IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 22/2004, Seite 16 ff.
VERBÄNDE AKTUELL |
Zentralverband
Kurz und bündig
Berufsförderungswerk
Vorstand neu gewählt
Die Mitglieder des Berufsförderungswerkes der Gebäude- und Energietechnikhandwerke e.V. (BFW) tagten am 21. September 2004 in Siegburg. Es galt einen neuen Vorstand zu wählen, der nun für die nächsten drei Jahre von dem Landesinnungsmeister Rainer Hagemann (Vorsitz), Rudolf Peters (Stellvertreter) und Landesinnungsmeister Dieter Müller gebildet wird. Verabschiedet wurde Karl-Fritz Gertjejanssen, der aus Altersgründen nicht mehr kandidierte. Die Geschäftsführung übernimmt unverändert Michael von Bock und Polach.
Auch im kommenden Jahr bleibt es beim Weiterbildungsangebot zum Betriebswirt des Handwerks und zum SHK-Kundendiensttechniker in der Karlsruher Bundesfachschule. So wie in diesem Jahr dreimal, wird es auch in 2005 Kurse zum Betriebsmanager geben, die zusammen mit Industriepartnern veranstaltet werden.
Auch der Komplettbadlehrgang "SHK-Fachbetrieb für Badplanung und -sanierung" wird erneut aufgelegt und um den Lehrgang "Baddesign" ergänzt. Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge wird erneut das Intensivseminar "Kalkulation im SHK-Handwerk" vermitteln. Nähere Einzelheiten zum gesamten Weiterbildungsprogramm des BFW in der Potsdamer Geschäftsstelle unter Telefon 0331/743816-0 sowie unter www.berufsfoerderungswerk.com
Zum BFW-Vorstand gehören (v.r.): Dieter Müller, Rudolf Peters und Rainer Hagemann. Die Geschäftsführung hat Michael von Bock und Polach inne. |
Kreditvergabe
Bessere Ratings bei Kooperationen
Eine Mittelstandsstudie des Centrums für Angewandte Wirtschaftsforschung in Münster kam im Mai 2004 zu dem abschließenden Ergebnis, dass kooperierende Unternehmen tendenziell ein geringeres Insolvenzrisiko haben als Unternehmen, die auf sich selbst gestellt agieren. Die kooperierenden Betriebe wiesen deshalb im Durchschnitt eine um zwei Klassen bessere Bonität auf. Als Gründe werden unter anderem die Kosten- und Wettbewerbsvorteile im gemeinsamen Einkauf gesehen. Betriebe sollten ihre Hausbank in Kreditgesprächen auf bestehende Kooperationen hinweisen.
ZVSHK-Merkblatt
Spülanleitung für Trinkwasseranlagen
In den Anforderungen der aktuellen Trinkwasser-Verordnung wird noch mehr Wert auf eine saubere, fachgerechte Installation, eine hygienisch einwandfreie Dichtheitsprüfung und eine sorgfältige Inbetriebnahme gelegt. Im neuen ZVSHK-Merkblatt "Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen" werden die vorbeugenden Maßnahmen für eine hygienisch einwandfreie Installation beschrieben. Ebenso geht es um die geeigneten Verfahren, die zur Durchführung von Spül- bzw. Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind. Entsprechende Ausführungsanleitungen und Inbetriebnahmeanweisungen sind deshalb mit enthalten.
Wichtig sind auch die werkvertraglichen Regelungen der VOB ATV DIN 18381, die ebenfalls zum Inhalt des Merkblattes gehören. Praxisgerechte Protokolle und ein Muster-Leistungsverzeichnis runden als Anlage die 30-seitige Arbeitshilfe im DIN A4-Format ab. Erhältlich ist die neue Broschüre für Mitglieder zum Preis von 19,50 Euro plus Nebenkosten (Nichtmitglieder: 32 Euro) über die Bestell-Nr. T 84 beim jeweiligen Landesverband.
