IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 11/2004, Seite 14 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Bund will Einsparungen forcieren

Gebäudeenergiepass-Entwurf muss optimiert werden

Die EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll bewirken, dass Heizenergie und Strom eingespart wird. Wie das erreicht werden kann, wertet man im Zentralverband Sanitär Heizung Klima und bei den politisch Verantwortlichen unterschiedlich. In einem Gespräch auf der Messe Light + Building haben wir Fakten und Positionen zusammengetragen.

Dort unterhielten wir uns mit ZVSHK-Vorstandsmitglied Dieter Lackmann, Andreas Müller (Geschäftsführer Technik im ZVSHK) und Udo Wirges (ZVSHK-Referent für Technologietransfer, Energie- und Umwelttechnik). Zur Vorgeschichte: Das Kyoto-Protokoll mit seinem erklärten Willen zur globalen CO2-Reduktion wird von vielen als Bürde angesehen. Es mehren sich die Zeichen, dass sich mittelfristig Entscheidendes ändern könnte. Anlass liefern zwei aktuelle Entwicklungen, die von Brüssel ausgehen: Zum einen ist es die EU-Energieeffizienz-Richtlinie. Als wichtige Merkmale sind hier die Energieberatung, der Gebäudeenergiepass und die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen zu nennen. Zum anderen ist es ein Entwurf für eine EU-Richtlinie, die sich mit der Erbringung von Energiedienstleistungen befasst. Parallel hierzu wurde die dena (Deutsche Energieagentur) vonseiten der Bundesregierung beauftragt, das Pilotprojekt "Energie-Contracting in Bundesliegenschaften" zu starten. Beide Richtlinien sollen Anfang 2006 spruchreif sein.

Energiepass und Dienstleistungen zum Energie sparen standen im Mittelpunkt der ZVSHK-Gesprächsrunde (v. r.): Andreas Müller, Dieter Lackmann, Udo Wirges und IKZ-HAUSTECHNIK-Korrespondent Thomas Dietrich.

Neugestaltung der Energieberatung

Welche Wege tauglich sind, um an das Einsparpotenzial von Wärme und Strom im Gebäudebestand zu kommen, darüber haben die Gelehrten in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zu streiten begonnen. Die Hirschberg-Studie (siehe Kasten "Zahlen + Fakten") fordert zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen neben der energetischen Bilanzierung (Gebäudeenergiepass) einen verbindlichen Wirtschaftlichkeitsnachweis. Die wesentlichen Eckdaten zur Beurteilung, ob eine Maßnahme wirtschaftlich ist, sind die Investitionskosten, die Betriebskosteneinsparung, die Zinsen, die Preissteigerung und der Betrachtungszeitraum. Um diese Beurteilungskriterien einheitlich festzuschreiben und dem Kreis der Energieberater an die Hand geben zu können, laufen derzeit unter dem Dach der dena die Vorarbeiten für einen bundeseinheitlichen Energiepass, der Ende 2005 fertiggestellt sein soll. Danach ist für die Umsetzung bzw. die Rekrutierung von qualifiziertem Personal aus selbstständigen Unternehmen ein Zeitrahmen von maximal drei Jahren ins Auge gefasst.

Zahlen + Fakten

Der Gebäudebestand in Deutschland wird zu etwa 75% als sanierungs- und modernisierungsbedürftig bewertet:

  • Modernisierungen könnten beim Wärmeverbrauch etwa 30%, beim Stromverbrauch durchschnittlich 15% an Einsparungen bringen,
  • das Energieeinsparpotenzial bei Wärme und Strom ergibt (primärenergetisch bewertet) ca. 114 Terrawattstunden, die jährlich für etwa 3,2 Milliarden Euro eingekauft werden müssen,
  • würde das Einsparpotenzial verwirklicht, gäbe es eine CO2-Reduktion von ca. 25 Millionen Tonnen jährlich,
  • für die nötigen Investitionen in Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen beläuft sich die geschätzte Gesamtsumme auf 18 Milliarden Euro.

