus. Alle Fachverbände und Fachgruppenleiter sollen nun die Möglichkeiten prüfen. Danach will man dem ZVSHK-Vorstand empfehlen, eine Umsetzung für die länderübergreifende Lehrlingsausbildung zu erarbeiten. TD


ZVSHK - Termine - Daten - Informationen (Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

24./25. Januar 2005

Gemeinschaftstagung ATV-DVWK/ZVSHK "Gebäude- und Grundstücksentwässerung", Marburg

02. - 06. März 2005

World Plumbing Conference, Auckland, Neuseeland

15. - 19. März 2005

Messe ISH, Frankfurt/M.

8. - 15. Mai 2005

14. Unternehmerseminar für das SHK-Handwerk, Mallorca

27./28. Mai 2005

Bundesweiter Kachelofenbauertag, Sylt

17. Juni 2005

2. Öl-Symposium, Baden-Baden

02./03. Feb. 2006

13. Klempnertag, Würzburg

ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de, Internet: www.wasserwaermeluft.de


Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241 21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603

 

Internetinformationen:
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