30 Seiten fassen die Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen zusammen. |
Trinkwasser
Teil-Sanierung nach VDI 6001
Soll eine geschädigte Trinkwasser-Installation nicht komplett erneuert, sondern lediglich saniert werden, so beschreibt die neue VDI-Richtlinie 6001 die entsprechende Vorgehensweise. Die Angaben beschränken sich dabei nicht nur auf die Sanierungsmethoden, sondern stellen auch die Stärken der einzelnen Maßnahmen heraus. Berücksichtigt werden Flexibilität, Ökonomie, Arbeitszeit und Einsatzgrenzen, die aufgrund von Wasserbeschaffenheit oder Werkstoff bestehen können. Zudem finden Planer und Praktiker Bewertungen über die Folgekosten der jeweiligen Verfahren. Weitere Hinweise und Bestellmöglichkeiten (netto 46,50 Euro) über www.vdi.de, Suchwort VDI 6001.*
Lüftungstechnik
Brandschutzklappen auf Funktion getestet
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat im Rahmen seines Bauforschungsprogramms im Jahre 2003 ein Untersuchungsprogramm mit realistischen Brandszenarien durchführen lassen. Ziel war es festzustellen, ob bei Lüftungsanlagen nach DIN 18017 eine Gefährdung von Personen nach Auslösen der Brandschutzklappe im Geschoss unter dem Brandraum gegeben ist (DIBt-Mitteilungen 6/2003). Die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung von Personen sei in der Praxis sehr selten zu erwarten, da eine Mehrzahl ungünstiger Faktoren gleichzeitig auftreten müssten, lautet die Bewertung der Ergebnisse durch das DIBt. Änderungen an bereits ausgeführten Anlagen erscheinen daher nicht erforderlich.
Die gewonnenen Erkenntnisse sollen jedoch bei zukünftigem Einsatz von Absperrvorrichtungen Berücksichtigung finden. Die Fachkommission Bauaufsicht der Arge Bau kam bei der bauaufsichtlichen Bewertung zu folgenden Ergebnissen (DIBt-Mitteilung 4/2004):
- Es sind keine systematischen Konsequenzen aus den Versuchsergebnissen abzuleiten, die eine Änderung der MLÜAR (Musterlüftungsanlagen-Richtlinie) und der Zulassungsbescheide erfordern.
- Ein Eingriff in den Gebäudebestand ist in diesem Fall nicht zu rechtfertigen.
Gasströmungswächter
Verzicht auf TAE nicht gerechtfertigt
Nachdem das DVGW-Arbeitsblatt G 600-B veröffentlicht ist, wird teilweise die Auffassung vertreten, dass auf die thermisch auslösende Absperreinrichtung (TAE) verzichtet werden könnte, wenn Gasströmungswächter eingebaut werden. Diese Auffassung entspricht jedoch nicht dem technischen Regelwerk. Beide Maßnahmen richten sich auf unterschiedliche Schutzziele: einerseits zur Manipulationsabwehr, andererseits zum Erhalt eines thermisch schwachen Bauteiles (z.B. des Gasgerätes). Diese Schutzziele werden auf unterschiedliche Art und Weise verfolgt.
Der Gasströmungswächter (GS) könnte möglicherweise bei einer durch Brand ausgelösten Beschädigung an der Gasanlage die gefährliche Gasnachströmung verhindern, doch diese Funktion ist nicht in jedem Fall gesichert. Vielmehr erfordert die zuverlässige und abgesicherte Beherrschung dieses Schutzzieles zwingend eine Kombinationsbetrachtung: Zum einen geht es um die Funktionalität des GS, zum anderen um den Ablauf des Bruchverhaltens, wenn die Gasanlage unter Brandeinwirkung gerät. Solche Überlegungen oder Bewertungen sind jedoch hinsichtlich der Auswahl und Bemessung von GS als Zusatzmaßnahme zur Manipulationsabwehr nicht berücksichtigt. Deshalb erfüllt die TAE eine wichtige Sicherheitsfunktion in der Gas-Installation.