(Die Zahlen entstammen der Studie "Efficiency of Public Buildings" von Prof. Dr.-Ing. Rainer Hirschberg /FH Aachen)

Der qualifizierte Handwerker soll beraten

In den vergangenen Jahren wurden vor allem Architekten und Ingenieure als kompetent für die Vor-Ort-Energieberatung angesehen und genossen hier Kraft ihrer Ausbildung Vorteile bei der Vergabe von Energieberatungsaufträgen. Aufgrund der Weiterentwicklung der energiesparrechtlichen Vorschriften wird jetzt seitens der am Bau beteiligten Handwerksverbände erwartet, dass sich der Teilnehmerkreis der Energieberater für entsprechend qualifizierte Fachhandwerker öffnet. Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK, macht sich bei der Umsetzung energiepolitischer Vorschriften für ein Fachbetriebsmodell in der Energieberatung stark, das gleichermaßen für alle am Bau Beteiligten gelten soll: "Die Zugangsvoraussetzungen werden je nach Gewerk anders gelagert sein, doch letztlich soll herauskommen, dass ein Wissensstand erreicht wird, der die Umsetzung der Anforderungen unter Zuhilfenahme qualifizierter Handwerker sicherstellt."

Noch sind es nur Eckwerte, die sich für Andreas Müller zum jetzigen Zeitpunkt abzeichnen:

Frage: Woher sollen dann die ganzheitlichen Empfehlungen zur Modernisierung der Anlagentechnik sowie der Gebäudehülle kommen?

Antwort: Von denjenigen Betrieben, die diese ganzheitlichen Beratungsleistungen entsprechend der neuen Richtlinie Gesamtenergieeffizienz anbieten wollen und die hierzu erforderliche Qualifikation nachweisen.

Zeit zum Handeln?

Da die Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Richtlinie noch relativ unklar erscheint, könnte derzeit die Empfehlung für die Fachbetriebe lauten: Erst einmal gar nichts tun, weil erst Anfang 2006 Klarheit herrschen wird. ZVSHK-Vorstandsmitglied Dieter Lackmann, bereits vor 20 Jahren Gründer eines SHK- und Elektro-Handwerksbetriebes in Münster und im Facility Management aktiv, hält dem entgegen: "Mit der Entwicklung sollte man Schritt halten. Wenn es die Größe des eigenen SHK-Betriebes nicht erlaubt, die Schwerpunkte Kälte/Klima sowie Elektrotechnik zu integrieren, sollte man die Zeit nutzen und sich nach verlässlichen Kooperationspartnern umsehen. Für die Beurteilung von Gebäudehüllen halte ich weniger den Architekten als den erfahrenen Bauunternehmer für die bessere Wahl. Ziel sollte es sein, den Kundenerwartungen entsprechend ein ganzheitliches Modernisierungskonzept anbieten zu können. Die Kunden kommen aber nicht von selbst. Deshalb geht es auch um Strategien und das entsprechende Marketing."

Über ein Energie-Contracting für Bundesliegenschaften sind wichtige Rahmenbedingungen in einem Leitfaden zusammengefasst.

Energiepass ein Flop?

In der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz sieht der ZVSHK auch Möglichkeiten für Misserfolge (siehe Kasten "Feldtest Energiepass"). Bei Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen hat man zum Ausdruck gebracht, dass es kontraproduktiv wäre, wenn - vor aller Energieeinsparung - zunächst das Fachhandwerk in Form von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für die Ausstellung des Energiepasses finanziell strapaziert würden. Da die Endverbraucher erfahrungsgemäß weniger auf das Ziel der Energieeinsparung reagieren als vielmehr auf das Thema Kosteneinsparung, wäre es nach Ansicht des ZVSHK ein wirkungsvolles Signal, wenn man nicht die ordnungsrechtliche Keule schwingt, sondern dem Heizungsanlagenbetreiber ein interessantes Angebot unterbreitet.

