IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 7/2004, Seite 18 f.
VERBÄNDE AKTUELL |
Bayern
Innung Schweinfurt
Qualifizierungsangebot SHK-Kundendiensttechniker/-in
Die Innung für Spengler-, Sanitär- und Heizungstechnik Schweinfurt - Main - Rhön bietet die vom Zentralverband SHK zertifizierte bundeseinheitliche Weiterbildungsmaßnahme zum SHK-Kundendiensttechniker/-in an. Beginn des Lehrgangs: 3. Mai 2004, Kursende: 15. Juli 2004.
Der "SHK-Kundendiensttechniker/-in" beherrscht sowohl die Anforderungen der Technik als auch den Umgang mit dem Kunden.
Die Grobstruktur des modularen Aufbaus gliedert sich wie folgt:
- Allgemeine technische Kenntnisse, u.a. Elektrotechnik, Grundlagen der Heizungs- und Sanitärtechnik.
- Spezielle technische Kenntnisse, u.a. Geräte- und Anlagentechnik, gesetzliche und rechtliche Bestimmungen, Normen und Richtlinien.
- Betriebswirtschaft, u.a. Preise, Recht, Kommunikation mit dem Kunden.
- Praktische Übungen mit Fehlersuche an Schulungsgeräten.
Die Kosten des 240 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgangs betragen bundeseinheitlich 1483,- . Anmeldeschluss ist der 20. April 2004.
Weitere Informationen gibt es unter Tel.: 09721/471526, Ansprechpartner ist Josef Bock.
Obermeistertagung 2004:Volles Haus am Tegernsee |
Auch in diesem Jahr bot das Hotel Bayern den passenden Rahmen für die Obermeistertagung am 13./14. Februar in Tegernsee. Die Resonanz auf die Veranstaltung war wie üblich sehr gut: Von den insgesamt 49 SHK-Obermeistern erschienen 47.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt der Tagung bildete die Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Handwerksnovelle (eine ausführliche Berichterstattung dazu finden Sie in Ausgabe 4/2004). Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Schwarz informierte die Obermeister über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen für das SHK-Handwerk. So wurden die Anlagen A und B zur Handwerksordnung neu strukturiert. In der Anlage A verbleiben 41 zulassungspflichtige Handwerke. Die Anlage B wurde ebenfalls neu strukturiert und in die Abschnitte B 1 und B 2 geteilt. Sie nimmt die jenigen bisherigen Handwerke der Anlage A auf, die den Meisterbrief nicht mehr zwingend als Voraussetzung für die Selbstständigkeit erfordern (B 1) - dazu gehört unglücklicherweise der Behälter- und Apparatebauer - sowie die handwerksähnlichen Gewerbe (B 2).
Eine weitere unschöne Neuerung: Die Novelle erlaubt es Gesellen nun, sich in ihrem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig zu machen, sofern sie eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt haben, davon vier Jahre in leitender Stellung. Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse oder Stellenbeschreibungen erbracht werden. Laut Ansicht von Schwarz "ein Knackpunkt", öffne doch die Möglichkeit von Gefälligkeitszeugnissen dem Missbrauch Tür und Tor.
Landesinnungsmeister Werner Obermeier, Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Schwarz. |
Des Weiteren sind die Regelungen über die Innungen an die neue Rechtslage angepasst worden: Eingetragene Altgesellen, Ingenieure, Techniker und Industriemeister haben nun einen Anspruch auf Innungsmitgliedschaft. Betriebsinhaber können also "unabhängig von der Qualifikation Innungsmitglied werden". Zudem können sich Innungen für fachlich oder wirtschaftlich nahe stehende handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B 2) öffnen. Laut Landesinnungsmeister Werner Obermeier wäre es für die Innungen durchaus sinnvoll, sich für die potenziellen neuen Mitglieder zu öffnen, auch weil man die "Kollegen besser unter die Fittiche nehmen könnte".
