IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 6/2004, Seite 74 ff.


HEIZUNGSTECHNIK


Lohnt die verbrauchsabhängige Abrechnung?

Studie ermittelt den Einfluss des Gebäudestandards und des Nutzerverhaltens auf die Heizkosten

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen verbrauchsabhängigen Abrechnungen sind nach aller Erfahrung ein effizienter Weg, die Kosten für die Raumbeheizung und die Warmwasserbereitung zu individualisieren und damit zu einem sparsamen Verbrauch zu animieren; sie belohnen ein umweltbewusstes Verhalten der Bewohner. Aber was geschieht, wenn sich die Energiekosten bei den heute gegebenen Gebäudestandards ohnehin auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen? Welchen Einfluss haben die Nutzer dann auf die Energiekosten? Diese Frage war zentraler Gegenstand einer durch das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) durchgeführten Studie*.

Auf der Basis von messtechnisch untersuchten Gebäuden wurde hierzu das Nutzerverhalten und seine Abhängigkeit von Gebäudeparametern untersucht. Zunächst erfolgte eine Zuordnung des gemessenen Heizwärmeverbrauchs der Gebäude zu ihrem Wärmeschutzstandard. Dann wurden die Streuungen für Raumtemperatur und Lüftungsverhalten ermittelt, um Anhaltspunkte für sparsames bzw. verschwenderisches Verhalten zu gewinnen. Darüber hinaus wurden die gefundenen Abhängigkeiten der mittleren Raumtemperatur von den Gebäudeparametern mit dem Raumtemperaturmodell verglichen. Es folgte eine Auswertung der gemessenen Fensteröffnungszeiten im Hinblick auf die Abhängigkeit von den Gebäudeparametern und eine Zuordnung zu Luftwechselraten. Zuletzt wurden Indizien für den Einfluss der verbrauchsabhängigen Abrechnung auf das Nutzerverhalten gesammelt.

Klar ist: Ob älterer Bestandsbau oder modernes Niedrigenergiehaus - eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist nur dann wirtschaftlich vertretbar, wenn die dafür aufzuwendenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Auch diesen Punkt musste die Studie erfassen.

Hintergrund: Wohnungsbestand in Deutschland

Von den etwa 34 Millionen Wohnungen in Deutschland sind über 54% in Mehrfamilienhäusern untergebracht (in den neuen Bundesländern sind es sogar mehr als 67%). Eine Mehrzahl der Mieter und auch der Eigentümer wohnt also in Mehrfamiliengebäuden mit zentraler Heiz-/Warmwassertechnik, wo gemäß Heizkosten-Verordnung eine verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung vorzusehen ist.

Verbrauchskosten und Heizkosteneinsparungen

Ermittelt wurden drei Arten von Vergleichskosten:

Vergleichskosten-Typ "D"

Zunächst wurden die jährlichen Verbrauchskosten in Abhängigkeit vom Wärmeschutzstandard für einen durchschnittlichen Nutzer bestimmt. Für Mehrfamilienhäuser im Bestand liegen die jährlichen Heizkosten bei etwa 8,40€ pro m2, bei Wärmeschutz nach EnEV-Neubau-Grenzwert bei ca. 5€ pro m2. Für einen Wärmeschutz nach Niedrigenergiehaus-Standard werden ohne Wärmerückgewinnung 3,40€, mit Wärmerückgewinnung 2€ pro m2 erreicht. Für Passivhäuser mit einem Heizwärmebedarf von 15 kWh/(m2a) liegen die jährlichen Heizkosten nur noch bei 0,60€ pro m2.

Vergleichskosten-Typ "E"

Ausgangspunkt für die Bestimmung der Heizkosteneinsparung durch verbrauchsabhängige Abrechnung sind empirische Untersuchungen. Hier wurde für Gebäude des Bestands eine Heizenergieeinsparung von ca. 20% nachgewiesen. Für Gebäude mit Niedrigenergiehaus-Standard liegen keine entsprechenden Ergebnisse vor. Daher müssen die bei Bestandsgebäuden erzielten Ergebnisse auf Gebäude mit verbessertem energetischen Standard übertragen werden. Hierfür werden folgende Annahmen getroffen:

Bild 1 zeigt den wohnflächenbezogenen Heizwärmebedarf für drei definierte Szenarien von Nutzungsbedingungen. Für den Mehrfamilienhäuser-Bestand (hT = 3 W/(m2K)) ergibt sich gemäß Ansatz in allen drei Fällen eine 20-prozentige Energieeinsparung durch verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Unter der Annahme, dass diese Einsparung allein durch längeres Geschlossenhalten von Fenstern erreicht worden ist, ergibt sich eine Übertragung auf andere Gebäudestandards gemäß der Kurve "Grenzfall 1": Da die Lüftungswärmeverluste in erster Näherung nicht vom Gebäudestandard abhängen, bleibt die durch verbrauchsabhängige Abrechnung erzielte absolute Einsparung etwa konstant. Die bei sehr hohen Wärmeschutzstandards festzustellende geringfügige Zunahme ist eine Folge des höheren mittleren Temperaturniveaus bei diesen Häusern.

