IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 20/2004, Seite 58 f.


UNTERNEHMENFÜHRUNG


Der Beirat als Unternehmerfreund

Nikolaus Böhle*

Die mittelständischen Unternehmer, speziell auch im Handwerksbereich, sehen sich in der heutigen Zeit starken Anforderungen ausgesetzt. Diese können aus politischen, markttechnischen, aber auch innerbetrieblichen Veränderungen begründet sein. Große Unternehmen haben entsprechende Abteilungen, die der Unternehmensleitung zuarbeiten. Der mittelständische Unternehmer hingegen ist meistens sehr stark im Tagesgeschäft eingebunden oder kann sich entsprechende Zuarbeiter nicht leisten, obwohl es gerade bei jungen Unternehmern oft dringend notwendig wäre. Da bietet sich das Instrument "beratender Beirat" an.

Der Unternehmer sucht sich kompetente Menschen, die es gut mit ihm und dem Unternehmen meinen, sozusagen einen "Freundeskreis für das Unternehmen". Dieser Kreis sollte drei bis fünf Personen - möglichst beiderlei Geschlechts - umfassen, die sich in den politischen Rahmenbedingungen, Märkten, innerbetrieblichen Verhältnissen und auch im Finanzbereich auskennen. Sie sollten über Sachkenntnis und wirtschaftliche Erfahrung verfügen, die für das Unternehmen nützlich sein können.

Der Beirat sollte sich vierteljährlich oder nach aktuellem Bedarf zusammenfinden, um gemeinsam oder aber nach Schwerpunkten Rat zu erteilen, also bei der Erreichung der Unternehmensziele Unterstützung leisten. Eine Geschäftsordnung für den Beirat sollte eingeführt werden, damit die Spielregeln des Miteinander - unter anderem auch die Amtszeit - festgelegt sind und kein Streit entsteht.

Vogelperspektive

Die Beiratsmitglieder sehen das Unternehmen mit einem gewissen Abstand, sozusagen aus der Vogelperspektive. Sie haben unterschiedliche Stärken und bilden wie ein Puzzle als Gruppe ein Ganzes. Dadurch erweitert sich der Datenkranz der Informationen. Diese werden in Gruppen nicht nur addiert, sondern potenziert. Das spart dem Unternehmer nicht nur Geld, weil Fehlentscheidungen verringert werden, sondern ist Hilfe zur Selbsthilfe. Die Entscheidung bleibt letztendlich beim Unternehmer selbst. Die Beiratsmitglieder stehen nur als Diskussionspartner zur Verfügung.

Falls es von der Unternehmensführung gewünscht bzw. von den Anteilseignern verlangt wird, kann der Beirat auch die Funktion eines Verwaltungsrates erhalten. Er kann dann als Organ der Gesellschaft beispielsweise für folgende Rechtsgeschäfte zuständig sein:

• Genehmigung des Jahresbudgets,

• Feststellung des Jahresergebnisses,

• Verwendung des Jahresergebnisses,

• Bestellung, Abberufung, Entlassung und Kündigung von Geschäftsführern, Prokuristen und anderen leitenden Mitarbeitern,

• Vereinbarung und/oder Änderung von Anstellungsverträgen,

• Ausübung von Rechten der Gesellschafter, soweit diese übertragbar sind,

• Aufnahme und Ausschließung von Gesellschaftern und

• Einbeziehung und/oder Erwerb von Geschäftsanteilen.

Auch können Rechtsgeschäfte an die zwingende Zustimmung des Beirates/Verwaltungsrates geknüpft werden. Dieses können beispielsweise sein:

• der An- und Verkauf von Grundstücken und Objekten,

• die Belastung von Grundbesitz,

• der Abschluss von Darlehensverträgen und

• die Übernahme von Bürgschaften.

An den Beiratssitzungen können je nach Bedarf auch die Mitarbeiter der ersten und zweiten Führungsebene teilnehmen. Die Beiratsmitglieder haben über alle Tatsachen, von denen sie im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu wahren. Natürlich haben alle Beiratsmitglieder Anspruch auf eine angemessene Vergütung und Ersatz ihrer Auslagen sowie darauf etwa entfallende Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.


Die Tätigkeitsfelder eines Unternehmensbeirats können sein

• Hilft bei der Entscheidungsfindung, z.B. im Investitions-, Finanzierungs- und Personalbereich.

• Hilft unterschiedliche Interessenslagen zwischen den Generationen und/oder Familienstämmen auszugleichen.

• Hilft bei der Unternehmensnachfolge als Moderator.

• Hilft jungen Unternehmern zu sachgerechten und fundierten Entscheidungen zu gelangen.

• Hilft unternehmerische Fehlentwicklungen frühzeitig zu verhindern. Das dient dem Eigenkapital, den Banken, den Lieferanten und den Arbeitnehmern.

• Hilft das Unternehmen finanziell nach vorne zu bringen.

• Hilft bei der Strategiefindung, da der Unternehmer seine Ideen im Gremium spiegeln muss. Es besteht in Diskussionen ein gewisser Rechtfertigungszwang. Dadurch werden Entscheidungen qualifizierter vorbereitet. Die Ergebnisse erhalten dadurch eine höhere Qualität.

• Hilft bei der Installation eines Netzwerkes und vermittelt Kontakte, die für das Unternehmen wichtig sind.

• Hilft bei der Interpretation der betrieblichen Zahlen und des Ratings, ohne aber sanktionsberechtigt zu sein.

• Hilft bei der Abarbeitung von zugewiesenen besonderen Aufgaben.


 

Internetinformationen:
www.nbc-consulting.de
www.beiratsboerse-owl.de

 


*) Nikolaus Böhle, geschäftsführender Gesellschafter der NB!C - Strategie - Consulting GmbH, Horn - Detmold - Lippe, Tel.: 05234/203280.


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