Neuer Internetauftritt zur IFH/Intherm 2004
Schwarz informierte die Obermeister außerdem über den geplanten Relaunch des Internetauftrittes www.fvshk-bayern.de, der bis zur IFH/Intherm 2004 abgeschlossen sein soll. Demnach soll die Informationsplattform des Fachverbandes nach der Überarbeitung weiterhin einen offenen Bereich für Nicht-Mitglieder mit allgemeinen Inhalten sowie einen geschlossenen Bereich für Innungsmitglieder mit besonderen Leistungen und vielen Fachinformationen bieten. Durch die Schaffung von geschlossenen Benutzergruppen, etwa für Obermeister oder Vorstandsmitglieder, sollen die Informationen allerdings zielgruppenspezifischer zur Verfügung gestellt werden. Die Resonanz auf die Internetseiten des Verbandes sei ohnehin gut. Pro Woche gebe es alleine 20 bis 25 neue Nutzer und "immer mehr Betriebe wollen an unseren Internetseiten teilhaben", berichtete der Hauptgeschäftsführer.
Volles Haus am Tegernsee: Von den insgesamt 49 SHK-Obermeistern erschienen 47 zur diesjährigen Obermeistertagung. |
Pleite von handwerk.de
Die Pleite des Internetportals www.handwerk.de war ein weiterer Tagungspunkt von Hauptgeschäftsführer Schwarz. Wie in Ausgabe 6/2004 bereits berichtet, musste die Betreibergesellschaft von handwerk.de aufgrund millionenschwerer Außenstände Ende Januar dieses Jahres Insolvenz beantragen. Um eine Überschuldung des ZDH als Hauptaktionär des Portals zu vermeiden, wurde in einer außerordentlichen Vollversammlung ein Rettungsplan verabschiedet. Danach sollen die finanziellen Belastungen aus der Insolvenz von maximal 8,7 Millionen Euro von den Organisationen des Handwerks, also den Handwerkskammern und Fachverbänden, getragen werden.
Trinkwasserverordnung im Fokus
Über die vielfältigen Aktivitäten des Fachverbandes in Sachen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) berichtete der Geschäftsführer Technik des SHK-Fachverbands, Dipl.-Ing. Jörg Schütz. So wurde beispielsweise vom bayerischen Gesundheitsamt unter fachlicher Mitwirkung des SHK-Fachverbandes eine so genannte Risikoanalyse entwickelt, die den Gesundheitsämtern eine Entscheidungshilfe darüber geben soll, welche Trinkwasseranlagen vorrangig überwacht werden müssen. Hintergrund dazu ist der § 18 der TrinkwV, wonach Hausinstallationen, die Wasser an die Öffentlichkeit abgeben, durch das Gesundheitsamt überwacht werden müssen. Alleine Bayern hat jedoch 103.000 solcher Einrichtungen, angefangen von Hotels über Alten-, Behinderten- und Studentenwohnheime bis hin zu Schulen und Kindertagesstätten. "Eine umfassende und lückenlose Überwachung ist alleine aus Kapazitätsgründen derzeit gar nicht möglich", so Schütz.
Intensive Diskussionen zur Handwerksnovelle während der Pausen kennzeichneten die diesjährige Obermeistertagung in Tegernsee. |
Der Fachverband hat außerdem zwei Fortbildungsveranstaltungen für die bayerischen Gesundheitsämter durchgeführt. Vermittelt wurden die anerkannten Regeln der Technik bei der Trinkwasserinstallation. Mit über 100 Teilnehmern, darunter Ärzte, Hygieneinspektoren und Gesundheitsaufseher, war die Veranstaltungsreihe gut besucht.
Ein weiteres Projekt wird derzeit gemeinsam mit dem bayerischen Hotel- und Gaststättenverband e.V. erarbeitet. Ziel ist, den angeschlossenen 17.000 Mitgliedsbetrieben Handlungsempfehlungen in Bezug auf Wartung und Betrieb von Warmwasseranlagen zu geben. Schütz dazu: "Wer die Legionellenproblematik in letzter Zeit verfolgt hat, dem wird schnell klar, welch finanzieller Schaden durch nicht gewartete Trinkwasseranlagen droht."
Er riet den angeschlossenen Fachbetrieben, das Geschäftsfeld "Hygiene in Trinkwasseranlagen" zu erschließen. "Wenn wir es nicht tun, dann tunīs die anderen", fasste abschließend Landesinnungsmeister Obermeier zusammen.
Den Abschluss der diesjährigen Obermeistertagung bildeten am Samstag die Berichte der Landesfachgruppenleiter.
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