Ganz anders sieht es aus für den "Grenzfall 2": Hier wird angenommen, dass die Einsparung bei Bestandsgebäuden allein durch Absenkung der mittleren Raumtemperatur erzielt worden ist. Ausgangspunkt hierfür ist eine Raumsolltemperatur von 22,3°C und der Verzicht auf eine Nachtabsenkung. Bei Verbesserung des Wärmeschutzes sinkt hier der absolute Wert der Einsparung erwartungsgemäß deutlich ab. Aber auch die relative Einsparung sinkt, da die Auswirkung der Nachtabsenkung bei besseren Gebäudestandards geringer ist.

Unter der Annahme, dass die 20-prozentige Einsparung durch beide Effekte zu gleichen Anteilen verursacht wird, ergibt sich die Kurve "50/50-Mix". Die Heizwärmeeinsparung bleibt mit ca. 50 kWh/(m2a) absolut annähernd gleich, die relative Einsparung steigt auf 37%. Die Tatsache, dass der absolute Wert etwa gleich bleibt, ist zunächst erstaunlich. Die Ursache ist jedoch klar: Durch Verbesserung des Wärmeschutzes sinken zwar die Transmissionswärmeverluste, es ergeben sich aber gleichzeitig höhere Werte für die mittleren Raumtemperaturen. Damit steigt der Absolutwert der Lüftungswärmeverluste bei gleichen Fensteröffnungszeiten.

Bild 2 zeigt die resultierende Heizkosteneinsparung durch verbrauchsabhängige Abrechnung für die drei betrachteten Fälle. Für den Fall "50/50-Mix" bleibt die jährliche Einsparung auch bei Verbesserung des Wärmeschutzes oberhalb von 2€ pro m2 Wohnfläche. Allerdings reagiert das Ergebnis sehr stark auf den Ansatz für die Aufteilung zwischen Temperatur und Lüftung: Die Grenzfälle spannen einen Bereich zwischen jährlich 0,50 und 3,00€ pro m2 auf. Das reale Verhalten wird sich sicherlich auf beide Größen auswirken, sodass der Verlauf des "50/50-Mix" wahrscheinlich der Realität am nächsten kommt. (Die Betrachtung muss hier auf Gebäude ohne Lüftungsanlage beschränkt bleiben, da es für Gebäude mit Lüftungsanlage keine Hinweise aus Messprojekten gibt, wie sich eine pauschale Umlage der Heizkosten auf das Fensteröffnen auswirkt.)

Vergleichskosten-Typ "N"

Als Maß für die Heizkostengerechtigkeit dient der Vergleichskosten-Typ "N". Er ist definiert als die Differenz der Heizkosten eines typisch sparsamen und eines typisch verschwenderischen Haushalts.

Bild 3 zeigt den Verlauf des Heizwärmebedarfs für den "Sparer" und den "Verschwender" im Vergleich zum durchschnittlichen Nutzer. Gegenüber Bestandsgebäuden sinkt die Differenz zwischen den beiden extremen Nutzergruppen von 140 bei Bestandsgebäuden auf 80 kWh/(m2a) bei Niedrigenergiehäusern ab. Die relativen Abweichungen gegenüber dem Durchschnitt liegen für Bestandsgebäude bei +41% ("Verschwender") bzw. -22% ("Sparer"), bei Niedrigenergiehäusern steigt die relative Abweichung auf +52% bzw. -41%. Die Verteilung ist relativ symmetrisch.

Bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen inkl. Wärmerückgewinnung (Bild 4) liegt der zusätzliche Energiebedarf für die Gruppe der "Verschwender" ähnlich hoch wie bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage. Da für den Durchschnittsnutzer jedoch schon geringe Fensteröffnungszeiten angesetzt sind, liegt der "Sparer" nur wenig tiefer als der Durchschnitt. Die Verteilung ist stark asymmetrisch.

Die sich ergebenden Heizkostendifferenzen zeigt Bild 5 (Vergleichskostentyp "N"). Für Bestandsgebäude liegen die Unterschiede bei mehr als 5€ pro m2, für Niedrigenergiehäuser fallen sie auf ca. 3,20€ pro m2 für Gebäude ohne Lüftungsanlage und auf ca. 2€ pro m2 für Gebäude mit Lüftungsanlage.