Feldtest Energiepass

Anfang 2004 hat die Deutsche Energie Agentur (dena) mit dem einjährigen Feldtest Energiepass begonnen. Für mittlere und große Objekte kann das Berechnungsverfahren für Gebäudehülle und Anlagentechnik sehr komplex sein, bei kleineren Objekten ist auch ein vereinfachtes Verfahren möglich.

Es muss davon ausgegangen werden, dass bis zu eineinhalb Millionen Energiepässe pro Jahr auszustellen sind, z.B. bei Wohnungs- und -Eigentümerwechsel oder Verkauf einer Immobilie. Der ZVSHK macht dazu folgende Rechnung auf: Wenn etwa ein Tagewerk für jeweils 500 Euro zu veranschlagen ist (bei Großobjekten bis zu drei Tagewerke), dann entsteht für das Ausstellen von Gebäudeenergiepässen ein Investitionsvolumen von mindestens 500 Mio., wahrscheinlich von 750 Mio. Euro. In dieser Höhe würde dann in der Republik jährlich Kaufkraft abgeschöpft - für ein Stück Papier, nicht aber für die eigentlich angestrebte Energieeinsparung!

Nach Ansicht des ZVSHK bedarf es einer vereinfachten und preisgünstigen Ausstellung eines Energiepasses.

 

Udo Wirges, ZVSHK-Referent für Technologietransfer, Energie- und Umwelttechnik, erinnert an die Abschreibungsmöglichkeiten beim § 82a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung: "Wir haben die Vorgänge exakt mit Zahlen des Finanzministeriums rekonstruiert und dabei festgestellt, dass beim Bürger dann Bereitwilligkeit entsteht, wenn eine Belohnung zu erwarten ist. Das Erfolgsmuster war damals: Wenn du zehn Mark investierst, bekommst du eine Mark geschenkt. Was wir brauchen, sind einfache Mechanismen, die gut und nachvollziehbar funktionieren. Als es um den Katalysator im Auto ging, schien es dem Umwelt- sowie dem Finanzminister durchaus legitim, die Einführung durch Steuervergünstigungen zu forcieren. Warum dieses erfolgreiche Denkmodell nicht für die Heizungstechnik übernehmen? Damals ist der Markt darauf schnell angesprungen. Mit diesen Vorschlägen scheinen wir uns aber bei den Ministerien in der politischen Sackgasse zu befinden."

Der Pass und seine Auswirkungen

Die energetische Bewertung von Gebäuden und die Ermittlung von relevanten Daten für einen Energiepass sind seit einigen Monaten in einem Feldtest angelaufen (siehe Kasten). Längst werden dazu Fragen der Akzeptanz diskutiert. Die Haus- und Grundeigentümer zeigen Bedenken, da womöglich viele Gebäude Kategorien E oder F und damit hintere Plätze einnehmen könnten - mit entsprechendem Marktwertverlust versteht sich. Dem gegenüber liegt es den Umweltschutzverfechtern nahe, vehement die A-Klasse für Gebäude zu fordern mit Mietpreisen auf Niedrig-Niveau.

Energiedienstleistung in Bundesliegenschaften

Nach einem halben Jahr Vorbereitungszeit mit Leitfäden und Checklisten hat die dena im April 2004 ein erstes Projekt zur Ausschreibung gebracht. Zuvor hatte man bei 100 Liegenschaften des Bundes eine Grob-Analyse erstellt, davon wiederum sind 50 Liegenschaften für eine Fein-Analyse ausgewählt worden, für die nach und nach eine Ausschreibung erfolgen soll.

