IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 5/2004, Seite 35 ff.
ELEKTROTECHNIK
Erfahrungen mit der VDE 0100 Teil 701
Errichtung elektrischer Anlagen in Räumen mit Badewanne oder Dusche
Werner Hörmann
Seit gut zwei Jahren gibt es die neue VDE 0100 Teil 701 für Räume mit Badewannen und/oder Duschen. Da inzwischen auch die Übergangsfrist am 30. Juni 2003 endete, muss diese Bestimmung nun allgemein angewendet werden. Nachfolgend erläutert der Autor wesentliche Punkte der VDE 0100 Teil 701, die, aufgrund häufiger Anfragen, klargestellt werden sollten und auch für den Sanitärfachmann von Bedeutung sind.
In VDE 0100 Teil 701 wurde festgelegt - so wie auch in der europäischen und internationalen Normung üblich - dass in Räumen mit Badewanne oder Dusche nur noch fremde leitfähige Teile in den zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden müssen. Ein fremdes leitfähiges Teil ist wie folgt beschrieben: Leitfähiges Teil, das nicht zur elektrischen Anlage gehört, das jedoch ein elektrisches Potenzial einschließlich des Erdpotenzials einführen kann.
Da aber Badewannen oder Duschwannen - auch wenn sie leitfähig sind - nicht zu den fremden leitfähigen Teilen gehören, da sie ein Potenzial nicht einführen können, darf auf das Einbeziehen in den zusätzlichen Potenzialausgleich verzichtet werden, jedoch ist ein Anschluss an den Potenzialausgleich nicht verboten.
Allerdings müssen bei den fremden leitfähigen Teilen nicht alle fremden leitfähigen Teile in den zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden, sondern nur alle nachfolgend angeführten fremden leitfähigen Teile, die von außen (z.B. von einem anderen Raum kommend) in den Raum mit Badewanne oder Dusche eingeführt werden. Wobei es unbedeutend ist, an welcher Stelle bzw. in welchem Bereich diese Einführung erfolgt, d.h. es ist nicht das Einführen in die Bereiche 0, 1 und 2 relevant, sondern das Einführen in den Raum (Bilder 1 und 2).
- Einbezogen werden müssen fremde leitfähige Teile, wie etwa Gas-, Wasser-, Heizungs-, Abgasrohre bzw. Lüftungskanäle sowie Abwasserrohre (-kanäle).
Bild 1: Schutzpotenzialausgleich, notwendige Verbindungen. |
Nicht mehr einbezogen werden müssen
- leitfähige und nicht leitfähige Bade- und Duschwannen,
- Kunststoffrohre, auch wenn in ihrem Verlauf Metallrohre vorhanden sind, ausgenommen wenn der "Metallteil" von außerhalb des Raumes mit Badewanne oder Dusche in den Raum mit Badewanne oder Dusche hinein ragt,
- leitfähige Rohre, wenn der "raumüberschreitende" Teil aus Kunststoff ist,
- metallene Heizkörper, unabhängig davon, ob sie an ein leitfähiges oder ein nicht leitfähiges Rohr angeschlossen sind,
- metallene Armaturen, unabhängig davon, ob sie an ein leitfähiges oder ein nicht leitfähiges Rohr angeschlossen sind,
- kunststoffummantelte (metallene) Rohre, jedoch nur so genannte Verbundrohre (siehe Bild 3), nicht jedoch Rohre, die irgend eine Isolierung aufweisen, wie z.B. so genannte WICU-Rohre. Vereinfacht ausgedrückt: Alle isolierten Rohre, die leitfähig sind und von außerhalb eingeführt werden und bei denen sich die Isolierung leicht entfernen lässt, müssen mit dem Schutzpotenzialausgleich verbunden werden.
- leitfähige Gas- oder Wasserzähler, sofern vorhanden,
- Gasofen, jedoch muss ein eventuell leitfähiges Abgasrohr einbezogen werden, auch wenn es in ein leitfähiges Kaminrohr mündet, das selbst in den Hauptpotenzialausgleich einbezogen ist,
- leitfähige Rohre und andere leitfähige Teile innerhalb des Raumes,
- leitfähige Konstruktionsteile von Whirlpooleinrichtungen.
Bild 2: Detail zu Bild 1 Schutzpotenzialausgleich an leitfähigen Wannen nicht mehr gefordert, jedoch erlaubt. |
Was gilt bei Austausch -einer Bade- oder Duschwanne?