TRGI
Gasleitung muss nicht immer gelb sein
Ist auch im häuslichen Bereich eine Markierung der Gasinstallation unverzichtbar? Aufgrund zahlreicher Anfragen wird in die neue DVGW-TRGI ein Hinweis für die Kennzeichnung von Gasleitungen aufgenommen. Der Wortlaut:
"Die Kennzeichnung der Gasleitung im Bereich häuslicher oder vergleichbarer Nutzung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Kennzeichnung kann z.B. im gewerblichen oder industriellen Anwendungsbereich erforderlich werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Gasleitungen mit anderen Leitungen verwechselt werden können. Die Farbkennzeichnung ist für solche Fälle entsprechend DIN 2403 (RAL 1021) vorzunehmen."
Wenn eine solche Farbkennzeichnung ausgeführt wird, sind Schilder, Aufkleber oder gelbe Farbringe an betriebswichtigen Punkten, z.B. am Anfang und Ende sowie an Abzweigen, Wanddurchführungen und Armaturen anzubringen.
Apparatebauer
Kupferschmiedetag in Potsdam
Zum 26. Deutschen Kupferschmiedetag trafen sich die Behälter- und Apparatebauer am 24. und 25. September 2004 in der brandenburgischen Landeshauptstadt. Die Schweißtechnik stand im Vordergrund des Metaller-Treffens. Daher besuchten die Handwerksunternehmer zu Beginn der Veranstaltung die schweißtechnischen Einrichtungen des Götzer Zentrums für Gewerbeförderung. Im Jungunternehmerforum gab es erneut einen regen Informationsaustausch: In naher Zukunft listet jeder das Leistungsangebot der eigenen Firma detailliert auf, damit die anderen in der Unternehmerrunde für die Beschaffung von Fremdleistungen einen besseren Überblick bekommen, was "in den eigenen Reihen" gefertigt wird.
Der zweite Tag bestand aus kurzen Fachvorträgen und praktischem Erfahrungsaustausch. In drei Workshops notierten sich die 40 Teilnehmer des Fachprogramms zahlreiche Tipps aus den Bereichen
- Arbeitssicherheit,
- Produkthaftung sowie
- Fehlervermeidung in der Schweißtechnik.
Zur Dokumentation entsprechend der Druckgeräterichtlinie gibt der ZVSHK Hilfestellung per CD-ROM, die auch während der Veranstaltung etliche Käufer fand. Geplant ist eine weitere CD-ROM, die das Berufsbild des Behälter- und Apparatebauer zum Inhalt haben wird.
Bufa-Leiter Engelbert Quast begrüßte die ca. 60 Teilnehmer des Kupferschmiedetages in der Potsdamer ZVSHK-Geschäftsstelle. |
EU-Erweiterung
Überblick per kostenloser CD-ROM
Unter dem Titel "EU-Erweiterung - Kurzüberblick mit zahlreichen Links und Anschriften" informiert die Bundesagentur für Außenwirtschaft (Köln) zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der neuen EU und beantwortet häufig gestellte Fragen. Zu beziehen ist die kostenlose CD-ROM bei der Bundesagentur per Telefon (0221/2057-316) oder per E-Mail (vertrieb@bfai.de).
ZVSHK - Termine - Daten - Informationen (Änderungen vorbehalten) | |
Datum | Veranstaltung |
24./25. Januar 2005 | Gemeinschaftstagung ATV-DVWK/ZVSHK "Gebäude- und Grundstücksentwässerung", Marburg |
02. - 06. März 2005 | World Plumbing Conference, Auckland, Neuseeland |
15. - 19. März 2005 | Messe ISH, Frankfurt/M. |
8. - 15. Mai 2005 | 14. Unternehmerseminar für das SHK-Handwerk, Mallorca |
27./28. Mai 2005 | Bundesweiter Kachelofenbauertag, Sylt |
17. Juni 2005 | 2. Öl-Symposium, Baden-Baden |
02./03. Feb. 2006 | 13. Klempnertag, Würzburg |
ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de, Internet: www.wasserwaermeluft.de
Die Geschäftsstellen des ZVSHK | |
ZVSHK | ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam |
Internetinformationen: |
* Die IKZ-HAUSTECHNIK ist in einem mehr als vierseitigen Artikel auf die Thematik der VDI 6001 eingegangen. Zu finden ist die praxisnahe Ausarbeitung in der Ausgabe 21/04.
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