Für den "Sparer" erscheint die verbrauchsabhängige Abrechnung dann als sinnvoll, wenn die Kosten für die Verbrauchsmessung kleiner sind als der Betrag, den er gegenüber einem durchschnittlichen Haushalt einspart - für die Niedrigenergiehäuser ohne Lüftungsanlage entspricht dies etwa 50% der hier bestimmten Vergleichskosten (Bild 3). Für diese Gebäude ergibt sich damit unter dem Kriterium der "Heizkostengerechtigkeit" eine Obergrenze für die Mehrkosten der Verbrauchsabrechnung von ca. 1,60 € pro m2 Wohnfläche.

Aufgrund der asymmetrischen Verteilung ergibt sich für Gebäude mit Lüftungsanlage ein anderes Bild (vgl. Bild 4). Da der "Durchschnittsnutzer" nach den vorliegenden Untersuchungen die Fenster relativ wenig öffnet, kann der "Sparer" den Heizwärmebedarf nur noch wenig reduzieren. Etwa um den Faktor 5 größer ist dagegen beim "Verschwender" die Abweichung vom Durchschnitt. Ohne Heizkostenabrechnung müsste sein Mehrverbrauch von allen Bewohnern getragen werden. Für Gebäude mit Lüftungsanlage ist also das Thema Heizkostengerechtigkeit komplexer. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Mittelwert des Verbrauchs bei der hier vorliegenden asymmetrischen Verteilung höher ist als der Verbrauch des "Durchschnittsnutzers" (abgeleitet aus dem Median). Als sinnvolles Kriterium erscheint hier die Spanne zwischen "Verschwender" und "Sparer", sodass die oben angesetzten 50% der Vergleichskosten des Typs "N" auch bei den Gebäuden mit Lüftungsanlage zugrunde gelegt werden können. Damit ergibt sich für diese Gebäude aus Sicht der Heizkostengerechtigkeit eine Obergrenze für die Mehrkosten der Verbrauchsabrechnung von jährlich ca. 1€ pro m2 Wohnfläche. Für energetisch noch einmal verbesserte Passivhäuser sinkt dieser Wert auf ca. 0,70€ pro m2 Wohnfläche.

Die Daten-Basis der Studie

Bei der Studie konnte auf eine große Zahl von Niedrigenergie- und Passivhäusern, die vom IWU bereits in anderen Projekten untersucht wurden, zurückgegriffen werden. Die größte Gruppe der ausgewerteten Projekte umfasst naturgemäß Wohneinheiten mit verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung. Niedrigenergiehäuser waren dabei am häufigsten vertreten. Weiterhin wurde eine Passivhaussiedlung und ein Mehrfamilienhaus ausgewertet, letzteres wurde Anfang der 80er-Jahre errichtet. Für einen Teil der Auswertungen konnten zusätzlich Daten aus Altbauten berücksichtigt werden. Zur Auswertung standen insgesamt 128 Einzelwohneinheiten zur Verfügung; zusätzlich konnten Mittelwerte aus drei Altbauprojekten genutzt werden, die in insgesamt 114 Wohneinheiten gemessen wurden. Davon besaßen 39 Wohneinheiten eine Wärmerückgewinnung, 80 eine Abluftanlage; in 9 Wohneinheiten wurde über die Fenster gelüftet. Lagen mehrere Messjahre vor, wurde ein typisches Jahr ausgewählt. Eingebunden wurden auch Projekte, bei denen keine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung vorgenommen wird. Die Auswertung dieser Gebäude lieferte Hinweise auf die Veränderungen des Nutzerverhaltens gegenüber jenen Nutzern, die selbst für verursachte Heizkosten aufkommen müssen.

Erhebliche Motivationswirkung

Der Heizenergieverbrauch einer Wohnung wird bei durchschnittlicher Nutzung maßgeblich durch den energetischen Standard des Gebäudes bestimmt - insbesondere durch den baulichen Wärmeschutz. Dennoch hat der einzelne Nutzer immer einen Einfluss auf seinen Verbrauch. Besonders sparsames oder besonders verschwenderisches Verhalten führt auch bei unterschiedlichen Gebäudestandards typischerweise zu Verbrauchsänderungen von über 50%. Klares Ergebnis der Studie ist: Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkosten hat auch im Niedrigenergie- und Passivhaus eine erhebliche Motivationswirkung und rechnet sich (Bild 6).

Internetinformationen:
www.viterra-es.de
www.iwu.de


* Die 68-seitige Studie kann gegen eine Schutzgebühr von 9,80 Euro unter www.viterra-es.de/Publikationen oder direkt bei einer der 19 Niederlassungen von Viterra Energy Services bestellt werden.


B i l d e r :   Viterra Energy Services GmbH & Co. KG, Münster


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