Werden Bade- oder Duschwannen ausgetauscht, so muss die elektrische Anlage bei gleicher örtlicher Aufstellung und gleichen Abmessungen der Wanne nicht an neue Normen angepasst werden. Wird eine größere Wanne als bisher aufgestellt, ergeben sich neue Bereichseinteilungen, wodurch sich z.B. eine Steckdose nun plötzlich in den Bereichen befinden kann. Der Sanitärhandwerker sollte (muss) seinen Kunden darauf aufmerksam machen, dass eine Änderung bei der elektrischen Anlage notwendig wird.
Bild 3: Beispiel für ein leitfähiges, kunststoffumhülltes Rohr, das nicht in den zusätzlichen Potenzialausgleich einbezogen werden muss. |
Bezüglich des zusätzlichen (örtlichen) Potenzialausgleichs ergibt sich folgendes:
a) Wenn in einem Raum mit Badewanne oder Dusche, der vor dem 1.2.2002 bzw. unter Beachtung der Übergangsfrist vor dem 1.6.2003, bereits in Betrieb war, eine leitfähige Wanne gegen eine leitfähige Wanne ausgetauscht wird, muss der an der alten Wanne vorhandene Potenzialausgleich wieder angeschlossen werden. Fehlt dieser Potenzialausgleich, muss er nachgerüstet werden. Die Elektrofachkraft sollte bezüglich des fehlenden Potenzialausgleichs mit einbezogen werden.
b) Wenn in einem Raum mit Badewanne oder Dusche, der vor dem 1.2.2002 bzw. unter Beachtung der Übergangsfrist vor dem 1.6.2003 bereits in Betrieb war, eine leitfähige Wanne gegen eine nicht leitfähige Wanne, z.B. eine Kunststoffwanne, ausgetauscht wird, wird der vorhandene Potenzialausgleich an der neuen Wanne nicht mehr benötigt.
c) Wenn in einem Raum mit Badewanne oder Dusche, der vor dem 1.2.2002 bzw. unter Beachtung der Übergangsfrist vor dem 1.6.2003 bereits in Betrieb war, eine nicht leitfähige Wanne, z.B. eine Kunststoffwanne, gegen eine leitfähige Wanne ausgetauscht wird, muss ein Potenzialausgleich angeschlossen werden, d.h. er muss, wenn nicht vorhanden, nachgerüstet werden.
In der Praxis wird bei fehlendem Potenzialausgleich im Fall a) und im Falle von c) sicher aufgrund der neueren Festlegungen auf das Nachrüsten verzichtet werden. Diese Entscheidung muss die Elektrofachkraft jedoch in Eigenverantwortung treffen. Auch wenn nun auf den zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich verzichtet werden darf, dürfen Bade- oder Duschwannen und auch andere, nicht aufgeführte, fremde leitfähige Teile weiterhin einbezogen werden.
Bild 4: Begrenzung der Bereiche durch einen fest montierten vollflächigem Heizkörper. |
Wo ist der zusätzliche Schutzpotenzialausgleich durchzuführen?
Die fremden leitfähigen Teile müssen immer in der Nähe der Eintrittsstelle dieser Teile in den Raum mit Badewanne oder Dusche untereinander verbunden werden. Diese Verbindung darf außerhalb des Raumes, z.B. gleich unterhalb der Fußbodenunterseite des Raumes mit Bad oder Dusche (unter der Decke im Raum darunter, z.B. in einem Kellerraum) vorgenommen werden. Vorzugsweise sollte der zusätzliche Schutzpotenzialausgleich im Raum mit Badewanne oder Dusche selbst durchgeführt werden und zwar an einer möglichst zugänglichen Stelle, da die Anschlussstellen selbst, zwecks Besichtigung, zugänglich sein müssen. Eine grundsätzliche Forderung, die meist nur sehr schwer zu erfüllen ist. Gegebenenfalls sollten die Anschlussstellen hinter einer "Revisionstür" im abgemauerten Rohrschacht vorgesehen werden.
Ist in einem Einfamilienhaus der Hauptpotenzialausgleich für den zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich ausreichend?
Nein. Auch wenn der Hauptpotenzialausgleich nur unweit von der Stelle sitzt, an der die leitfähigen Rohre durch die Decke geführt werden, muss ein zusätzlicher Schutzpotenzialausgleich durchgeführt werden. Selbst wenn sich dabei ergibt, dass der zusätzliche Schutzpotenzialausgleich keine andere Wirkung hat.