Die neutralen Checklisten für die Bereiche SHK und Elektrotechnik sowie die vertraglichen Ausarbeitungen sind nach Beurteilung des ZVSHK für die Handwerksunternehmen wertvoll, ob sie sich nun an dem Pilotprojekt beteiligen wollen oder nicht. Näheres zur Thematik findet man unter www.zukunft-haus.info, dann die Stichworte "Projekte" sowie "Contracting" wählen. Im Download-Bereich stehen sowohl die Broschüre als auch der umfangreiche dena-Leitfaden zur Verfügung. Auch bietet der beim ZVSHK bestellbare Leitfaden "Energie-Contracting - Wärmelieferung durch das SHK-Handwerk" wichtige Hilfestellungen.

Parallel zu diesem deutschen Pilotprojekt wird sich der EU-Ministerrat im Juni 2004 mit der Energiedienstleistungs-Richtlinie in europäischem Rahmen auseinandersetzen. Grundsätzlich zu klären sind in Brüssel zumindest folgende Punkte:

  • Bleibt es dabei, dass die öffentlichen Liegenschaften einbezogen werden?
  • Wie soll die Energie-Statistik geführt werden? Schließlich muss dokumentiert werden, was im Einzelnen unternommen wurde.
  • Wird es einen Fond geben?
  • Wird man die Energieversorger bevorzugen?
  • Wie soll nach der Vergabeverordnung für Dienstleistungen (VOL) ausgeschrieben werden?

Hinzu kommt die Frage der rechtlichen Folgen: Welche Tragweite hat es, wenn jemand einen Energiepass ausstellt und damit über Wohl und Wehe von Eigentum in bedeutendem finanziellen Rahmen Beurteilungen abgibt? Der ZVSHK favorisiert eher eine ergebnisorientierte Darstellung statt einer willkürlich festgelegten Klassifizierung in A, B, C, D...

Zu bedenken ist, dass sich manche historische Fassade nicht durch Modernisierungsmaßnahmen zu einem A-Klasse-Standard verwandeln lässt. Hier sind besondere Anforderungen für bestimmte Gebäude-Typologien vonnöten.

Auch ist abzusehen, dass Gebäude, die jetzt nach EnEV-Vorgaben entstehen, sich nach geplanter Tabelle gerade mal auf der Grenze zwischen A und B befinden würden. Mit der Konsequenz, dass die Errungenschaft eines neuen Eigenheims laut Energiepass nur noch als gutes Mittelmaß eingestuft wird. Noch extremer wird es im Gebäudebestand. Dazu eine interessante Zahl der dena: Im Gebäudebestand gibt es derzeit nur einen Anteil von 0,01% an Objekten, die den Forderungen eines Klasse A-Standards genügen würden. Dies hochgerechnet bedeutet, dass auch in den nächsten Jahrzehnten Häuser dieser Güteklasse lediglich im einstelligen Prozentbereich stagnieren - mehr ist im Gebäudebestand in Sachen energieeffiziente Modernisierung gemäß A-Klasse-Standard nicht zu erwarten.

Andreas Müller: "Entsprechend dem derzeitigen Diskussionsstand wird die überwiegende Mehrzahl der Gebäude energetisch sehr ungünstig eingestuft. Nach bevorzugter Darstellung im Energiepass würden sie einen schlechten roten Balken bekommen. Einem Investor, dem persönlich nur eine begrenzte Investitionssumme zur Verfügung steht, würde die Darstellung allerdings auch deutlich machen, welche Modernisierungsmaßnahme das günstigste Kosten/Nutzen-Verhältnis aufweist."

Beispielrechnungen, die der ZVSHK zusammen mit Branchenverbänden durchgeführt hat, zeigen, dass bereits der Austausch eines alten Wärmeerzeugers zu einer vergleichbar großen Energieeinsparung führt wie die umfangreiche zusätzliche Wärmedämmung der Gebäudehülle. Die Argumentationshilfen können unter www.wasserwaermeluft.de heruntergeladen werden.

