IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 8/2004, Seite 92 f.
FLÜSSIGGAS-TICKER
BGH untersagt Fremdbefüllung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anbietern von Flüssiggas die Fremdbefüllung von Tanks, die im Eigentum eines Wettbewerbers stehen, untersagt. Damit nahm das Gericht Stellung zu einer Klage mehrerer so genannter "Freier Händler" - also nicht im Deutschen Verband Flüssiggas e.V. organisierten Unternehmen -, die eine entsprechende Entscheidung angestrengt hatten. Das Urteil lautet wörtlich: "Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 Abs. 1 BGB. Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist." (BGH, Urteil vom 15. September 2003 - II ZR 367/02)
Die Schweizer Firma Sulzer Hexis gilt als einer der führenden Entwickler des Hochtemperatursystems SOFC. Der DVFG hat mit dem Hersteller eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. |
Brennstoffzelle für Flüssiggas
Die Sulzer Hexis AG und der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. DVFG haben eine Vereinbarung zur Abklärung der technischen Machbarkeit eines mit Flüssiggas betriebenen Brennstoffzellen-Heizgerätes unterzeichnet. Weiter sollen gemeinsam die Marktchancen und die Wirtschaftlichkeit eines solchen Systems analysiert werden. Der DVFG mit Sitz in Berlin zählt zu seinen Mitgliedern die Flüssiggasversorger sowie an der Flüssiggasversorgung interessierte Unternehmen. Der Verband erarbeitet Sicherheitsstandards und setzt diese um, pflegt Kontakt zu Ministerien und Verbänden und informiert die Öffentlichkeit über den Energieträger Flüssiggas mit seinen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten.
Flüssiggas ist ein emissionsarmer und nicht leitungsgebundener Energieträger. In Deutschland garantiert ein engmaschiges Verteilernetz die Versorgung von ca. 400.000 Einfamilien- und Zweifamilienhäusern mit Flüssiggas für Heizungs- und Brauchwasserzwecke.
Mit seinen Marktkenntnissen und der Erfahrung im Bereich Systemtechnik möchte der DVFG die Entwicklung eines Brennstoffzellen-Heizgerätes von Sulzer Hexis für Flüssiggas unterstützen. Sulzer Hexis entwickelt Brennstoffzellen-Heizgeräte für den kleinen Leistungsbereich, die auf der SOFC-Technologie (Solid Oxide Fuel Cell) basieren. Dieser Brennstoffzellentyp zeichnet sich durch eine relativ einfache Brennstoffaufbereitung aus, was eine gewisse Flexibilität bei der Brennstoffwahl ermöglicht. Neben dem Entwicklungsschwerpunkt Erdgas testet Sulzer Hexis weitere Brennstoffe für die Verwendung in ihrem Brennstoffzellensystem; mit dem DVFG-Projekt gehört nun auch Flüssiggas dazu.
Gasflaschenboxen nach TRG 280
Eine kompakte und optisch ansprechende Lösung für die vorschriftengerechte und sichere Lagerung von Propangasflaschen bieten Gasflaschenboxen. Mit den ortsversetzbaren Gasflaschenboxen aus dem SAFE-Programm erfüllt Hersteller SÄBU, Morsbach, nach eigener Angabe zuverlässig alle Bestimmungen und gesetzlichen Vorgaben. Ohne Zwischenboden können 11 bzw. 14 Flaschen á 33 kg deponiert werden, mit Zwischenboden reicht der Platz für 22 bzw. 27 Flaschen á 11 kg.
Das Dach, mit integrierten Regenrinnen über den Längsseiten, lässt sich, für das bequeme Handling durch 2 Gasdruckfedern gestützt, hochstellen. Die Verriegelung erfolgt über zwei Klemmverschlüsse. Durch das Sicherheitsschloss in der Tür, so der Hersteller, wird die Konstruktion weitgehend vor Diebstahl oder Zugriff durch Unbefugte geschützt. Die Tür lässt sich auch bei geschlossenem Dach öffnen. Das starke, rundum sendzimirverzinkte Stahlblech sorge zudem für Sicherheit vor Witterungseinflüssen. Die erforderliche Durchlüftung wird bei beiden Typen durch eine TÜV-geprüfte, konstruktive Eigenbelüftung erzielt.
Gasflaschenboxen von SÄBU: Die fertig montierte Anlieferung erfolgt wahlweise in verzinkter oder nach RAL-Farbtonkarte verzinktlackierter Ausführung. |
Winterwarm: Vertriebsbüro in Deutschland
Über ein eigenes Vertriebsbüro in Deutschland verfügt seit dem 1. Oktober 2003 das holländische Unternehmen Winterwarm. Damit soll den Kunden in Deutschland ein noch besserer Service geboten werden. Winterwarm gilt mit einer mehr als 60-jährigen Erfahrung als einer der führenden Hersteller von Gas-Warmlufterzeugern. Warmlufterzeuger von Winterwarm kamen bereits 1936 zum Einsatz, damals noch ölbefeuert. Heute sind es ausschließlich gasbefeuerte Geräte (Erdgas und Propangas) - und das in ganz Europa.
Besonderen Wert legt der Hersteller auf die Zuverlässigkeit seiner Produkte. Entwicklung, Konstruktion und Herstellung entsprechen der ISO-Norm 9001, dem derzeit höchsten Qualitätssicherungssystem.
Warmlufterzeuger bieten eine ganze Reihe von Vorteilen: Die Wärmeerzeugung findet dort statt, wo sie benötigt wird, einfache Installation und Wartung, hoher Systemwirkungsgrad, Sicherheit gegen Einfrieren, sofortige Verfügbarkeit, kurze Aufwärmphase, zuverlässiger Betrieb und geringer Raumbedarf.
Erreichbar ist das Winterwarm Vertriebsbüro in
46397 Bocholt,
Stromstraße 30,
Telefon 02871/7374,
Fax 02871/227149 und
E-Mail: info@winterwarm.ws.
Aktualisiertes Regelwerk: Aufstellung von Hellstrahlern
Fortgeschrieben wurde das DVGW-Arbeitsblatt G638-1 "Heizungsanlagen mit Heizstrahlern ohne Gebläse (Hellstrahler); Planung - Installation - Betrieb und Instandhaltung". In dem überarbeiteten Arbeitsblatt sollen u.a. die Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz zur physiologischen Bewertung von Hellstrahlern aufgenommen worden sein.
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