Dürfen metallene Rohrleitungen als Potenzialausgleichsleiter verwendet werden?
Nein. Dies gilt auch, wenn es sich bei den leitfähigen Rohren um verlötete Cu-Rohre handelt. Der zusätzliche Schutzpotenzialausgleich in Räumen mit Badewanne oder Dusche muss über einen Kupferleiter von mindestens 4 mm2 hergestellt werden und vorzugsweise im Verteiler mit dem Schutzleiter der relevanten Stromkreise verbunden werden. In einigen Fällen kann eine Verbindung mit der Hauptpotenzialausgleichsschiene vorteilhafter sein, z.B. wenn diese Verbindung kürzer ist.
Bild 5: Abluftgeräte/Abluftventilatoren im Bereich 1 von Bade- und Duschwannen nach DIN VDE 0100-701/A1 (VDE 0100 Teil 701/A1) nun zulässig. |
Begrenzung der Bereiche
Können durch Heizkörper die Bereiche begrenzt werden?
Ja, ggf. unter Beachtung von Umgreifradius, Übergreifradius und, es darf ein Durchgreifen nicht möglich sein, d.h. Begrenzung wird nur durch flächige Heizkörper erreicht, siehe Bild 4.
Dürfen unter Wannen elektrische Abwasserpumpen errichtet werden?
Ja, aber nur fest angeschlossene (nicht über Steckvorrichtungen angeschlossene) Abwasserpumpen. Mindestschutzart IPX4 und Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit Bemessungsdifferenzstrom berücksichtigen. Auch fest angeschlossene Wassererwärmer dürften in diesem Bereich unter der Wanne errichtet werden.
Dürfen im Bereich 1 Abluftventilatoren errichtet werden?
Ja, eine Errichtung im Bereich 1 ist nach der Änderung A1 vom 1.2.2004* zulässig, wenn der Stromkreis durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit Bemessungsdifferenzstrom geschützt ist, siehe Bilder 5 und 6.
Bild 6: Abluftgeräte/Abluftventilatoren im Bereich 1 von Duschen ohne Wanne nach DIN VDE 0100-701/A1 (VDE 0100 Teil 701/A1) nun zulässig. |
Dürfen im Bereich 1 oder 2 Spiegelschränke mit Beleuchtung errichtet werden?
Im Bereich 1: Nein, ausgenommen gespeist aus SELV- oder PELV-Stromkreisen bis AC 25 V DC 60 V (SELV entspricht in etwa der bisherigen Schutzkleinspannung). Niedervoltleuchten dürften damit errichtet werden, wenn die Mindestschutzart IPX4 (spritzwassergeschützt, entspricht in etwa einem Tropfen im Dreieck ) erfüllt ist und der Trafo nicht Bestandteil des Spiegelschrankes ist.
Im Bereich 2: Ja, Mindestschutzart IPX4 und Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit Bemessungsdifferenzstrom beachten. Steckdosen dürfen nicht in die Bereiche hineinragen. Rasiersteckdoseneinheiten nach DIN EN 61558-2-5 dürfen integriert sein, wenn sie nicht in den Bereich 1 hineinragen.
Dürfen im Bereich 1 oder 2 steckerfertige elektrische Verbrauchsmittel verwendet werden?
Das Verwenden steckerfertiger Verbrauchsmittel fällt nicht in den Geltungsbereich der Norm. Sofern die Steckdose außerhalb der Bereiche errichtet ist, kann die Verwendung im Bereich 1 und 2 nicht verhindert werden. Insbesondere bei Waschmaschinen kommt es häufig zu einer Aufstellung unmittelbar neben der Wanne, was nicht verboten ist. Somit gibt es auch keine Einschränkung, die erforderlichen Sanitäranschlüsse (Wasserzu- und -ablauf) in diesen Bereichen vorzusehen.
* Aufgrund der Erfahrungen mit der Norm war es nötig, eine erste Änderung vorzunehmen. Diese wurde am 1. Februar 2004 als DIN VDE 0100/A1 (VDE 0100 Teil 701/A1) veröffentlicht. Die Änderung betrifft Abluftgeräte/Abluftventilatoren, deren Errichtung bisher im Bereich 1 nicht erlaubt war, es sei denn, sie wurden aus SELV- oder PELV-Stromkreisen mit Spannungen bis AC 25 V bzw. DC 60 V versorgt.
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