Energie sparen als Dienstleistung

Wie zu Beginn angedeutet, gibt es beim europaweiten Energie sparen eine zweite Entwicklung, die sowohl Chancen als auch große Probleme für das Fachhandwerk bewirken kann. Eine weitere EU-Richtlinie liegt in Grundzügen auf dem Tisch, die sich mit der Erbringung von Energiedienstleistungen auseinandersetzt. Vereinfacht dargestellt soll es in folgende Richtung gehen: Für ein Energie-Contracting im Bestand soll nicht die Gebäudehülle im Fokus stehen, sondern die Modernisierung alter Heizungsanlagen. Ebenso sollen Stromfresser aufgespürt und Beleuchtungsanlagen optimiert werden. Erstmalig werden hierbei auch die Bundesliegenschaften, also alle öffentlichen Gebäude mit einbezogen sein. Prof. Rainer Hirschberg summierte auf der Light + Building eine entsprechende Größenordnung zu einer Liste:

Während der Energieverbrauch bei den zivilen Gebäuden insgesamt um 1% pro Jahr reduziert werden soll, will die öffentliche Hand mit insgesamt 1,5% Einsparung bei seinen Liegenschaften Vorbild-Charakter zeigen. Natürlich nicht ohne Eigennutz, denn derzeit müssen für die öffentlichen Objekte jährlich ca. 600 Mio. Euro im Bundeshaushalt für Heiz- und Stromkosten aufgewendet werden.

Zur Modernisierung soll Privatkapital mobilisiert werden, denn die Kassen sind überall leer. Offenbar frühzeitig in Kenntnis gesetzt, hat das Wirtschaftsministerium die dena beauftragt, das Pilotprojekt "Energie-Contracting in Bundesliegenschaften" zu inszenieren (siehe Kasten). Wenn die Pilotphase erfolgreich abgeschlossen ist, darf man erwarten, dass der Bundeswirtschaftsminister das erarbeitete Contracting-Modell an die Länder und Kommunen weiterreicht mit der Empfehlung, Rathäuser, Schulen und Kindergärten ebenso zu sanieren, wie bereits dann schon auf Bundesebene verfahren wird.

Verordnete Energiedienstleistung

Das Wirtschaftsministerium hat Mitte März 2004 mit insgesamt 50 Verbänden in Berlin über den Entwurf einer EU-Richtlinie für Energiedienstleistungen gesprochen, weil man für das anstehende Gespräch im Brüsseler Ministerrat im Juni Argumente geliefert haben wollte. Zwar haben sich alle anwesenden Verbände für -Energiedienstleistungen als eine weitere Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz ausgesprochen, doch diesen Entwurf abgelehnt. Aus Sicht des ZVSHK sind wichtige Details nicht geklärt bzw. beinhalten Sprengstoff.

Kein Problem sieht man darin, das entsprechende technische Know-how bereitzustellen bzw. Kooperationen auf gleicher Augenhöhe zu bilden. Doch woher soll das Kapital kommen? Hier könnte man über einen Bundesfond nachdenken - das sieht die Richtlinie vom Grundsatz her vor. Und es könnte ein Bürgschaftssystem für Verträge geben: Wenn ein Vertragspartner die Laufzeit wirtschaftlich nicht überleben sollte, wären die Verträge abgesichert, um keinen Schaden für einen Partner entstehen zu lassen.

Der Energiepass-Entwurf der dena stößt auf Widerstand: Bei dieser Abstufung kämen viele sanierte Gebäude nicht über einen Platz im Mittelfeld hinaus.

Problem EVU

Als großes Problem im Entwurf wird angesehen, dass diese Dienstleistungen bevorzugt bzw. verpflichtend von den Energieversorgern angeboten werden sollen. Zwar wird eine Öffnung für kleine und mittelständische Unternehmen geboten, doch sieht das Ganze für den ZVSHK mehr nach Plan- als nach Marktwirtschaft aus. In anderen europäischen Ländern gibt es noch vielfach eine staatlich dirigierte Energieversorgung, sodass es dort ein Leichtes sein mag, Energiedienstleistungen ins Portfolio mit aufzunehmen. In Deutschland würde dies hingegen das freie Unternehmertum torpedieren. Der ZVSHK will sich stattdessen dafür stark machen, dass bestehende Markthemmnisse beseitigt werden - nicht zugunsten der Energieversorger bzw. Großfirmen, die das Kapital haben, sondern zugunsten derer, die die Kunden vor Ort haben.

Mit der Vergleichbarkeit der angebotenen Energie-Dienstleistungen wird es ohnehin schwierig. In den einzelnen Formeln für die Berechnung des Wärmepreises verbergen sich viele Stellschrauben, so werden schnell Äpfel mit Birnen verglichen. Versorger hätten die Möglichkeit, ihre angebotenen Energiedienstleistungen quer zu subventionieren. So könnten die EVU’s sich selber Energie billiger anbieten, als sie dies einem Dritten anbieten würden. Diese Möglichkeit der Wettbewerbsverzerrung sieht der ZVSHK ohnehin als Schwachpunkt bei diesem Richtlinien-Entwurf, den man bei der weiteren Gestaltung unbedingt ausgeräumt sehen will. Aber bis 2006 ist ja noch genügend Zeit konstruktive Lobbyarbeit zu betreiben und die Schwachstellen auszumerzen. SHK-Betriebe sind allerdings gut beraten, die Weichen in Richtung Energiedienstleistungen zu stellen und die hierzu notwendigen Kooperationen frühzeitig zu bilden. Der ZVSHK bietet hierfür bereits seit Jahren den Leitfaden "Energie-Contracting" an.


ZVSHK-Gebäude nach seinem Initiator benannt

Heinz Schmalen wurde 90

Zwei Tage nach seinem Geburtstag begrüßte der Ehrenpräsident des Zentralverbands am 23. April 2004 eine Reihe von Gratulanten im Sankt Augustiner Verbandsgebäude, das nun seinen Namen trägt.

Nun heißt das ZVSHK-Hauptquartier in St. Augustin "Heinz Schmalen-Haus". Bei guter Gesundheit, mit strahlendem Gesicht und humorigen Anmerkungen schüttelte der Ehrenpräsident anlässlich der Feierstunde zahlreiche Hände. Der Kölner SHK-Unternehmer hat von 1972 bis 1987 die Geschicke des ZVSHK an herausragender Position beeinflusst, zunächst in Bonn und ab 1977 in Sankt Augustin. Für den Neubau dort hatte er sich stark gemacht und mit unternehmerischem Geschick dafür gesorgt, dass die finanziellen Mittel in überschaubarem Maß bereitgestellt werden konnten.

Der gelernte Sanitärinstallateur schaffte es auch in schwierigen Zeiten, seine berufliche Laufbahn mit der Meisterprüfung und einem guten Ingenieurexamen zu komplettieren. Mit Herz, Verstand, und mit einem überaus trockenen Humor hat es Heinz Schmalen über Jahre verstanden, Beruf, Unternehmen, Besitzstand, Ehrenämter und Hobbies zu pflegen. Fähigkeiten eines rheinischen Naturells und einer Unternehmer-Persönlichkeit, die man wohl in die Wiege gelegt bekommen muss.

Während einer Feierstunde für den 90-jährigen Ehrenpräsidenten Heinz Schmalen wurde das ZVSHK-Gebäude auf seinen Namen geweiht.

Kurz-Ansprachen und persönliche Wünsche ließen keinen anderen Schluss zu als dass ihm sowohl die Handwerksorganisation als auch mancher Zeitgenosse viel zu verdanken hat. Neben zahlreichen anderen Festrednern würdigten dies sowohl Präsident Bruno Schliefke als auch Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach, der selbst als junger Rechtsanwalt 1976 von Heinz Schmalen eingestellt worden ist.


ZVSHK-Termine-Daten-Informationen (Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

11. Juni 2004

Erdgasforum Dresden

24. - 25. Sept. 2004

26. Deutscher Kupferschmiedetag, Potsdam

ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de, Internet: www.wasserwaermeluft.de


Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603

Internetinformationen:
www.wasserwaermeluft.de


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